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   BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1553/93   

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https://dejure.org/1993,3327
BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1553/93 (https://dejure.org/1993,3327)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.1993 - 2 BvR 1553/93 (https://dejure.org/1993,3327)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 2 BvR 1553/93 (https://dejure.org/1993,3327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der strafprozessualen Vorschriften über Leichenöffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tod eines Menschen - Strafbares fremdes Verschulden - Leichenöffnung - Todesursache - Todeszeit - Erniedrigung - Herabwürdigung - Allgemeiner Achtungsanspruch - Menschenwürde - Untersuchung - Strafprozeßrecht - Verfassungsmäßige Ordnung - Angehörigenrecht - Totenfürsorge ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 783
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1553/93
    a) Sie verletzen nicht die Menschenwürde des verstorbenen Kindes (Art. 1 Abs. 1 GG ; vgl. dazu BVerfGE 30, 173 [194]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1553/93
    Eine solche Grundrechtswidrigkeit liegt nicht schon dann vor, wenn ein Gericht bei der ihm aufgetragenen Abwägung widerstreitender Interessen zu einer Wertung gelangt ist, über deren "Richtigkeit" sich streiten läßt, weil sie möglicherweise den Interessen der einen oder anderen Seite zuviel oder zuwenig Gewicht beigelegt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462

    BayVGH lässt Ausstellung "Körperwelten" mit Ausnahme einiger Plastinate zu;

    Jeder Umgang mit einem Leichnam ist an dem allgemeinen Achtungsanspruch des Toten, der ihm kraft seiner Menschenwürde zukommt und auch noch nach dem Tode Schutz genießt (BVerfG vom 27.7.1993, NJW 1994, 783; vom 18.1.1994, NJW 1994, 783/784; VerfGHE 49, 79/92), zu messen; herabwürdigende und erniedrigende Verfahrensweisen sind verboten.
  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 CN 1.18

    Feuerbestattung; Friedhofswesen als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung;

    Daraus folgt, dass auch nach dem Tod niemand in einer die Menschenwürde missachtenden Weise ausgegrenzt, verächtlich gemacht oder herabgewürdigt werden darf (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - BVerfGE 30, 173 ; Kammerbeschlüsse vom 27. Juli 1993 - 2 BvR 1553/93 - NJW 1994, 783, vom 18. Januar 1994 - 2 BvR 1912/93 - NJW 1994, 783 und vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 - NVwZ 2016, 1804 Rn. 56; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - XII ZB 20/14 - NJW 2014, 3786 Rn. 31).

    So kann eine Leiche obduziert werden, um dem Verdacht auf ein Tötungsdelikt nachzugehen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27. Juli 1993 - 2 BvR 1553/93 - NJW 1994, 783 und vom 18. Januar 1994 - 2 BvR 1912/93 - NJW 1994, 783 ).

  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1637/05

    Verwertung von Ergebnissen einer nicht vom Unfallversicherungsträger veranlassten

    So würdigt eine aufgrund von § 87 StPO wegen des Verdachts einer Straftat angeordnete Leichenöffnung den Toten in seinem allgemeinen Achtungsanspruch nicht herab und erniedrigt ihn auch nicht (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 BvR 1553/93 -, NJW 1994, S. 783; Beschluss vom 18. Januar 1994 - 2 BvR 1912/93 -, NJW 1994, S. 783 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173 (194); Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 BvR 1553/93 -, NJW 1994, 783; Beschluss vom 18. Januar 1994 - 2 BvR 1912/93 -, NJW 1994, 783 (784).
  • BVerwG, 27.01.2023 - 6 VR 2.22

    Aktenanforderungsersuchen eines Landesuntersuchungsausschusses an den

    Wenn aber die Leichenöffnung zur Feststellung der Todesursache den Toten in seinem allgemeinen Achtungsanspruch weder herabwürdigt noch erniedrigt (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 BvR 1553/93 - NJW 1994, 783 ), vermag Art. 1 Abs. 1 GG unter diesem Aspekt keinen weitergehenden Schutz vor der Beweiserhebung eines Untersuchungsausschusses durch Einsichtnahme in Daten und Bilder aus der Leichenschau bzw. die Krankenakten Verstorbener zu vermitteln.
  • VG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 K 2954/03

    Ausstellung von Ganzkörperplastinaten menschlicher Leichen

    Jeder Umgang mit einem Leichnam ist an dem allgemeinen Achtungsanspruch des Toten, der ihm Kraft seiner Menschenwürde zukommt und der auch nach dem Tod schutzwürdig ist, zu messen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27.07.1993 - 2 BvR 1553/93 -, NJW 1994, 783, und vom 18.01.1994 - 2 BvR 1912/93 -, NJW 1994, 783/784).
  • VG München, 06.03.2012 - M 1 K 11.5042

    Drittklage gegen Baugenehmigung; mittelbare Grundrechtsverletzung; Recht auf

    Das Recht auf Totenfürsorge wird im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet (vgl. etwa BVerfG vom 18.1.1994 2 BvR 1912/93VG juris Orientierungssatz 1 und vom 27.7.1993 2 BvR 1553/93 juris Orientierungssatz 2; OVG NRW vom 22.7.2011 19 B 200/11 juris RdNr. 6 und vom 11.2.2009 19 B 188/9 juris RdNr 14; VG Münster vom 26.8.2011 1 K 2077/10 juris RdNr. 33) und umfasst auch das Recht zu Totengedenken, Grabbesuch und Grabpflege.
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