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   BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09, 2 BvR 1607/09   

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https://dejure.org/2010,1179
BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09, 2 BvR 1607/09 (https://dejure.org/2010,1179)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09, 2 BvR 1607/09 (https://dejure.org/2010,1179)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 2 BvR 1257/09, 2 BvR 1607/09 (https://dejure.org/2010,1179)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot durch Auferlegung von den gesetzlichen Höchstsatz überschreitenden Gutachterkosten ohne Zustimmung der betroffenen Verfahrensbeteiligten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93a Abs 1 S 1 BVerfGG, § 13 Abs 1 JVEG, § 13 Abs 6 JVEG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot durch Auferlegung von den gesetzlichen Höchstsatz überschreitenden Gutachterkosten ohne Zustimmung der betroffenen Verfahrensbeteiligten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen hinsichtlich des Vorliegens eines Verstoßes gegen das grundgesetzlich verankerte Willkürverbot; Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Übernahme von Mehrkosten für eine Gutachtenerstellung; ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot durch Auferlegung von den gesetzlichen Höchstsatz überschreitenden Gutachterkosten ohne Zustimmung der betroffenen Verfahrensbeteiligten

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot durch Auferlegung von den gesetzlichen Höchstsatz überschreitenden Gutachterkosten ohne Zustimmung der betroffenen Verfahrensbeteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen hinsichtlich des Vorliegens eines Verstoßes gegen das grundgesetzlich verankerte Willkürverbot; Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Übernahme von Mehrkosten für eine Gutachtenerstellung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erhöhte Gutachterkosten nur mit ausdrücklicher Zustimmung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde wegen Auferlegung von Gutachterkosten im Kartellbußgeldverfahren erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gutachterkosten im Kartellbußgeldverfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen Auferlegung von Gutachterkosten im Kartellbußgeldverfahren erfolgreich

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen Auferlegung von Gutachterkosten im Kartellbußgeldverfahren erfolgreich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gutachterkosten im Kartellrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhte Gutachterkosten nur mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten! (IBR 2010, 1206)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 165
  • DB 2010, 17
  • BauR 2010, 1112
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09
    Ein Richterspruch ist jedoch willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; 96, 189 ).

    In einem derartigen Fall kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen in Betracht (vgl. BVerfGE 62, 189 ).

    Vielmehr ist Willkür objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1328/96 -, NVwZ-Beilage 1999, S. 10 f.) oder als die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm, durch die ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09
    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).

    Ein Richterspruch ist jedoch willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; 96, 189 ).

    Vielmehr ist Willkür objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1328/96 -, NVwZ-Beilage 1999, S. 10 f.) oder als die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm, durch die ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09
    Ein Richterspruch ist jedoch willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; 96, 189 ).

    Vielmehr ist Willkür objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1328/96 -, NVwZ-Beilage 1999, S. 10 f.) oder als die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm, durch die ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09
    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).

    Vielmehr ist Willkür objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1328/96 -, NVwZ-Beilage 1999, S. 10 f.) oder als die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm, durch die ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09
    Das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgende Willkürverbot zieht der Rechtsprechung bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts nur gewisse äußerste Grenzen (vgl. BVerfGE 42, 64 ).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 2 BvR 1328/96

    Zur Feststellung subjektiver Nachfluchtgründe, hier: erfolgreiche

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 1257/09
    Vielmehr ist Willkür objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1328/96 -, NVwZ-Beilage 1999, S. 10 f.) oder als die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm, durch die ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BFH, 26.10.2011 - I R 82/10

    Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Erstmalige Einstufung einer Schuld als

    Insbesondere kann angesichts der vom FG an den gesetzlichen Maßgaben der Revisionszulassung ausgerichteten Begründung seiner Zulassungsentscheidung nicht von einer willkürlichen Maßnahme gesprochen werden (s. zu diesem allgemeinen Maßstab z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2010  2 BvR 1257/09, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2010, 261, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 18 (8) R 199/05

    Rentenversicherung

    In jedem Fall ist die auf sie gestützte Kostenentscheidung des Berichterstatters nämlich unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar (vgl. zu diesem Maßstab zuletzt BVerfG, Beschluss v. 24.3.2010, 2 BvR 1257/09 u.a., www.bverfg.de).
  • LAG Köln, 17.08.2010 - 1 SHa 13/10

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen; unsubstantiierte Darlegungen eines

    Eine willkürliche Missdeutung liegt dabei noch nicht vor, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG v. 03.11.1992 a.a.O. Rn. 16; BVerfG v. 24.3.2010 - 2 BvR 1257/09 u. 1607/09 - bei Juris; BVerfG v. 1.10.2009 - 1 BvR 1969/09 - bei Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - L 9 SO 309/10

    Sozialhilfe

    Dies ist dann der Fall, wenn die Entscheidung unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist (vgl. zu diesem Maßstab zuletzt BVerfG, Beschluss vom 24.03.2010, 2 BvR 1257/09 u.a.).
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