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   BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12   

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https://dejure.org/2012,21977
BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12 (https://dejure.org/2012,21977)
BVerfG, Entscheidung vom 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12 (https://dejure.org/2012,21977)
BVerfG, Entscheidung vom 08. August 2012 - 2 BvR 1672/12 (https://dejure.org/2012,21977)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 3 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 GG
    Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde - zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 90 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 93 Abs 3 BVerfGG, § 18 KomWG NW 1998
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde - zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit - zudem Unzulässigkeit ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 90 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 93 Abs 3 BVerfGG, § 18 KomWG NW 1998
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde - zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit - zudem Unzulässigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Ein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht als Erfordernis einer Anfechtung einer Kommunalwahl

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde - zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit - zudem Unzulässigkeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 1 S. 2; GG Art. 38 Abs. 1 S. 1
    Ein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht als Erfordernis einer Anfechtung einer Kommunalwahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Piratenpartei: Zulassung zur Kommunalwahl in Dortmund?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Kommunalwahl in Dortmund - Verfassungsbeschwerde der Piratenpartei erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Piraten in Dortmund abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kommunalwahl in Dortmund: Verfassungsbeschwerde der PIRATEN erfolglos - Partei hätte beanstandeten Beschluss des Landeswahlausschusses per Wahlprüfungsverfahren gerichtlich überprüfen lassen können

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

    Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

    Mehr ist von Verfassungs wegen nicht geboten, weil Art. 19 Abs. 4 GG keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz verbürgt (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 6; und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

    Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

    Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ).

  • BVerfG, 11.05.2010 - 2 BvR 511/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).

    Mehr ist von Verfassungs wegen nicht geboten, weil Art. 19 Abs. 4 GG keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz verbürgt (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 6; und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).

    Mehr ist von Verfassungs wegen nicht geboten, weil Art. 19 Abs. 4 GG keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz verbürgt (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 6; und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 10, 89 ).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Denn die Verfassungsbeschwerde soll letzter, nur auf den Schutz der Grundrechte und bestimmter grundrechtsähnlicher Rechte beschränkter verfassungsrechtlicher Rechtsschutz sein, der lediglich dann eingreift, wenn die sonstigen Möglichkeiten zur allgemeinen richterlichen Nachprüfung bis zur letzten Instanz hin erschöpft sind (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 10, 89 ).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 18.10.2010 - 2 BvR 2174/10

    Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).
  • BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09

    Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die

  • BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09

    Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien

  • BVerwG, 09.05.2012 - 8 B 27.12

    Kommunalwahl; Wahlprüfung; Einspruch; Ungültigkeit einer Wahl; Ungültigerklärung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 15 A 876/11

    Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 441/13

    Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zu hauptberuflichen kommunalen Ämtern -

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; seitdem stRspr; zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2012 - 2 BvR 1672/12 -, juris, Rn. 9).

    Mehr ist von Verfassungs wegen nicht geboten, weil Art. 19 Abs. 4 GG keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz verbürgt (vgl. BVerfGE 99, 1 ; seitdem stRspr; vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2012 - 2 BvR 1672/12 -, juris, Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 107/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

    Im Rahmen seiner Freiheit, das Wahlanfechtungsverfahren zu regeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 BvR 1672/12 - juris), konnte der Landesgesetzgeber die Vorlage der Anfechtungserklärung im Original zur formellen Voraussetzung machen.
  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 101/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

    Im Rahmen seiner Freiheit, das Wahlanfechtungsverfahren zu regeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 BvR 1672/12 - juris), konnte der Landesgesetzgeber die Vorlage der Anfechtungserklärung im Original zur formellen Voraussetzung machen.
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