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   BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15   

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BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15 (https://dejure.org/2015,17930)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2015 - 2 BvR 161/15 (https://dejure.org/2015,17930)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 (https://dejure.org/2015,17930)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 54 BG MV 2009, § 3 RiG MV, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Beziehungen eines Bewerbers zu Bediensteten nachgeordneter Behörden bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst - hier: Verletzung von Art 33 Abs 2 GG - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem Konkurrentenstreit um die Stelle des Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Beziehungen eines Bewerbers zu Bediensteten nachgeordneter Behörden bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst - hier: Verletzung von Art 33 Abs 2 GG - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; VwVfG MV § 20 Abs. 1 Nr. 2
    Verfassungswidrigkeit der Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem Konkurrentenstreit um die Stelle des Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    OVG-Vizepräsident - und die erfolgreiche Ehefrau als Karrierehindernis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 59
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt durch den Dienstherrn bezieht sich auf die künftige Amtstätigkeit des Betroffenen und enthält zugleich eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 108, 282 ).

    Bei diesem prognostischen Urteil steht dem Dienstherrn ein weiter Beurteilungsspielraum zu; die Nachprüfung durch die Fachgerichte beschränkt sich im Wesentlichen darauf, ob der Dienstherr von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den beamten- und verfassungsrechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ).

    Dieser unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; BVerfGK 18, 423 ).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt durch den Dienstherrn bezieht sich auf die künftige Amtstätigkeit des Betroffenen und enthält zugleich eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 108, 282 ).

    Bei diesem prognostischen Urteil steht dem Dienstherrn ein weiter Beurteilungsspielraum zu; die Nachprüfung durch die Fachgerichte beschränkt sich im Wesentlichen darauf, ob der Dienstherr von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den beamten- und verfassungsrechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ).

    Dieser unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; BVerfGK 18, 423 ).

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfGK 12, 184 ; 12, 284 ; 18, 423 ; 20, 77 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, S. 746 ; vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, NVwZ 2013, S. 1603 ).

    Dieser unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; BVerfGK 18, 423 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13

    Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung bei Besetzung von

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. -, juris, Rn. 59; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. -, juris, Rn. 59; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfGK 12, 184 ; 12, 284 ; 18, 423 ; 20, 77 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, S. 746 ; vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, NVwZ 2013, S. 1603 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Außerdem ist es dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten, die Auswahlentscheidung seines Dienstherrn gewissermaßen "ins Blaue hinein" in einem gerichtlichen Eilverfahren angreifen zu müssen, in erster Instanz wegen einer angenommenen Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung zu obsiegen, um dann während des - beschleunigt betriebenen - Beschwerdeverfahrens völlig andere tragende Erwägungen einer "korrigierten" Auswahlentscheidung zu erfahren (vgl. auch BVerfGK 11, 398 ).
  • OVG Berlin, 16.09.1994 - 4 S 118.94
    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Zwar ist nicht von vornherein auszuschließen, dass es sachgerecht sein kann, aufgrund einer ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen einem Beamten und dessen Vorgesetzten zur Vermeidung des Anscheins der Beeinträchtigung einer unparteiischen und fairen Amtsführung dessen Eignung für ein angestrebtes Amt zu verneinen (dahingehend: BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2001 - 3 CE 00.3186 -, juris, Rn. 21 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 16. September 1994 - 4 S 118/94 -, NVwZ 1996, S. 500 f.).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfGK 12, 184 ; 12, 284 ; 18, 423 ; 20, 77 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, S. 746 ; vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, NVwZ 2013, S. 1603 ).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • VGH Bayern, 08.02.2001 - 3 CE 00.3186

    Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle eines Zweiten Konrektors an

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    "Fachliche Leistung" bedeutet Fachwissen, Fachkönnen und Bewährung im Fach (vgl. BVerfG 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 - Rn. 28 mwN; 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 ua. - Rn. 59 mwN, BVerfGE 139, 19; 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    (2) Es kann dahinstehen, ob der öffentliche Arbeitgeber - wie das beklagte Land meint - über den Wortlaut von § 82 Satz 3 SGB IX aF hinaus auch dann von der Verpflichtung befreit ist, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn der Bewerber zwar nicht offensichtlich fachlich ungeeignet ist, ihm jedoch die persönliche Eignung (zur Berücksichtigung der fehlenden persönlichen Eignung vgl. Düwell in LPK-SGB IX 5. Aufl. § 165 Rn. 7) in dem Sinne fehlt, dass er nicht über charakterliche Eigenschaften verfügt, die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung sind (generell zur Eignung nach Art. 33 Abs. 2 GG im engeren Sinne vgl. BVerfG 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 - Rn. 28 mwN) .
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sogenannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 -, juris, Rn. 27 f.).

    Bei diesem prognostischen Urteil steht dem Dienstherrn ein weiter Beurteilungsspielraum zu; die Nachprüfung durch die Fachgerichte beschränkt sich im Wesentlichen darauf, ob der Dienstherr von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den beamten- und verfassungsrechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 -, juris, Rn. 29).

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