Rechtsprechung
BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 164/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Abschreibung von Wirtschaftsgütern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 28.11.1990 - III 190/88
- BFH, 31.10.1991 - IX B 32/91
- BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 164/92
Wird zitiert von ... (30)
- BFH, 11.04.2019 - III R 36/15
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden …
Dies ergibt sich bereits daraus, dass dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet ist, die Nichterfüllung des Tatbestands der Steuerbefreiungsvorschrift durch eine alternative Sachverhaltsgestaltung (z.B. eine Aufteilung der Vermietung des Grundbesitzes und der Betriebsvorrichtungen auf zwei Gesellschaften) zu vermeiden (…vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 246/98, BFH/NV 2005, Beilage 3, 259 a.E.; vom 26. Februar 1993 - 2 BvR 164/92, HFR 1993, 408, unter "Aus Art. 6 Abs. 1 GG ..."). - BFH, 11.04.2019 - III R 5/18
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden …
Dies ergibt sich bereits daraus, dass dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet ist, die Steuerbefreiung durch eine alternative Sachverhaltsgestaltung (z.B. eine Aufteilung der Vermietung des Grundbesitzes und der Betriebsvorrichtungen auf zwei Gesellschaften) zu erreichen (…vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 246/98, BFH/NV 2005, Beilage 3, 259, a.E.; vom 26. Februar 1993 - 2 BvR 164/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408, unter "Aus Art. 6 Abs. 1 GG ..."). - BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
Wählt ein zur Einkommensteuer zu veranlagender Ehegatte die getrennte …
Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt aber keine Verpflichtung für den Gesetzgeber, Steuerpflichtige vor den Folgen ihrer selbst gewählten, möglicherweise weniger vorteilhaften Gestaltungsformen zu bewahren oder die rückwirkende Korrektur von im nachhinein als nachteilig sich erweisenden Sachverhaltsgestaltungen zu gestatten, soweit die Begünstigung aus Gründen, die in der Sphäre des Begünstigten liegen, entfällt und der Gesetzgeber gleichzeitig Gestaltungsformen zulässt, die es gestatten, die Begünstigungen fortzuführen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, HFR 1993, 408).
- BFH, 02.02.2000 - X B 80/99
Beruflich veranlasster Umzug bei kürzerem Weg zur Arbeit
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung gebilligt (Beschlüsse vom 19. August 1986 1 BvR 448/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz 1975, § 7b, Rechtsspruch 19a, und vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 7b, Rechtsspruch 58, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 408). - BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08
Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei …
Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt aber keine Verpflichtung für den Gesetzgeber, Steuerpflichtige vor den Folgen ihrer selbst gewählten, möglicherweise weniger vorteilhaften Gestaltungsformen zu bewahren (BVerfG-Beschluss vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 7b, Rechtsspruch 58). - BFH, 24.04.2008 - IV R 69/05
Übertragungsstichtag nach dem UmwStG 1995 - keine Kürzung des Übernahmegewinns um …
Die Klägerin verkennt, dass aus dem GG keine Verpflichtung des Gesetzgebers folgt, Steuerpflichtige vor den Folgen ihrer selbst gewählten, möglicherweise weniger vorteilhaften Gestaltungen zu bewahren, soweit die Begünstigung aus Gründen, die in der Sphäre des Begünstigten liegen, entfällt und der Gesetzgeber gleichzeitig Gestaltungsformen zulässt, die es gestatten, die Begünstigung fortzuführen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408). - BFH, 15.07.2004 - III R 19/03
Eigenheimzulage bei Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile durch Erbfall
Es ist daher unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG ohne Belang, dass die Folgen des Objektverbrauchs bei beiden Ehegatten nur vermieden werden können, solange die Ehe fortbesteht und die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG gegeben sind (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, HFR 1993, 408;… BFH-Beschluss vom 12. September 2003 III B 153/02, BFH/NV 2004, 162). - BFH, 11.04.2019 - III R 6/18
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden …
Dies ergibt sich bereits daraus, dass dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet ist, die Steuerbefreiung durch eine alternative Sachverhaltsgestaltung (z.B. eine Aufteilung der Vermietung des Grundbesitzes und der Betriebsvorrichtungen auf zwei Gesellschaften) zu erreichen (…vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 246/98, BFH/NV 2005, Beilage 3, 259, a.E.; vom 26. Februar 1993 - 2 BvR 164/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408, unter "Aus Art. 6 Abs. 1 GG ..."). - BFH, 09.03.2017 - VI S 21/16
Wechsel der Steuerklassenkombination bei Ehegatten - Verfassungsmäßigkeit der …
Die den Eheleuten damit eingeräumte Gestaltungsfreiheit korrespondiert allerdings mit ihrer eigenverantwortlichen Ausübung (s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 408).Die Nutzung von Steuervergünstigungen bleibt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Steuerpflichtigen; der aus Art. 6 Abs. 1 GG sich ergebenden Verpflichtung entspricht der Gesetzgeber jedenfalls dann, wenn er den Eheleuten Gestaltungsformen an die Hand gibt, die die Begünstigung erreichbar bleiben lässt (BVerfG-Beschluss in HFR 1993, 408).
- BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der …
Auch das BVerfG hat eine steuerliche Bevorzugung von Ehegatten gegenüber den Partnern anderer Lebensgemeinschaften nicht beanstandet (vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. Juni 1983 1 BvR 107/83, BStBl II 1984, 172; vom 15. November 1989 1 BvR 171/89, BStBl II 1990, 103; vom 15. Mai 1990 2 BvR 595/90, BStBl II 1990, 764; vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408). - BFH, 27.09.2007 - III R 71/06
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …
- BFH, 26.07.2007 - VI R 48/03
Keine Berücksichtigung der Kinderfreibeträge bei der pauschalen Lohnsteuer nach § …
- BFH, 07.10.2003 - III B 5/03
Mittelbare Grundstücksschenkung
- BFH, 22.09.2004 - III R 48/02
Keine Übertragung der nicht ausgenutzten Anspruchsberechtigung nach § 6 Abs. 2 …
- BFH, 20.03.2002 - IX B 160/01
Objektverbrauch; Tod eines Ehegatten
- BFH, 24.07.1996 - X R 20/93
Keine Grundförderung nach § 10e EStG für eine gemeinsame Ehewohnung, auch wenn …
- BFH, 10.07.1996 - X R 72/93
Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren …
- BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten
- FG Düsseldorf, 06.03.2017 - 9 K 2057/16
Betragserhöhende Berücksichtigung der Kinder der im gemeinsamen Haushalt lebenden …
- BFH, 19.02.2007 - IX B 144/06
Objektverbrauch
- BFH, 12.09.2003 - III B 153/02
EigZul; Objektverbrauch; Verfassungsmäßigkeit
- BFH, 26.10.2000 - X B 66/00
Objektverbrauch bei Ehegatten
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 2 K 36/06
Eigenheimzulage: Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils am eigengenutzten EFH nach …
- BFH, 24.02.2000 - X B 107/99
Objektverbrauch bei Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil
- BFH, 11.05.1993 - IX R 10/90
Steuerliche Wirkungen der Zurechnung eines Bauwerks zu mehreren Steuerpflichtigen
- FG Köln, 11.07.2002 - 7 K 3697/02
Eigenheimzulage - Zweitobjekt im Todesjahr des Ehegatten
- FG Niedersachsen, 31.01.2002 - 16 K 14585/00
Wegfall der Suspendierung des Objektverbrauchs gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG …
- BFH, 26.08.1994 - X B 324/93
Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen für ein begünstigtes Obejekt bei Zurechnung …
- FG Hamburg, 20.08.1998 - I 202/97
Steuerbegünstigung nach§ 10e EStG (Einkommenssteuergesetz) ; Abzug erhöhter …
- FG Hamburg, 18.09.1995 - III 360/94
Erhöhte Absetzungen für Eigentumswohnungen; Erwerb einer Hälfte an einer …