Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1667
BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10 (https://dejure.org/2013,1667)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10 (https://dejure.org/2013,1667)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10 (https://dejure.org/2013,1667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Vorschriften des Waffengesetzes verletzen nicht das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) - kein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende Maßnahmen, etwa auf ein Verbot von Sportwaffen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 1 Abs 1 WaffG 2002 vom 25.11.2012, § 4 WaffG 2002 vom 25.11.2012, § 8 WaffG 2002 vom 25.11.2012, § 14 WaffG 2002 vom 25.11.2012
    Nichtannahmebeschluss: Vorschriften des Waffengesetzes (juris: WaffG 2002) verletzen nicht das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) - kein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende Maßnahmen, etwa auf ein Verbot von Sportwaffen

  • Wolters Kluwer

    Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren des Missbrauchs von Schusswaffen durch Einschränkung der Erlaubnis von tödlichen Schusswaffen für den Schießsport (hier: Amoklauf eines ehemaligen Schülers in Winnenden)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vorschriften des Waffengesetzes (juris: WaffG 2002) verletzen nicht das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) - kein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende Maßnahmen, etwa auf ein Verbot von Sportwaffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren des Missbrauchs von Schusswaffen durch Einschränkung der Erlaubnis von tödlichen Schusswaffen für den Schießsport (hier: Amoklauf eines ehemaligen Schülers in Winnenden)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Waffenrecht: Kein verfassungsrechtlicher Zwang für strengere Waffengesetze

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein noch schärferes Waffengesetz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vorschriften des Waffengesetzes können von Verfassungs wegen nicht beanstandet werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Waffengegner unterliegen - Verfassungsbeschwerden gegen Waffengesetz erfolglos

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde erfolglos gegen das Waffengesetz - Der Staat verstößt mit dem geltenden Waffengesetz nicht gegen seine Schutzpflicht

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz hat keinen Erfolg

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde wegen zu laxem Waffenrecht nicht an

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verschärftes Waffengesetz ist ausreichend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos - Einschlägige Vorschriften des Waffengesetzes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Sonstiges (2)

  • sportmordwaffen.de PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Hauptsache Gesetz - egal, ob´s hilft

  • lto.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Winnenden-Hinterbliebene ziehen vor den EGMR - Verbot von Sportwaffen nach Amoklauf gefordert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
    Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 381 ; 79, 174 ; stRspr).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
    Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 77, 381 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 381 ; 79, 174 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
    Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 77, 381 ).

    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 ).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
    Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
    Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
    Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 381 ; 79, 174 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03

    Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
    Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 ).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
    Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).
  • VG Berlin, 10.07.2019 - 34 L 245.19

    Anspruch auf Rückholung von sich im Lager Al-Hol befindenden Personen

    Den Grundrechten lassen sich regelmäßig keine konkreten Anforderungen an die Art und das Maß des gebotenen Schutzes entnehmen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/122 -, juris Rn. 19 ff. m.w.Nachw.; s. für die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Waffenrechts auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Januar 2013 - 2 BvR 1645/10 -, juris, und für die Wahrnehmung der Interessen von Bundesbürgern gegenüber fremden Staaten BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 -, juris Rn. 36).

    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann daher nur dann festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Januar 2013, a.a.O., Rn. 5 m.w.Nachw.).

  • OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15

    Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen

    Angesichts der Gefahren des Schusswaffenbesitzes und der staatlichen Schutzpflichten für Leben und körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10 -, Rn. 4, juris) unterliegt er besonderen Überwachungsvorschriften.
  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen

    Vielmehr ist aus ihm auch eine Schutzpflicht des Staats für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, insbesondere eine Schutzpflicht hinsichtlich Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 23.1.2013 - 2 BvR 1645/10 - juris Rn. 4).

    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht kommt aber der Legislative sowie Exekutive ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der insoweit nur einer beschränkten verfassungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit unterliegt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 23.1.2013 - 2 BvR 1645/10 - juris Rn. 10).

  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

    Vielmehr ist aus ihm auch eine Schutzpflicht des Staats für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, insbesondere eine Schutzpflicht hinsichtlich Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 23.1.2013 - 2 BvR 1645/10 - juris Rn. 4).

    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht kommt aber der Legislative sowie Exekutive ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der insoweit nur einer beschränkten verfassungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit unterliegt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 23.1.2013 - 2 BvR 1645/10 - juris Rn. 10).

  • VG München, 11.05.2020 - M 7 S 20.87

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der GfP

    Vielmehr ist aus ihm auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, insbesondere eine Schutzpflicht hinsichtlich Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 23.1.2013 - 2 BvR 1645/10 - juris Rn. 4).

    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht kommt aber der Legislative sowie Exekutive ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der insoweit nur einer beschränkten verfassungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit unterliegt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 23.1.2013 - 2 BvR 1645/10 - juris Rn. 10).

  • VG Ansbach, 25.04.2019 - AN 16 K 17.01038

    Bundesleiter der Identitären Bewegung waffenrechtlich unzuverlässig

    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht kommt aber der Legislative sowie Exekutive ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der insoweit nur einer beschränkten verfassungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit unterliegt (BVerfG im Nichtannahmebeschluss vom 23.1.2013 BayVBl. 2013, 334).
  • VG München, 30.10.2015 - M 7 S 15.4592

    Aufbewahrung einer Kurzwaffe in einem nicht zertifizierten Behältnis

    Der Gesetzgeber hat mit der Verschärfung der Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit das Ziel verfolgt, seine Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 GG (BVerfG, B. v. 23. Januar 2013 - 2 BvR 1645/10 - juris Rn. 4 m. w. N.) zu erfüllen und sich schützend vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen (vgl. zur Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften BT-Drs. 14/7758 S. 73 f.).
  • VG Koblenz, 09.05.2017 - 1 K 770/16

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einzug des Jagdscheins rechtmäßig

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Vorschriften des Waffengesetzes, die den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regeln (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerfG, B. v. 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10 -, Rn. 6; BVerwG, U. v. 16.05.2007 - 6 C 24/06 - BayVGH, B. v. 22.10.2014, a. a. O.; OVG NRW, B. v. 06.04.2005 - 20 B 155/05 - VG Hamburg, U. v. 24.6.2010 - 4 K 152/09 - VG München, B. v. 30.10.2015 - M 7 S 15.4592 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Regensburg, 07.05.2014 - RN 9 K 13.193

    Aufenthaltsbeschränkung nach § 54a AufenthG (Zugehörigkeit zur und Unterstützung

    Denn in beiden Tatbestandsvarianten muss mit Blick auf die Umstände des konkreten Einzelfalles die begehrte Grundrechtsausübung des Klägers angesichts kollidierenden Verfassungsrechts, namentlich der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitenden Schutzpflicht des Staates für die dort geschützten Rechtsgüter "Leben" und "körperliche Unversehrtheit" (vgl. dazu etwa BVerfG, B. v. 23.1.2013 - 2 BvR 1645/10 - juris) zurückstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht