Rechtsprechung
BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 1594/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwendung von Steuereinnahmen zur Bezuschussung einer bundesunmittelbaren Stiftung
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Holocaust-Mahnmal - Denkmalkosten - Beschwerdebefugnis
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1
Anspruch des einzelnen Bürgers auf die Verwendung von Steuergeldern; Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Finanzierung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin - datenbank.nwb.de
Verwendung von Steuereinnahmen zur Bezuschussung der bundesunmittelbaren Stiftung des Bundes an die "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" (Holocaust-Mahnmal)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 127
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 1594/01
Über die Verwendung dieser Haushaltsmittel entscheidet allein das Parlament (vgl. Art. 110 Abs. 2 und 3 GG), das weitgehend frei in seiner Entscheidung darüber ist, wie es die Haushaltsmittel im Einzelnen einsetzen und verteilen will (vgl. BVerfGE 17, 210 ).Dass die Verwendung von Haushaltsmitteln zugunsten der "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" auf unsachlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerfGE 17, 210 ) beruht, ist hier weder substantiiert vorgetragen noch angesichts des Zweckes des Denkmals, insbesondere die ermordeten Juden zu ehren, die Erinnerung an ein unvorstellbares Geschehen der deutschen Geschichte wach zu halten und alle künftigen Generationen zu mahnen, auch nicht ansatzweise ersichtlich.
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 1594/01
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde (§ 93a Abs. 2 BVerfGG) liegen nicht vor, weil sie unzulässig ist und daher keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81
Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen …
Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 1594/01
Der einzelne Bürger, der eine bestimmte Verwendung des Aufkommens aus öffentlichen Abgaben für grundgesetzwidrig hält, kann aus seinen Grundrechten regelmäßig keinen Anspruch auf generelles Unterlassen einer solchen Verwendung herleiten (vgl. BVerfGE 67, 26 ).
- BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 810/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe des Bundeszuschusses zur gesetzlichen …
Der einzelne Bürger, der eine bestimmte Verwendung des Aufkommens aus öffentlichen Abgaben für grundgesetzwidrig hält, kann aus seinen Grundrechten regelmäßig keinen Anspruch auf generelles Unterlassen einer solchen Verwendung herleiten (vgl. BVerfGE 67, 26 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvL 43/81] und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Oktober 2001 - 2 BvR 1594/01).