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BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93c Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 18 StVollzG, § 121 Abs 2 S 2 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung einer Strafvollstreckungskammer - Kostenbelastung begründet keinen besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG - Gewicht des verfahrensgegenständlichen Grundrechtsverstoßes ... - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 05.07.2013 - 13 StVK 288/13
- BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 2192/13
Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme trotz Verstoßes gegen den Anspruch auf …
Damit hat der Beschwerdeführer, auch soweit seitens des Oberlandesgerichts ein krasser Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze vorgelegen haben mag, der die Annahme der Verfassungsbeschwerde unabhängig von materieller Beschwer angezeigt erscheinen lassen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 209 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2010 - 2 BvR 2553/09 -, juris; vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09 -, juris; vom 14. August 2013 - 2 BvR 1548/13 -, juris;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 2012 - 1 BvR 210/12 -, NJW 2012, S. 2570), ausreichend Genugtuung erfahren. - BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 1059/13
Nichtannahmebeschluss: Kostenentscheidung im strafvollzugsrechtlichen …
Dies gilt unabhängig davon, dass die Strafvollstreckungskammer die Prozesserklärung des Beschwerdeführers in kaum nachvollziehbarer Weise als Antragsrücknahme ausgelegt hat, statt sie - gemäß ihrem Wortlaut und wie nach den Umständen naheliegend - auch hinsichtlich des den Mini-Disc-Player betreffenden Antragsgegenstandes als erledigt zu betrachten und über die Kosten gemäß § 121 Abs. 2 Satz 2 StVollzG nach Billigkeit unter Berücksichtigung des Umstandes zu entscheiden, dass möglicherweise Erledigung eingetreten war, weil die Justizvollzugsanstalt insoweit dem Antragsbegehren entsprochen hatte (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2013 - 2 BvR 1548/13 -, juris und vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 2309/09 -, juris).