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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17   

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https://dejure.org/2018,18508
BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 (https://dejure.org/2018,18508)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 (https://dejure.org/2018,18508)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 (https://dejure.org/2018,18508)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; § 94 StPO; § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO; § 110 StPO; § 160a Abs. 1 Satz 1 StPO
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die Sicherstellung von Unterlagen und Daten bei einer von ihm mit internen Ermittlungen beauftragten Anwaltskanzlei (VW-Dieselskandal; juristische Personen als Träger des Grundrechts auf informationelle ...

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des "Diesel-Skandals" erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 94 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Sicherstellung von Unterlagen bzgl des "VW-Dieselskandals" - keine Grundrechtsverletzung des betroffenen Automobilherstellers - § 160a Abs 1 S 1 StPO im Bereich der Beschlagnahme (§ 94 StPO) bzw der vorangehenden ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die auf § 103 StPO gestützte Anordnung der Durchsuchung der Kanzleiräume der bzgl. des "VW-Dieselskandals" mandatierten Rechtsanwaltskanzlei; Recht zur Sicherstellung der in der Kanzlei aufgefundenen Unterlagen und Daten; Verletzung des Rechts ...

  • Betriebs-Berater

    Sicherstellung von Kanzleiakten zu interner Untersuchung im Zuge des Diesel-Skandals zulässig

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG, § 94 StPO, § 97 StPO, § 103 StPO, § 110 StPO
    Beschlagnahmeverbot bei Kanzleidurchsuchung nur eingeschränkt

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Sicherstellung von Unterlagen bzgl des "VW-Dieselskandals" - keine Grundrechtsverletzung des betroffenen Automobilherstellers - § 160a Abs 1 S 1 StPO im Bereich der Beschlagnahme (§ 94 StPO) bzw der vorangehenden ...

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtmäßige Durchsuchung einer internationalen Anwaltskanzlei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 103 ; GG Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsbeschwerde gegen die auf § 103 StPO gestützte Anordnung der Durchsuchung der Kanzleiräume der bzgl. des "VW-Dieselskandals" mandatierten Rechtsanwaltskanzlei; Recht zur Sicherstellung der in der Kanzlei aufgefundenen Unterlagen und Daten; Verletzung des Rechts ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Sicherstellung von Unterlagen bzgl des "VW-Dieselskandals" - keine Grundrechtsverletzung des betroffenen Automobilherstellers - § 160a Abs 1 S 1 StPO im Bereich der Beschlagnahme (§ 94 StPO) bzw der vorangehenden ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Durchsuchung und Sicherstellung von Unterlagen einer mit interner Aufklärung des Dieselskandals beauftragten internationalen Anwaltskanzlei verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Unterlagen aus einer internen Untersuchung - Änderungen der Rechtslage?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des Diesel-Skandals verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • zeit.de (Pressebericht, 06.07.2018)

    Staatsanwaltschaft darf interne VW-Akten auswerten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahmen bei Jones Day im Dieselskandal: Kein Anwaltsprivileg bei internen Untersuchungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ermittler dürfen beschlagnahmte VW-Unterlagen zum Diesel-Skandal auswerten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des "Diesel-Skandals" erfolglos

  • versr.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des "Diesel-Skandals" erfolglos

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG, § 94 StPO, § 97 StPO, § 103 StPO, § 110 StPO
    Beschlagnahmeverbot bei Kanzleidurchsuchung nur eingeschränkt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sicherstellung von Kanzleiakten zu interner Untersuchung im Zuge des Diesel-Skandals zulässig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des "Diesel-Skandals" erfolglos

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day im Dieselskandal

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Unterlagen bei Anwalt nach "Internal Investigation" zulässig

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Legal Privilege in Deutschland - Kein umfassender Schutz anwaltlicher Verschwiegenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Beschlagnahmeverbot bei Rechtsanwälten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des Diesel-Skandals erfolglos

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Gedanken zu Jones Day (RA Dr. Matthias Brockhaus; HRRS 2019, 463-468)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG, § 94 StPO, § 97 StPO, § 103 StPO, § 110 StPO
    Beschlagnahmeverbot bei Kanzleidurchsuchung nur eingeschränkt

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtmäßige Durchsuchung einer internationalen Anwaltskanzlei

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschlagnahmefreiheit Jones Day/VW

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Das Jones Day-Debakel - Kein rechtsfreier Raum für externe "interne" Ermittler aus Großkanzleien?" von RA Rolf E. Köllner, original erschienen in: NZI 2018, 833 - 837.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2385
  • ZIP 2018, 1411
  • NVwZ 2018, 1309
  • NStZ 2019, 159
  • StV 2018, 547
  • WM 2018, 1375
  • BB 2018, 1601
  • BB 2018, 1673
  • AnwBl 2018, 487
  • AnwBl Online 2018, 747
  • NZG 2018, 1112
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    Dabei ist die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Unterlagen und Daten, die die Rechtsanwälte der Kanzlei Jones Day im Zuge der internen Ermittlungen zusammengetragen und erstellt haben, als Berechtigte anzusehen, da sie diese Ermittlungen in Auftrag gegeben hat (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    a) Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben müssen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Darüber hinaus setzt insbesondere im Strafprozessrecht der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dem staatlichen Handeln Grenzen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ).

    Die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung wie auch der Freispruch des Unschuldigen sind die wesentlichen Aufgaben der Strafrechtspflege, die zum Schutz der Bürger den staatlichen Strafanspruch in einem justizförmigen und auf die Ermittlung der Wahrheit ausgerichteten Verfahren in gleichförmiger Weise durchsetzen soll (vgl. BVerfGE 107, 104 ; 113, 29 ).

    Daneben darf auch die Möglichkeit einer Gefährdung des rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant und insbesondere der auch im öffentlichen Interesse liegenden Vertraulichkeit der Kommunikation innerhalb dieses Verhältnisses (vgl. BVerfGE 113, 29 ) grundsätzlich nicht außer Acht gelassen werden.

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    Die Normierung eines absoluten Beweiserhebungs- und -verwendungsverbotes in § 160a Abs. 1 StPO beschränkt die verfassungsrechtlich gebotene Effektivität der Strafverfolgung (vgl. hierzu BVerfGE 29, 183 ; 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 122, 248 ; 129, 208 ; 133, 168 ; 139, 245 ) in erheblichem Maße, weil sie in Anknüpfung an die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen Ermittlungsmaßnahmen von vornherein untersagt und jede Verwendung dennoch erlangter Erkenntnisse unterbindet.

    Nur in solchen Fällen ist es zulässig - und unter Umständen auch verfassungsrechtlich geboten -, bereits eine Beweiserhebung generell zu untersagen und jede Verwendung gleichwohl erlangter Erkenntnisse auszuschließen (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Zwar mag das Verhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem typischerweise Bezüge zur Menschenwürdegarantie aufweisen (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Allein die Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege und seine Teilnahme an der Verwirklichung des Rechtsstaates rechtfertigen einen Verzicht auf Beschlagnahmen über den Anwendungsbereich von § 97 StPO hinaus nicht (vgl. allgemein zum Verzicht auf Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 129, 208 ).

  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Beschlagnahme von

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    (2) Eine erweiternde Auslegung von § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO, nach der der Beschlagnahmeschutz unabhängig von einem Berufsgeheimnisträger-Beschuldigten-Verhältnis besteht, ist auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfGK 2, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, juris, Rn. 23).

    Es hat dabei darauf abgestellt, dass sich die Interessen der Vertreter von juristischen Personen und die Interessen der vertretenen juristischen Personen selbst insbesondere bei Straftaten zulasten der Gesellschaft diametral entgegenstehen können (vgl. BVerfGK 2, 97 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall eindeutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ; BVerfGK 2, 97 ).

  • LG Hamburg, 15.10.2010 - 608 Qs 18/10

    Maßgeblichkeit einer Möglichkeit zur Verwendung eines Gegenstandes zu

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    Die Zulässigkeit von Beschlagnahmen bei Berufsgeheimnisträgern sei deshalb allein an § 97 StPO zu messen, und zwar auch dann, wenn dieser ein niedrigeres Schutzniveau vorsehe (vgl. LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 24 Qs 1/12 u.a. -, juris, Rn. 133-160; LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2017 - II-6 Qs 1/16, NStZ 2016, S. 500 ; LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 608 Qs 18/10 -, NZWiSt 2012, S. 26 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 160a Rn. 17; Griesbaum, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 160a Rn. 21; Wolter/Greco, in: SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 160a Rn. 48a; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 160a Rn. 8; Erb, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 160a Rn. 53 ff.; derselbe, in: Festschrift für Hans-Heiner Kühne, 2013, S. 171 ff.; Jahn/Kirsch, NStZ 2012, S. 718 f.; Schneider, NStZ 2016, S. 309 ; Oesterle, Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen, 2016, S. 187 ff.; a.A. etwa Schuster, NZWiSt 2012, S. 431 ; Bertheau, StV 2012, S. 303 ).

    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur schützt § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur das Vertrauensverhältnis zwischen dem Zeugnisverweigerungsberechtigten und dem im konkreten Strafverfahren Beschuldigten (vgl. LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2016 - II-6 Qs 1/16 -, NStZ 2016, S. 500; LG Bonn, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 27 Qs 2/12 -, NZWiSt 2013, S. 21 ; LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 608 Qs 18/10 -, NZWiSt 2012, S. 26 f.; LG Hildesheim, Beschluss vom 29. Oktober 1981 - 12 Qs 192/81 -, NStZ 1982, S. 394 ; OLG Celle, Beschluss vom 30. September 1964 - 3 Ws 362/64 -, NJW 1965, S. 362 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 97 Rn. 10a m.w.N.; Hauschild, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2014, § 97 Rn. 8 und 64; Menges, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 97 Rn. 21; Wohlers/Greco, in: SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 97 Rn. 10; a.A. Eschelbach, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3. Aufl. 2018, § 97 Rn. 10; Gercke, in: Festschrift für Jürgen Wolter, 2013, S. 933 ; de Lind van Wijngaarden/Egler, NJW 2013, S. 3549 ; Jahn, ZIS 2011, S. 453 ; Gräfin von Galen, NJW 2011, S. 945; Queling/Bayer, NZWiSt 2016, S. 417 ; Szesny, CCZ 2017, S. 25 ).

    Auch besteht nach herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zwischen den im Rahmen von Internal Investigations befragten Unternehmensmitarbeitern und den die Befragungen im Auftrag des Unternehmens durchführenden Rechtsanwälten keine schützenswerte Vertrauensbeziehung im Sinne von § 97 Abs. 1 StPO, da die Interessen des Unternehmens und die Interessen der befragten Mitarbeiter völlig entgegengesetzt sein können (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 608 Qs 18/10 -, NZWiSt 2012, S. 26 f.; Hauschild, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2014, § 97 Rn. 64 m.w.N.; Wolter/Greco, in: SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 160a Rn. 48a; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 97 Rn. 10b m.w.N.).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    Die Normierung eines absoluten Beweiserhebungs- und -verwendungsverbotes in § 160a Abs. 1 StPO beschränkt die verfassungsrechtlich gebotene Effektivität der Strafverfolgung (vgl. hierzu BVerfGE 29, 183 ; 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 122, 248 ; 129, 208 ; 133, 168 ; 139, 245 ) in erheblichem Maße, weil sie in Anknüpfung an die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen Ermittlungsmaßnahmen von vornherein untersagt und jede Verwendung dennoch erlangter Erkenntnisse unterbindet.

    Sie beschneiden die Möglichkeiten justizförmiger Sachaufklärung und mindern damit den Rechtsgüterschutz, den das materielle Strafrecht bezweckt (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; 77, 65 ).

    Die Begründung und Erweiterung solcher Rechte und Verbote bedarf daher stets einer Legitimation, die vor dem Rechtsstaatsprinzip Bestand hat (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 77, 65 ).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    Auch juristische Personen können Träger des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sein, das seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 2 Abs. 1 GG findet (vgl. BVerfGE 118, 168 ).

    Maßgeblich kommt es dabei insbesondere auf die Bedeutung der betroffenen Informationen für den grundrechtlich geschützten Tätigkeitskreis der juristischen Person sowie auf den Zweck und die möglichen Folgen der Maßnahme an (vgl. BVerfGE 118, 168 ).

    Es ist in den Blick zu nehmen, inwieweit der Datenzugriff den Interessen der juristischen Person zuwiderläuft und ihr dadurch Nachteile entstehen oder drohen (vgl. BVerfGE 118, 168 ; vgl. auch BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    Die Gestaltung des Strafverfahrens, die Auslegung der Vorschriften des Straf- und Strafprozessrechts sowie ihre Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen, soweit nicht Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).

    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 56, 247 ; 62, 189 ; 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, juris, Rn. 19).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    Die Normierung eines absoluten Beweiserhebungs- und -verwendungsverbotes in § 160a Abs. 1 StPO beschränkt die verfassungsrechtlich gebotene Effektivität der Strafverfolgung (vgl. hierzu BVerfGE 29, 183 ; 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 122, 248 ; 129, 208 ; 133, 168 ; 139, 245 ) in erheblichem Maße, weil sie in Anknüpfung an die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen Ermittlungsmaßnahmen von vornherein untersagt und jede Verwendung dennoch erlangter Erkenntnisse unterbindet.

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall eindeutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ; BVerfGK 2, 97 ).

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher offengelassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 71/97 -, NStZ 1997, S. 562; Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 404/97 -, NStZ 1998, S. 471 ).

    Allerdings muss im Einzelfall etwas anderes gelten, wenn der Schutz des § 97 Abs. 1 StPO ansonsten umgangen würde (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 404/97 -, NStZ 1998, S. 471 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
    Es ist in den Blick zu nehmen, inwieweit der Datenzugriff den Interessen der juristischen Person zuwiderläuft und ihr dadurch Nachteile entstehen oder drohen (vgl. BVerfGE 118, 168 ; vgl. auch BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).

    Die Normierung eines absoluten Beweiserhebungs- und -verwendungsverbotes in § 160a Abs. 1 StPO beschränkt die verfassungsrechtlich gebotene Effektivität der Strafverfolgung (vgl. hierzu BVerfGE 29, 183 ; 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 122, 248 ; 129, 208 ; 133, 168 ; 139, 245 ) in erheblichem Maße, weil sie in Anknüpfung an die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen Ermittlungsmaßnahmen von vornherein untersagt und jede Verwendung dennoch erlangter Erkenntnisse unterbindet.

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

  • LG Braunschweig, 21.07.2015 - 6 Qs 116/15

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen; Begründung eines

  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im

  • Drs-Bund, 29.09.1952 - BT-Drs I/3713
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16

    Kein Beschlagnahmeschutz für Compliance-Ombudspersonen

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • LG Hildesheim, 29.10.1981 - 12 Qs 192/81
  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 04.03.1981 - 2 BvR 195/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umfang der Bechlagnahmefreiheit bei

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

  • OLG Celle, 30.09.1964 - 3 Ws 362/64
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 71/97

    Vergewaltigung - Verstoß gegen das Beweisantragsrecht

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • LG Braunschweig - 6 KLs 23/19 (anhängig)

    Dieselprozess: VW-Ingenieure weisen Hauptverantwortung von sich

  • BGH, 20.02.2019 - StB 51/18

    Keine Rechtsgrundlage für Auskunft über retrograde Postdaten (Vorbehalt des

    Zur Änderung dieses mit Blick auf das in der Verfassung verankerte Gebot einer effektiven Strafverfolgung (st. Rspr.; vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17, NJW 2018, 2385 Rn. 89) möglicherweise unbefriedigenden Rechtszustandes ist somit allein der Gesetzgeber berufen (so bereits Welp, Die strafprozessuale Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (1974), S. 128).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 44/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Zudem führte dies zu einem erweiterten Anwendungsbereich des eine Ausnahme von der Pflicht zur umfassenden Aufklärung der materiellen Wahrheit darstellenden Zeugnisverweigerungsrechts (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17 u.a., NJW 2018, 2385 Rn. 89).
  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    d) Im vorliegenden Verfahren fehlt es an verfassungsrechtlich vertretbaren Ausführungen zur Zulässigkeit der vorläufigen Sicherstellung im Hinblick auf etwaige Beschlagnahmeverbote im Sinne des § 97 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 -, Rn. 80; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 45; Beschluss des Zweiten Senats vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, Rn. 137; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2003 - 2 BvR 306/03 -, Rn. 6 f.; Hauschild, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2014, § 97 StPO Rn. 37).

    aa) Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, dass das Landgericht ohne nähere Erörterung allein auf § 160a Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 StPO abstellt, der nicht auf § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO verweist, obwohl der Beschwerdeführer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (nicht aber Rechtsanwalt) ist und zudem ein gemäß § 160a Abs. 5 StPO nach herrschender Ansicht vorrangiges Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 1 StPO im Raum steht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 -, Rn. 73-76), das auch Gegenstände im Gewahrsam eines nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters umfasst.

    Der Verzicht auf einen Anfangsverdacht gegen den Beschwerdeführer zum Entscheidungszeitpunkt einerseits bei gleichzeitiger Verneinung eines etwaigen Beschlagnahmeverbots wegen der potentiellen Tatbeteiligung des Beschwerdeführers andererseits ist widersprüchlich und kombiniert in nicht mehr vertretbarer Weise die Voraussetzungen einer Durchsicht beim Verdächtigen und beim Nichtverdächtigen mit dem Ergebnis, dass zum fachgerichtlichen Entscheidungszeitpunkt weder ein Anfangsverdacht gegen den Beschwerdeführer erforderlich ist, noch die mögliche Einschlägigkeit von Beschlagnahmeverboten gemäß § 97 Abs. 1 StPO und damit die Eignung und Angemessenheit der Durchsicht überhaupt näher zu prüfen und zu begründen wären (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17 -, Rn. 80; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 45; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2003 - 2 BvR 306/03 -, Rn. 6).

  • BGH, 08.08.2018 - 2 ARs 121/18

    Beschlagnahmeverbot (keine Erstreckung auf verfängliche Geschäftsunterlagen;

    Auch § 160a StPO ist insoweit nicht anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 1780/17, NJW 2018, 2385, 2387 ff. mwN).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Zudem führte dies zu einem erweiterten Anwendungsbereich des eine Ausnahme von der Pflicht zur umfassenden Aufklärung der materiellen Wahrheit darstellenden Zeugnisverweigerungsrechts (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17 u.a., NJW 2018, 2385 Rn. 89).
  • BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten

    Ein solcher folgt auch nicht aus der Betroffenheit von Art. 13 Abs. 1 GG, wenn - wie hier - der Beschwerdeführer die Unverletzlichkeit der Wohnung gerade nicht substantiiert rügt (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17 u.a. -, Rn. 59).
  • BVerwG, 10.03.2022 - 3 C 1.21

    Keine Einsichtnahme der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur

    Aus Art. 12 Abs. 1 GG ergibt sich das Recht des Arztes, grundsätzlich nicht an der Erfüllung seiner ärztlichen Schweigepflicht gehindert zu werden (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 3 C 68.85 - BVerwGE 82, 56 ; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 - BVerfGE 44, 353 ; Kammerbeschluss vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 - juris Rn. 5; ebenso für das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant: BVerfG, Urteil vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01 u. a. - BVerfGE 110, 226 ; Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - BVerfGE 113, 29 ; Kammerbeschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17 u. a. - NJW 2018, 2385 Rn. 68).
  • OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16

    Voraussetzungen der Stellung einer Partei als Musterbeklagte im

    Ein Grundrechtseingriff liegt hier zwar vor, da es um die Weitergabe der Information darüber geht, dass eine (natürliche oder juristische) Person Beigeladene des Musterverfahrens ist, denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst den Schutz des Einzelnen unter anderem gegen die unbegrenzte Weitergabe seiner persönlichen Daten; es gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und auch juristische Personen können Träger des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sein (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405 und 1780/17 -, NJW 2018, S. 2385 [2386 Rn. 61] m.w.N.; Di Fabio , in: Maunz/Dürig, GG, 90. EL, Stand Februar 2020, Art. 2 Abs. 1, Rn. 176, 214 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 20.03.2020 - 39-IV-20

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

    27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17 - juris Rn. 68; st. Rspr.).
  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

    Dies steht insbesondere nicht im Widerspruch mit der (bundesverfassungsrechtlichen) Rechtsprechung, die den Ausschluss des Beschlagnahmeschutzes bei Unterlagen, die keinen Bezug zum Vertrauensverhältnis haben, verfassungsrechtlich akzeptiert (insb. BVerfG, Beschl. v. 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17).

    Abgesehen davon, dass der Prüfungsmaßstab ein spezifisch verfassungsrechtlicher und nicht die "Ordnungsgemäßheit der Rechtsanwendung" ist (BVerfG, Beschl. v. 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17, Rn. 69-71), lässt die Rechtsprechung keine Rückschlüsse auf die vorliegende Konstellation zu.

    Denn in der Entscheidung geht es allein um die Frage, ob ein Vertrauensverhältnis gemäß § 97 StPO auf Dritte - namentlich die Konzernmutter der Beschuldigten - ausgedehnt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17, Rn. 39-42, 79-91 - juris).

  • BGH, 18.05.2022 - StB 17/22

    Beschwerde gegen eine richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung

  • BGH, 27.01.2021 - StB 48/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

  • BVerfG, 09.05.2019 - 2 BvQ 46/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht

  • BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 2.20

    Anspruch gesetzlicher Krankenkassen auf Information zu Risikobewertungen von

  • BayObLG, 02.09.2021 - 101 VA 100/21

    Akteinsichtsrecht eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten in die

  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 10 ZB 20.821

    Identitätsfeststellung an Kontrollstellen

  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2579/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Versagung von Prozesskostenhilfe

  • LG Hamburg, 20.01.2023 - 608 Qs 12/22

    Durchsuchungen und Sicherstellungen in Anwaltskanzleien

  • OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18

    Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr

  • BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von

  • BayObLG, 08.09.2023 - 101 VA 117/23

    Akteneinsichtsrecht der früheren Partei eines Zivilprozess - Sachentscheidung des

  • LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20

    Telefonüberwachung, Verteidigergespräch, Löschung

  • VGH Bayern, 18.02.2021 - 20 NE 21.456

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Quarantänepflicht für Ein- und

  • BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels

  • BayObLG, 29.06.2022 - 102 VA 14/22

    Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten beim Vorliegen von

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
  • LG Köln, 24.06.2020 - 119 Qs 3/20
  • AG Hamburg, 16.03.2021 - 248a Cs 261/20

    Verwerfung eines Einspruchs gegen Strafbefehl bei Nichterscheinen zur

  • AG Hamburg, 12.11.2021 - 248a Ds 155/21

    Zulässigkeit der Anordnung des Vorsitzenden zum Tragen einer Maske im

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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18507
BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17 (https://dejure.org/2018,18507)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17 (https://dejure.org/2018,18507)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17 (https://dejure.org/2018,18507)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 93 Abs. 4a GG; § 90 Abs. 1 BVerfGG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten einer international tätigen US-amerikanischen Anwaltskanzlei gegen die Durchsuchung eines Kanzleistandorts im Inland (VW-Dieselskandal; Beschwerdebefugnis; eigene Betroffenheit durch einen Grundrechtseingriff; Schutz ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des "Diesel-Skandals" erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Sicherstellung von Unterlagen bzgl des "VW-Dieselskandals" - hier: Verfassungsbeschwerde mehrerer für die betroffene Rechtsanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte - Unzulässigkeit mangels Beschwerdebefugnis

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die auf § 103 StPO gestützte Anordnung der Durchsuchung der Kanzleiräume der bzgl. des "VW-Dieselskandals" mandatierten Rechtsanwaltskanzlei; Recht zur Sicherstellung der in der Kanzlei aufgefundenen Unterlagen und Daten; Verletzung des Rechts ...

  • Betriebs-Berater

    III. Verfassungsbeschwerde der Anwälte

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG, § 103 StPO
    Keine Grundrechte für deutsche Anwälte der US-Kanzlei

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Sicherstellung von Unterlagen bzgl des "VW-Dieselskandals" - hier: Verfassungsbeschwerde mehrerer für die betroffene Rechtsanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte - Unzulässigkeit mangels Beschwerdebefugnis

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Beschwerdebefugnis einzelner Anwälte bei Kanzleidurchsuchung

  • rechtsportal.de

    StPO § 103 ; GG Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsbeschwerde gegen die auf § 103 StPO gestützte Anordnung der Durchsuchung der Kanzleiräume der bzgl. des "VW-Dieselskandals" mandatierten Rechtsanwaltskanzlei; Recht zur Sicherstellung der in der Kanzlei aufgefundenen Unterlagen und Daten; Verletzung des Rechts ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Sicherstellung von Unterlagen bzgl des "VW-Dieselskandals" - hier: Verfassungsbeschwerde mehrerer für die betroffene Rechtsanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte - Unzulässigkeit mangels Beschwerdebefugnis

  • ZIP-online.de

    Keine Beschwerdebefugnis einzelner Anwälte für Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung ihrer Anwaltskanzlei im Zusammenhang mit Dieselskandal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • zeit.de (Pressebericht, 06.07.2018)

    Staatsanwaltschaft darf interne VW-Akten auswerten

  • lto.de (Pressebericht, 06.07.2018)

    Verfassungsbeschwerden von VW und Jones Day erfolglos: Beschlagnahmte VW-Unterlagen dürfen ausgewertet werden

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG, § 103 StPO
    Keine Grundrechte für deutsche Anwälte der US-Kanzlei

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Unterlagen bei Anwalt nach "Internal Investigation" zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Beschlagnahmeverbot bei Rechtsanwälten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des Diesel-Skandals erfolglos

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Gedanken zu Jones Day (RA Dr. Matthias Brockhaus; HRRS 2019, 463-468)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG, § 103 StPO
    Keine Grundrechte für deutsche Anwälte der US-Kanzlei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2395
  • ZIP 2018, 1468
  • NVwZ 2018, 1309
  • StV 2018, 554
  • WM 2018, 1381
  • BB 2018, 1680
  • AnwBl 2018, 487
  • AnwBl Online 2018, 766
  • NZG 2018, 1119
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann den strafprozessualen Eingriffsnormen des Ersten Buchs 8. Abschnitt der Strafprozessordnung und den darauf gestützten Maßnahmen keine berufsregelnde Tendenz entnommen werden, da sie unterschiedslos sämtliche Beschuldigte strafrechtlicher Vorwürfe betreffen oder sich wie § 103 StPO unterschiedslos an jedermann richten (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 129, 208 ).

    Soweit sich die Beschwerdeführer auf die Entscheidung BVerfGE 113, 29 (45) berufen, berücksichtigen sie nicht, dass dieser Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde aller Sozien einer Rechtsanwaltskanzlei und damit der Kanzlei insgesamt zugrunde lag.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    bb) Natürliche Personen, die Geschäfts- oder Amtsräume nutzen, ohne selbst Geschäftsinhaber oder Dienstherr zu sein, sind in Bezug auf Art. 13 Abs. 1 GG nur dann beschwerdebefugt, wenn die genutzten Räume auch als individueller Rückzugsbereich fungieren und sie deshalb der persönlichen beziehungsweise räumlichen Privatsphäre der natürlichen Person zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1687/02 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 2279/13 -, juris, Rn. 14; Gornig, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 13 Rn. 30; Ziekow/Guckelberger, in: Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 2, Art. 13 Rn. 43 (Mai 2005)).

    Es bedarf daher substantiierten Vortrags dazu, warum die persönliche Privatsphäre der natürlichen Person von der Durchsuchung berührt und die natürliche Person in ihrem eigenen Wohnungsgrundrecht betroffen sein soll (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03 -, juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Beschlagnahme von

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    Unverdächtige Personen im Sinne von § 103 StPO können sich unter Verweis auf das Recht auf ein faires Verfahren wehren, wenn die Voraussetzungen für eine Durchsuchung nach § 103 StPO nicht beachtet werden (vgl. BVerfGK 2, 97 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    So kann sich beispielsweise ein Zeuge auf das Recht auf ein faires Verfahren berufen, wenn sein Rechtsbeistand von der Teilnahme an Vernehmungen ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 38, 105 ).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann den strafprozessualen Eingriffsnormen des Ersten Buchs 8. Abschnitt der Strafprozessordnung und den darauf gestützten Maßnahmen keine berufsregelnde Tendenz entnommen werden, da sie unterschiedslos sämtliche Beschuldigte strafrechtlicher Vorwürfe betreffen oder sich wie § 103 StPO unterschiedslos an jedermann richten (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 129, 208 ).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    Die Prozessstandschaft ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 2, 292 ; 25, 256 ; 31, 275 ; 56, 296 ; 129, 78 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.11.1980 - 1 BvR 92/71

    Forstbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    Die Prozessstandschaft ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 2, 292 ; 25, 256 ; 31, 275 ; 56, 296 ; 129, 78 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 93/52

    Voraussetzungen für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    Die Prozessstandschaft ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 2, 292 ; 25, 256 ; 31, 275 ; 56, 296 ; 129, 78 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    bb) Natürliche Personen, die Geschäfts- oder Amtsräume nutzen, ohne selbst Geschäftsinhaber oder Dienstherr zu sein, sind in Bezug auf Art. 13 Abs. 1 GG nur dann beschwerdebefugt, wenn die genutzten Räume auch als individueller Rückzugsbereich fungieren und sie deshalb der persönlichen beziehungsweise räumlichen Privatsphäre der natürlichen Person zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1687/02 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 2279/13 -, juris, Rn. 14; Gornig, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 13 Rn. 30; Ziekow/Guckelberger, in: Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 2, Art. 13 Rn. 43 (Mai 2005)).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17
    Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit genießt als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit grundrechtlichen Schutz und wird durch Maßnahmen betroffen, die auf Beschränkung wirtschaftlicher Entfaltung sowie Gestaltung, Ordnung oder Lenkung des Wirtschaftslebens angelegt sind oder sich in diesem Sinne auswirken (vgl. BVerfGE 91, 207 ; 98, 218 ).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 16.04.2015 - 2 BvR 2279/13

    Durchsuchung bei einer Gesellschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Dem durch Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer, das die Befugnis jedes Einzelnen umfasst, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung; BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - Rn. 67, BVerfGE 120, 378) - wobei sich der Begriff der persönlichen Daten mit dem datenschutzrechtlichen Begriff personenbezogener Daten deckt (vgl. BVerfG 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17 - Rn. 44 mwN) - ist im Rahmen der datenschutzrechtlichen Erwägungen Rechnung getragen.
  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Dem durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer, das die Befugnis jedes Einzelnen umfasst, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung; BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 - Rn. 67, BVerfGE 120, 378) - wobei sich der Begriff der persönlichen Daten mit dem datenschutzrechtlichen Begriff personenbezogener Daten deckt (vgl. BVerfG 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17 - Rn. 44 mwN)  - ist im Rahmen der datenschutzrechtlichen Erwägungen Rechnung getragen.
  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    Regelmäßig von erheblichem Gewicht ist mithin auch der mit einer Informationsweitergabe verbundene Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Einzelnen die Befugnis gibt, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018, 2 BvR 1562/17, NJW 2018, 2395 Rn. 44 m. w. N.; Urt. v. 8. Juli 1997, 1 BvR 2111/94 - Stasi-Fragen, Eignungsüberprüfung, BVerfGE 96, 171; Beschluss vom 11. Juni 1991, 1 BvR 239/90 - Offenbarungspflicht, Offenbarung der Entmündigung, Entmündigung, BVerfGE 84, 192 [194, juris Rn. 10 ff.]; Beschluss vom 9. März 1988, 1 BvL 49/86, BVerfGE 78, 77 [84, juris Rn. 26 ff.]; Urt. v. 15. Dezember 1983, 1 BvR 209/83 - Volkszählung, BVerfGE 65, 1 [41 ff., juris Rn. 148 ff.]; BGH, Urt. v. 5. November 2013, VI ZR 304/12, NJW 2014, 768 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 VA 63/19, juris Rn. 29; auch Mayer in Kissel/Mayer, GVG, Einleitung Rn. 189 f. und § 12 Rn. 108).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 10 S 3000/18

    Informationsbegehren auf Einsicht in die Bauakten des Nachbargrundstücks;

    Die dem Kläger preiszugebenden Angaben zur Statik beschreiben (nicht zuletzt wegen der möglichen Aussparungen) schon mangels Detaillierung keine Verhältnisse von etwaigen Mietern und sonstigen bloßen Nutzern und haben im gegebenen Kontext keine Auswirkungen auf diese Personen, sodass hinsichtlich dieser Personen der nach Artikel 4 Nr. 1 DS-GVO erforderliche Personenbezug nicht vorliegt (zu den Grenzen des Personenbezugs vgl. insbesondere Dammann a. a. O.; Schild in Wolff/Brink, BeckOK Datenschutzrecht, DS-GVO Art. 4 Rn. 24; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17 - juris Rn. 45; Gola, DS-GVO, 2. Aufl., Art. 4 Rn. 11; Klar/Kühling a. a. O. Rn. 16; Seuser, NuR 2019, 374, 381).
  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Dem entspricht die Befugnis zur Geltendmachung des Grundrechts im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17 -, Rn. 38).

    Es bedarf daher substantiierten Vortrags dazu, warum die persönliche Privatsphäre der natürlichen Person von der Durchsuchung berührt und die natürliche Person in ihrem eigenen Wohnungsgrundrecht betroffen sein soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17 -, Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    a) Wer Träger des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG ist, entscheidet sich nicht danach wer Eigentümer, sondern grundsätzlich danach, wer Nutzungsberechtigter der im jeweiligen Einzelfall betroffenen Wohnung ist (BVerfG, Beschl. v. 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17 - NJW 2018, 2395, m.w.N.; s. auch BGH, Urt. v. 24.07.1998, a.a.O.).
  • BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22

    Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren

    aa) Im Streitfall, in dem konkrete individuelle Geheimhaltungsinteressen nicht geltend gemacht sind, sind die Interessen der am Zivilverfahren Beteiligten an der Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten zu berücksichtigen, denn aufgrund des in Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verbürgten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einzelne befugt, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte preisgegeben und personenbezogene Daten verwendet werden (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018, 2 BvR 1562/17, NJW 2018, 2395 Rn. 44; Beschluss vom 9. März 1988, 1 BvL 49/86, BVerfGE 78, 77 [84, juris Rn. 26 ff.]; Urt. v. 15. Dezember 1983, 1 BvR 209/83 - Volkszählung, Mikrozensus, BVerfGE 65, 1 [43 ff., juris Rn. 148 ff.]; BGH, Urt. v. 5. November 2013, VI ZR 304/12 - Mascha S., NJW 2014, 768 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 1. Juli 2021, 1 VA 37/20, juris Rn. 40 und Beschluss vom 6. August 2020, 1 VA 33/20, ZD 2021, 40 Rn. 23 [juris Rn. 24] m. w. N.).
  • BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22

    Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften

    bb) Wer Träger des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG ist, entscheidet sich nicht nach der Eigentumslage, sondern grundsätzlich danach, wer Nutzungsberechtigter der im jeweiligen Einzelfall betroffenen Wohnung ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17 - NJW 2018, 2395 Rn. 38 m. w. N.), unabhängig davon, auf welchen Rechtsverhältnissen die Nutzung beruht (BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - BVerfGE 109, 279 ).
  • BayObLG, 27.01.2021 - 1 VA 37/20

    Rechtswidrige Versendung des Jahresberichts einer Betreuerin

    Regelmäßig von erheblichem Gewicht ist mithin auch der mit einer Informationsweitergabe verbundene Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Einzelnen die Befugnis gibt, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018, 2 BvR 1562/17, NJW 2018, 2395 Rn. 44 m. w. N.; Urt. v. 8. Juli 1997, 1 BvR 2111/94 - Stasi-Fragen, Eignungsüberprüfung, BVerfGE 96, 171; Beschluss vom 11. Juni 1991, 1 BvR 239/90 - Offenbarungspflicht, Offenbarung der Entmündigung, Entmündigung, BVerfGE 84, 192 [194, juris Rn. 10 ff.]; Beschluss vom 9. März 1988, 1 BvL 49/86, BVerfGE 78, 77 [84, juris Rn. 26 ff.]; Urt. v. 15. Dezember 1983, 1 BvR 209/83 - Volkszählung, BVerfGE 65, 1 [41 ff., juris Rn. 148 ff.]; BGH, Urt. v. 5. November 2013, VI ZR 304/12, NJW 2014, 768 Rn. 11; BayObLG, FamRZ 2020, 1942 [juris Rn. 24]; Beschluss vom 5. März 2020, 1 VA 63/19, juris Rn. 29; auch Mayer in Kissel/Mayer, GVG, Einleitung Rn. 189 f. und § 12 Rn. 108).
  • BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22

    Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen

    Dieses Recht gibt dem Grundrechtsträger die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2018, 2 BvR 1562/17, NJW 2018, 2395 Rn. 44 m. w. N.; Urt. v. 8. Juli 1997, 1 BvR 2111/94 - StasiFragen, Eignungsüberprüfung, BVerfGE 96, 171; Beschluss vom 11. Juni 1991, 1 BvR 239/90 - Offenbarungspflicht, Offenbarung der Entmündigung, Entmündigung, BVerfGE 84, 192 [194, juris Rn. 10 ff.]; Beschluss vom 9. März 1988, 1 BvL 49/86, BVerfGE 78, 77 [84, juris Rn. 26 ff.]; Urt. v. 15. Dezember 1983, 1 BvR 209/83 - Volkszählung, BVerfGE 65, 1 [41 ff., juris Rn. 148 ff.]; BGH, Urt. v. 5. November 2013, VI ZR 304/12, NJW 2014, 768 Rn. 11; Rixen in Sachs, Grundgesetz, 9. Aufl. 2021, Art. 2 Rn. 72 f.).
  • BayObLG, 02.09.2021 - 101 VA 100/21

    Akteinsichtsrecht eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten in die

  • BayObLG, 31.01.2024 - 101 VA 239/23

    Verfahrenskostenhilfeverfahren, Verfahrenskostenhilfeantrag, Persönliche und

  • BayObLG, 30.04.2019 - 3 O 7479/17

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 VA 63/19

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

  • BayObLG, 28.04.2023 - 101 VA 162/22

    Akteneinsicht eines Genossenschaftsmitglieds in die Insolvenztabelle der

  • BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21

    Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 13/19

    Einstweilige Anordnung; einstweilige Anordnung abgelehnt; Untersagung;

  • VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 17/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebefugnis; Prozessstandschaft

  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der

  • BayObLG, 05.01.2022 - 101 VA 140/21

    Erstattung außergerichtlicher Kosten nach Erledigung eines Akteneinsichtsgesuches

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26195
BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17 (https://dejure.org/2017,26195)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17 (https://dejure.org/2017,26195)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 2 BvR 1562/17 (https://dejure.org/2017,26195)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO
    Einstweilige Anordnung gegen die Verwertung der bei Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen und Daten (VW-Dieselskandal; interne Ermittlungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Automobilkonzern; Beschlagnahme und Verwertung in der Kanzlei ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: teilweise Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Aussetzung der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung; Versiegelte Hinterlegung von sichergestellten Unterlagen und einer Datensicherung bei Gericht; Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltskanzlei im ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Art. 13 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: teilweise Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Aussetzung der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung; Versiegelte Hinterlegung von sichergestellten Unterlagen und einer Datensicherung bei Gericht; Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltskanzlei im ...

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Aussetzung der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung; Versiegelte Hinterlegung von sichergestellten Unterlagen und einer Datensicherung bei Gericht; Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltskanzlei im ...

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: teilweise Parallelentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der "VW-Dieselskandal" ist beim BVerfG angekommen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erfolg für Jones Day und VW: StA darf beschlagnahmte Unterlagen zur Abgasaffäre nicht auswerten

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 26.07.2017)

    Ermittler dürfen Akten von VW-Kanzlei nicht auswerten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2017, 1524
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).

    Eine Auswertung könnte - zumal angesichts der medialen Aufmerksamkeit, die dem Fall zukommt - auch bei anderen Mandanten, die mit dem Ermittlungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, dazu führen, dass diese ihre Geschäftsgeheimnisse und persönlichen Daten in der Kanzlei, in der die Beschwerdeführer tätig sind, in Unsicherheit wähnen und ihre Aufträge zurückziehen (vgl. BVerfGE 105, 365 ; BVerfGK 1, 245 ).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Dieser Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die im Zuge der internen Ermittlungen erstellten und gesammelten Unterlagen und Daten könnte nicht nur zu einer - möglicherweise irreparablen - Beeinträchtigung des rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses (vgl. BVerfGE 113, 29 m.w.N.) zwischen der Volkswagen AG und der Kanzlei Jones Day und damit auch den Beschwerdeführern führen.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03

    Anordnung der einstweiligen Versiegelung und Hinterlegung von in

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Eine Auswertung könnte - zumal angesichts der medialen Aufmerksamkeit, die dem Fall zukommt - auch bei anderen Mandanten, die mit dem Ermittlungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, dazu führen, dass diese ihre Geschäftsgeheimnisse und persönlichen Daten in der Kanzlei, in der die Beschwerdeführer tätig sind, in Unsicherheit wähnen und ihre Aufträge zurückziehen (vgl. BVerfGE 105, 365 ; BVerfGK 1, 245 ).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.01.2018 - 2 BvR 1562/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,490
BVerfG, 09.01.2018 - 2 BvR 1562/17 (https://dejure.org/2018,490)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2018 - 2 BvR 1562/17 (https://dejure.org/2018,490)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 2 BvR 1562/17 (https://dejure.org/2018,490)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung für die Dauer von sechs Monaten bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung wegen Diesel-Affäre: Jones Day-Akten bleiben weiter unter Verschluss

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 23.01.2018)

    Audi: Justiz blockiert Ermittler

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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