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   BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15   

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https://dejure.org/2015,27022
BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15 (https://dejure.org/2015,27022)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15 (https://dejure.org/2015,27022)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 (https://dejure.org/2015,27022)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 119a StPO
    Nichtannahmebeschluss: Von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf (hier: Anhörungsrüge gem § 33a StPO bei fehlender Gehörsverletzung) hält Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 BVerfGG nicht offen - Zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Fristwahrung zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf (hier: Anhörungsrüge gem § 33a StPO bei fehlender Gehörsverletzung) hält Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 BVerfGG nicht offen - Zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anhörungsrügeverfahren vor der Verfassungsbeschwerde: ja oder nein?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - Monatsfrist und Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Die Behauptung, das Gericht habe den vorgetragenen tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen (vgl. BVerfGK 11, 203 ).

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr.).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr.).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08

    Erhebung der Gegenvorstellung hält Einlegungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 GG für

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um die jeweils geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr.).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Wie sich aus dem Beschluss des Staatsgerichtshofs vom 21. Juli 2015 ergibt, war die Anhörungsrüge hier auch nicht von vorneherein aussichtslos (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 107-IV-23
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsschutzsuchenden ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 29-IV-23; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 98-IV-23
    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsschutzsuchenden ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 29-IV-23; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).
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