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   BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98   

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https://dejure.org/2000,4298
BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98 (https://dejure.org/2000,4298)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98 (https://dejure.org/2000,4298)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 (https://dejure.org/2000,4298)
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"längere Brieflaufzeiten können vorkommen"

§ 52 OWiG, § 44 StPO, Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG, Vertrauen auf normale Brieflaufzeiten, Aufklärung durch das Gericht

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Rechtsweggarantie - Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeit - Einspruch - Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Deutsche Bundespost

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; OWiG § 52; ; StPO §§ 44 ff.

  • RA Kotz

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 44
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Postlaufzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

    Daran hat sich auch durch die Privatisierung der Post und die Abschaffung ihrer Monopolstellung nichts geändert (vgl. BVerfG vom 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98 - Rn. 4 zitiert nach juris; vom 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13 - Rn. 3 zitiert nach juris; ebenso BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 14, AP Nr. 227 zu § 626 BGB; BGH vom 02.06.2017 - AnwZ (Brfg) 26/16 - Rn 20, MDR 2017, 1091).
  • BVerfG, 16.01.2014 - 1 BvR 3031/13

    Nichtannahmebeschluss: Keine Zurechnung verzögerter Postbeförderung zulasten der

    Insofern durfte die Beschwerdeführerin darauf vertrauen, dass ihr - unterstellt am Freitag, 19. Juli 2013 gegen 15:00 Uhr eingeworfener - Brief sein Ziel am Montag, 22. Juli 2013 erreichen wird (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 147-IV-17
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März.
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über die Verwerfung eines

    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
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