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   BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21   

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https://dejure.org/2022,20204
BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21 (https://dejure.org/2022,20204)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21 (https://dejure.org/2022,20204)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2022 - 2 BvR 1630/21 (https://dejure.org/2022,20204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 56 StVollzG; § 43 StVollzG NRW; § 65 StVollzG NRW
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Art und Weise einer Urinkontrolle im Strafvollzug (Suchtmittelkontrolle; Urinabgabe unter Aufsicht unter Entblößung des Genitals als schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Intimsphäre des Gefangenen; ...

  • Burhoff online

    Drogenscreening, Strafvollzug, Urinprobe, teilentblößtes Glied

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in Justizvollzugsanstalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 65 Abs 1 StVollzG NW
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zweifel an der Zulässigkeit verdachtsunabhängiger Urinkontrollen im Strafvollzug - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch beaufsichtigte Urinkontrolle ohne Prüfung milderer Mittel (Blutentnahme an Fingerkuppe) - zudem ...

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Strafgefangenen zur Entblößung des Genitals bei mehreren beaufsichtigten Urinkontrollen zur Feststellung eines Suchtmittelkonsums; Notwendigkeit konkreter Anhaltspunkte für einen Betäubungsmittelkonsum

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zweifel an der Zulässigkeit verdachtsunabhängiger Urinkontrollen im Strafvollzug - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch beaufsichtigte Urinkontrolle ohne Prüfung milderer Mittel (Blutentnahme an Fingerkuppe) - zudem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Strafgefangenen zur Entblößung des Genitals bei mehreren beaufsichtigten Urinkontrollen zur Feststellung eines Suchtmittelkonsums; Notwendigkeit konkreter Anhaltspunkte für einen Betäubungsmittelkonsum

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zweifel an der Zulässigkeit verdachtsunabhängiger Urinkontrollen im Strafvollzug - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch beaufsichtigte Urinkontrolle ohne Prüfung milderer Mittel (Blutentnahme an Fingerkuppe) - zudem ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in Justizvollzugsanstalt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mehrfache Drogenscreenings im Strafvollzug - (keine) Urinabgaben unter Aufsicht?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drogenscreening - oder: die beaufsichtigte Urinkontrolle in der JVA

  • lto.de (Kurzinformation)

    Drogenscreenings im Strafvollzug: Sicht auf Genitalien ist tabu

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Drogenkontrolle: Sicht auf Genitalien ist in der JVA tabu!

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in Justizvollzugsanstalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in Justizvollzugsanstalt - Landgericht muss den Fall nun noch einmal beurteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2610
  • NStZ-RR 2022, 322
  • StV 2023, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerfG, 17.02.2006 - 2 BvR 204/06

    Strafrestaussetzung im Vollstreckungsverfahren - Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21
    Die Maßnahme diene weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse habe (unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2006 - 2 BvR 204/06 -).

    Hingegen betrifft der vom Landgericht im angegriffenen Beschluss vom 11. März 2021 in Bezug genommene Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2006 eine freiwillige Urinprobe, zu der sich der Gefangene im Rahmen der Vollzugsplanvereinbarung zur Vorbereitung von Vollzugslockerungen bereit erklärt hatte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2006 - 2 BvR 204/06 -, Rn. 8).

    Die Maßnahme diene weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse habe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2006 - 2 BvR 204/06 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21
    Staatliche Maßnahmen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2020 - 2 BvR 1810/19 -, Rn. 21).

    Der Gefangene hat insoweit Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2020 - 2 BvR 1810/19 -, Rn. 21).

    Der bloße Umstand, dass Verwaltungsabläufe sich ohne eingriffsvermeidende Rücksichtnahmen einfacher gestalten, ist hier noch weniger als in anderen, weniger sensiblen Bereichen geeignet, den Verzicht auf solche Rücksichtnahmen zu rechtfertigen (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 455/08 -, Rn. 33; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG den Betroffenen auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen" lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

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