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   BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16   

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BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16 (https://dejure.org/2017,9868)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2017 - 2 BvR 162/16 (https://dejure.org/2017,9868)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2017 - 2 BvR 162/16 (https://dejure.org/2017,9868)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 93 Abs. 2 BVerfGG; § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 116 StVollzG; § 7 MRVG NRW
    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung (bloße Anordnung einer Neubescheidung auf einen Verpflichtungsantrag; Willkürverbot; Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz; Verletzung bei Verneinung der Beschwer durch das ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Maßnahme im Maßregelvollzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 7 Abs 3 MRVG NW
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung einer Beschwer iSd § 116 StVollzG ohne sachliche Begründung bei Verpflichtungsantrag und bloßer Verurteilung zu Neubescheidung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - Wiedereinsetzung bei ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in die Verfassungsbeschwerdefrist; Darlegung des Hinderungsgrunds und der für die Beurteilung des Verschuldens maßgebenden Umstände zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags; Erforderlichkeit einer substantiierten und schlüssigen ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung einer Beschwer iSd § 116 StVollzG ohne sachliche Begründung bei Verpflichtungsantrag und bloßer Verurteilung zu Neubescheidung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - Wiedereinsetzung bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Wiedereinsetzung in die Verfassungsbeschwerdefrist; Darlegung des Hinderungsgrunds und der für die Beurteilung des Verschuldens maßgebenden Umstände zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags; Erforderlichkeit einer substantiierten und schlüssigen ...

  • rechtsportal.de

    Gewährung von Wiedereinsetzung in die Verfassungsbeschwerdefrist; Darlegung des Hinderungsgrunds und der für die Beurteilung des Verschuldens maßgebenden Umstände zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags; Erforderlichkeit einer substantiierten und schlüssigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung einer Beschwer iSd § 116 StVollzG ohne sachliche Begründung bei Verpflichtungsantrag und bloßer Verurteilung zu Neubescheidung verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - Wiedereinsetzung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1735
  • StV 2017, 731
  • StV 2018, 626
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    Bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).

    Der Bürger kann darauf vertrauen, dass die nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel jedoch nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    Der Bürger kann darauf vertrauen, dass die nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ; stRspr).

    Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es danach allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 62, 334 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    Die Garantie wirksamen Rechtsschutzes schließt gewisse Erschwerungen des Zugangs zu den Gerichten durch sachgerechte prozessrechtliche Anforderungen - vor allem solche, die einer geordneten Rechtspflege und damit ebenfalls der Wirksamkeit des Rechtsschutzes dienen - nicht aus (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 88, 118 ; BVerfGK 10, 509 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.04.2008 - 2 BvR 454/08

    Monatsfrist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Zeitpunkt des Zugangs

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, juris, Rn. 3 und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, juris, Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    Bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    bb) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    Bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).
  • OLG Hamburg, 18.12.2015 - 3 Ws 104/15

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hamburg: Anforderungen an die Begründung der

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    Es ist allgemein anerkannt, dass eine solche Beschwer bei Verpflichtungsanträgen vorliegt, wenn die ergangene Entscheidung zwar aufgehoben, die Behörde jedoch nur zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verurteilt wird (vgl. Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, Vor § 124 Rn. 25; Kautz/Schäfer, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 124 Rn. 26; zum Tenor in diesem Fall vgl. Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 451; Schenke/Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 113 Rn. 185; Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 113 Rn. 75 ; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 8. Februar 1990 - 1 Ws 423/89 (StrVollz) -, juris, Rn. 3; HOLG Hamburg, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 3 Ws 104/15 Vollz -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • OLG Celle, 08.02.1990 - 1 Ws 423/89
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11

    Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht -

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05

    Anspruch eines Häftlings auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt -

  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers

  • BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft

    Der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 36).
  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern wie der Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm, der krassen Missdeutung einer Norm oder der sonst nicht mehr nachvollziehbaren Anwendung einer Norm beruht (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 28).
  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445

    Besorgnis der Befangenheit, Willkürverbot, Hinweispflicht

    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht, etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Der Schluss, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht, kann sich allenfalls dann aufdrängen, wenn die drei Richter des 15. Senats eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt hätten (vgl. BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 26 m.w.N.).

    Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es danach allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 62, 334 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 26).

  • BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

    1. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 36).
  • BVerfG, 11.01.2022 - 1 BvR 123/21

    Verfassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit bei Erlass

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 3 und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel jedoch nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden - und damit willkürlich erfolgenden Weise - erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvR 1071/15 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16 -, juris, Rn. 33 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 29; stRspr).

    1. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 36).

  • BVerfG, 28.12.2020 - 2 BvR 211/19

    Grundrechtsverletzung durch Auferlegung von Verfahrenskosten iHv ca 30.000 Euro

    Der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 36).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19

    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der

    Der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 36).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    1. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 36).
  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2563

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers

  • BVerfG, 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

  • BGH, 02.06.2017 - AnwZ (Brfg) 26/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt gegen

  • BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1180/17

    Offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf hält Monatsfrist nicht offen

  • BVerfG, 26.04.2017 - 2 BvR 1016/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20

    Einklagbarer Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben im Vollzug der

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18

    Vollzug der Sicherungsverwahrung und vollzugsöffnende Maßnahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2020 - 9 S 1345/20

    Durchführung einer Neubewertung einer Prüfungsleistung; früherer Prüfer

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 3285/19

    § 25 Abs. 2 S. 1 USG 2020 ist keine Ausschlussfrist

  • BVerfG, 15.09.2021 - 2 BvR 30/21

    Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Nichtannahme der

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 19 A 3473/19

    Anforderung an abschließende Langzeitbeurteilung von Lehramtsreferendar

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 1 A 469/20

    Verwerfung des Zulassungsantrags als unzulässig mangels Rechtsschutzbedürfnisses;

  • OLG Frankfurt, 08.04.2019 - 5 U 195/18

    Wiedereinsetzung: Notwendiger Vortrag zum angeblichen Verlust eines Schriftsatzes

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22

    Erheben und Begründen der Verfassungsbeschwerde binnen einer Frist von einem

  • KG, 18.05.2017 - 2 Ws 28/17

    Rechtsbehelfe in Maßregelvollzugssachen: Statthaftigkeit des Antrags auf

  • KG, 18.09.2020 - 5 Ws 151/20

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung eines Widerrufsbeschlusses;

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