Rechtsprechung
BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 4 Abs. 1 GG; Art. 7 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 GG; § 182 Abs. 1 HessSchulG; § 59 StGB
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen; Grundrecht auf Religionsfreiheit; Elterngrundrecht und staatlicher Erziehungsauftrag (Gemeinwohlinteresse; legitimer Zweck; Meinungsneutralität; Konfrontation mit anderen ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von GG Art 4 Abs 1 iVm Art 6 Abs 2 durch die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer strafrechtlichen Ahndung von religiös motivierten Verstößen gegen die Schulpflicht; Fernhaltung von Kindern aus dem Schulunterricht durch die Eltern; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Recht der Eltern ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulpflichtverletzung - Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kinder von der Schule ferngehalten - Trotz religiösem Motiv: Sanktionen gegen die Eltern wegen Verstößen gegen die Schulpflicht sind rechtens
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erfolglose VB gegen die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht bestätigt erneut allgemeine Schulpflicht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Schulpflicht aus religiösen Gründen ist strafrechtlich verfolgbar
- 123recht.net (Pressemeldung, 20.6.2006)
Religionsfreiheit kann Schulpflicht nicht kippen
Verfahrensgang
- LG Gießen, 05.11.2003 - 3 Ns 102 Js 20927/01
- OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 2 Ss 139/04
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 151
- FamRZ 2006, 1094
Wird zitiert von ... (71) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
a) Die in Art. 4 Abs. 1 GG verbürgte Glaubensfreiheit umfasst auch den Anspruch, nach eigenen Glaubensüberzeugungen leben und handeln zu dürfen (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 93, 1 ).Danach ist es Sache der Eltern, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29 ) und nicht geteilte Ansichten von ihnen fernzuhalten (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 93, 1 ).
Im Einzelfall sind Konflikte zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Erziehungsauftrag des Staates im Wege einer Abwägung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Der Staat darf keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben; er darf sich auch nicht durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 108, 282 ).
Überdies wäre eine solche Auffassung mit dem Erfordernis eines schonenden Ausgleichs zwischen den Rechten der Beschwerdeführer aus Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 GG und dem Erziehungsauftrag des Staates aus Art. 7 Abs. 1 GG im Wege der praktischen Konkordanz nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
Die Beschwerdeführer können nicht beanspruchen, dass ihre Kinder vollständig von fremden Glaubensbekundungen oder Ansichten verschont bleiben; in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, gewährt Art. 4 Abs. 1 GG ein solches Recht nicht (vgl. BVerfGE 93, 1 ).
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Der Staat darf keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben; er darf sich auch nicht durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 108, 282 ).Danach sind christliche Bezüge bei der Gestaltung der öffentlichen Schule nicht schlechthin verboten; die Schule muss aber für andere weltanschauliche und religiöse Inhalte und Werte offen sein (vgl. BVerfGE 108, 282 ).
Die Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger (vgl. BVerfGE 108, 282 ).
- BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind (vgl. BVerfGK 1, 141 ).Das Vorhandensein eines breiten Spektrums von Überzeugungen in einer Klassengemeinschaft kann die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog als einer Grundvoraussetzung demokratischer Willensbildungsprozesse nachhaltig fördern (vgl. BVerfGK 1, 141 ).
Daher ist den Beschwerdeführern die mit dem Besuch der Schule verbundene Konfrontation ihrer Kinder mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer überwiegend säkular geprägten pluralistischen Gesellschaft trotz des Widerspruchs zu ihren eigenen religiösen Überzeugungen grundsätzlich zuzumuten (vgl. BVerfGK 1, 141 ).
- BVerfG, 21.04.1989 - 1 BvR 235/89
Schulpflicht und Elternrechte
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Infolge dessen erfährt das elterliche Erziehungsrecht durch die zur Konkretisierung dieses staatlichen Auftrags erlassene allgemeine Schulpflicht in grundsätzlich zulässiger Weise eine Beschränkung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1989, - 1 BvR 235/89 -, juris).bb) Zwar darf der Staat auch unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen (BVerfGE 34, 165 ; 47, 46 ), dabei muss er aber Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern aufbringen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1989, - 1 BvR 235/89 -, juris).
- BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
a) Die in Art. 4 Abs. 1 GG verbürgte Glaubensfreiheit umfasst auch den Anspruch, nach eigenen Glaubensüberzeugungen leben und handeln zu dürfen (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 93, 1 ).Die Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung zu respektieren, muss jedenfalls dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die Bestrafung, die ihn zum Rechtsbrecher stempelt, als eine übermäßige, seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BVerfGE 32, 98 ).
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 93, 1 ).bb) Zwar darf der Staat auch unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen (BVerfGE 34, 165 ; 47, 46 ), dabei muss er aber Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern aufbringen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1989, - 1 BvR 235/89 -, juris).
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Das Bundesverfassungsgericht kann daher nicht prüfen, ob sie die behaupteten Verfahrensverletzungen in einer den Förmlichkeiten des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Weise im Revisionsverfahren geltend gemacht und damit den Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde beachtet haben, der gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ). - BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Danach ist es Sache der Eltern, ihren Kindern Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29 ) und nicht geteilte Ansichten von ihnen fernzuhalten (vgl. BVerfGE 93, 1 ). - BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80
Kriminelle Vereinigung
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ), noch ist ihre Annahme zur Entscheidung zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); sie hat keine Aussicht auf Erfolg. - BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
Auszug aus BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
aa) Die Glaubensfreiheit ist als Teil des grundrechtlichen Wertsystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das gesamte grundrechtliche Wertsystem beherrscht (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 30, 173 ). - BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77
RAF
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
- BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66
Dienstflucht
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Das unterscheidet die formalisierte Situation vor Gericht, die den einzelnen Amtsträgern auch in ihrem äußeren Auftreten eine klar definierte, Distanz und Gleichmaß betonende Rolle zuweist, vom pädagogischen Bereich, der in der staatlichen Schule auf Offenheit und Pluralität angelegt ist (vgl. BVerfGK 8, 151 ; Möllers, VVDStRL 68 , S. 47 ;… Eckertz-Höfer, DVBl 2018, S. 537 ). - BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet die Herausbildung sozialer Kompetenzen durch die in der Schule stattfindende soziale Interaktion der Schülerinnen und Schüler untereinander und mit dem Lehrpersonal (vgl. BVerfGK 1, 141 ; 8, 151 ). - BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14
Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der …
Letztere wiederum hat primär zum Ziel, dem in Art. 7 Abs. 1 GG normierten staatlichen Erziehungsauftrag zur Durchsetzung zu verhelfen, welcher seinerseits nicht nur im durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kindesinteresse, sondern ebenso im Allgemeininteresse liegt (vgl. BVerfGK 1, 141 ; 8, 151 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1989 - 1 BvR 235/89 -, juris, Rn. 7).Jedoch hat bereits die 1. Kammer des Zweiten Senats in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 - (vgl. BVerfGK 8, 151 ) in Ansehung der Strafnorm des § 182 Abs. 1 HessSchulG ausgeführt, dass die Verpflichtung der Beschwerdeführer, ihre Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen, eine zulässige Beschränkung ihres Erziehungsrechts darstelle.
Selbst ein mit erfolgreichen Ergebnissen einhergehender Hausunterricht verhindert nicht, dass sich die Kinder vor einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen verschließen, und ist deshalb nicht geeignet, die insbesondere in einer Klassengemeinschaft gelebte Toleranz gegenüber einem breiten Meinungsspektrum nachhaltig zu fördern (vgl. BVerfGK 8, 151 ).
Der Widerspruch zwischen dem strafbewehrten Handlungsgebot - der Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht einer anerkannten Schule - und den eigenen Glaubensüberzeugungen erweist sich nicht als derart ausweglos, dass sie berechtigt gewesen wären, dem Verbotsgesetz zuwiderzuhandeln (vgl. BVerfGK 8, 151 ).
So haben die Beschwerdeführer weder dargetan, dass sie sich um die vorrangige Alternative, ihre Kinder an einer anderen - anerkannten - öffentlichen oder privaten (Bekenntnis-)Schule unterrichten zu lassen, ernsthaft bemüht haben, noch ist sonst erkennbar, weshalb es Glaubensgründe erfordern sollten, schulpflichtige Kinder von weltanschaulich neutralen Unterrichtsfächern wie etwa Mathematik und Fremdsprachen fernzuhalten (vgl. BVerfGK 8, 151 ).
- BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 25.12
Glaubensfreiheit; staatliche Schulaufsicht; staatlicher Erziehungs- und …
Um die hierin angelegten Einschränkungen individueller religiöser Bestimmungsansprüche nicht zu überspannen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die in verschiedenen Verfassungsbestimmungen wurzelnde Vorgabe hervorgehoben worden, dass der Staat bei Ausgestaltung des Unterrichts Neutralität und Toleranz vor allem in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht zu wahren, insbesondere jede Beeinflussung oder gar Agitation im Dienste einer bestimmten religiös-weltanschaulichen Richtung zu unterlassen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Dezember 1975 a.a.O. S. 51 f.;… Kammerbeschlüsse vom 9. Februar 1989 a.a.O. Rn. 6 und vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 - BVerfGK 8, 151 ).Sie setzt auch voraus, dass Minderheiten sich nicht selbst abgrenzen und sich der Konfrontation mit Unterrichtsinhalten, gegen die sie religiöse, weltanschauliche oder kulturelle Vorbehalte hegen, nicht stets von vornherein verschließen dürfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. April 2003 a.a.O., vom 31. Mai 2006 a.a.O. S. 155 f. und vom 15. März 2007 - 1 BvR 2780/06 - BVerfGK 10, 423 ).
- VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23
Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos
Den Kindern ist es grundsätzlich zuzumuten, sie mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft - trotz etwa eines Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen - zu konfrontieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 -, juris Rn. 20), und zwar auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Schulpflicht und einer möglichen Nutzung von genderneutraler Sprache durch andere Schülerinnen und Schüler. - BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12
Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht; …
Um die hierin angelegten Einschränkungen individueller religiöser Bestimmungsansprüche nicht zu überspannen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die in verschiedenen Verfassungsbestimmungen wurzelnde Vorgabe hervorgehoben worden, dass der Staat bei Ausgestaltung des Unterrichts Neutralität und Toleranz vor allem in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht zu wahren, insbesondere jede Beeinflussung oder gar Agitation im Dienste einer bestimmten religiös-weltanschaulichen Richtung zu unterlassen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Dezember 1975 a.a.O. S. 51 f.;… Kammerbeschlüsse vom 9. Februar 1989 a.a.O. Rn. 6 und vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 - BVerfGK 8, 151 ).Sie setzt auch voraus, dass Minderheiten sich nicht selbst abgrenzen und sich der Konfrontation mit Unterrichtsinhalten, gegen die sie religiöse, weltanschauliche oder kulturelle Vorbehalte hegen, nicht stets von vornherein verschließen dürfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. April 2003 a.a.O., vom 31. Mai 2006 a.a.O. S. 155 f. und vom 15. März 2007 - 1 BvR 2780/06 - BVerfGK 10, 423 ).
- BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09
Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur …
Es hat nachvollziehbar darauf verwiesen, dass die auf der Glaubensüberzeugung der Beschwerdeführer beruhenden elterlichen Vorstellungen von der Sexualerziehung ihrer Kinder durch die Präventionsveranstaltung nicht in Frage gestellt worden sind, weil diese die Kinder nicht dahin beeinflusst hat, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen (vgl. insoweit auch BVerfGK 8, 151 ).Denn solche mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit sind grundsätzlich zumutbar (vgl. BVerfGK 8, 151 ).
- OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22
Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung
Soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind (BVerfG vom 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04, juris Rn. 15 f.).Das Vorhandensein eines breiten Spektrums von Überzeugungen in einer Klassengemeinschaft kann die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog als einer Grundvoraussetzung demokratischer Willensbildungsprozesse nachhaltig fördern (BVerfG vom 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04, juris Rn. 17 ff.).
- OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07
Homeschooling: Eltern vor OVG erfolglos - Elternrecht; Freizügigkeit; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts wird damit ein staatlicher Erziehungsauftrag zur Schulerziehung von Verfassungs wegen vorausgesetzt (BVerfGE 34, 165 ; 47, 46 ; 52, 223 ; 96, 288 ; 98, 218 ; BVerwGE 5, 153 ; 18, 40 ; DVBl 1975, 429 ; NVwZ 1992, 370), der durch die Schulpflicht konkretisiert wird (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 - , vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 - NVwZ 2003, 1113, vom 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04 - FamRZ 2006, 1094, und vom 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 - NVwZ 2008, 72 ): "Damit der Staat seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag - auch unabhängig von den Vorstellungen der betroffenen Eltern - wirksam und umfassend wahrnehmen kann, darf er eine allgemeine Schulpflicht einführen und die Möglichkeit einer Befreiung auf besonders begründete Ausnahmefälle beschränken" (BVerwGE 94, 82 ). - VGH Hessen, 28.09.2012 - 7 A 1590/12
Glaubensfreiheit und koedukativer Schwimmunterricht
Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 - FamRZ 2006, 1094; Pieroth, DVBl. 1994, 949, 952 f.; Hufen, Staatsrecht II Grundrechte, § 22 Rdnr. 47, § 32 Rdnr. 37).Bezogen auf die allgemeine Schulpflicht hat das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 29. April 2003, a. a. O., und 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 31. Mai 2006, a. a. O.) ausgeführt:.
- VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 528/09
Siebtklässler musste nicht aus religiösen Gründen vom Kinobesuch freigestellt …
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2008 - 4 K 1674/06
Schulpflicht; Heimschulunterricht; Erziehungsrecht; Erziehungsauftrag; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 3 B 29.09
Kein islamisches Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06
Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß
- BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07
Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule, …
- OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 6 UF 30/14
Voraussetzungen des Sorgerechtsentzugs bei Weigerung der Eltern, für einen …
- BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14
Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an …
- BVerwG, 15.10.2009 - 6 B 27.09
Schule, Schulpflicht, Schulbesuchspflicht, Heimunterricht, häuslicher Unterricht, …
- OLG Hamm, 12.06.2013 - 8 UF 75/12
Jugendamt darf eingreifen, damit ein Elfjähriger zur Schule geht
- VG Münster, 16.06.2006 - 1 K 411/06
Kein Anspruch auf Befreiung vom Sexualkundeunterricht
- OLG Hamm, 15.11.2010 - 8 WF 240/10
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Auswanderungswunsches und …
- VG Münster, 08.05.2015 - 1 K 1752/13
Keine Befreiung vom Unterricht zu Sexualerziehung wegen religiöser und ethischer …
- OVG Thüringen, 28.11.2023 - 4 ZKO 320/23
Zuweisung eines "Schulverweigerers" an eine Schule zwecks Durchsetzung seiner …
- BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21
Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt
- OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22
Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung
- VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften im Schwimmunterricht
- VGH Bayern, 02.08.2007 - 7 ZB 07.987
Wiedereinsetzung wegen plötzlicher Erkankung der Prozessbevollmächtigten; …
- OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen - Schwimmunterricht; …
- VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 90/15
Durchsetzung; Homeschooling; Schulpflicht
- VGH Bayern, 12.04.2010 - 7 ZB 09.2369
Befreiung von der Schulpflicht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 2705/06
Befreiung eines Schülers von der Teilnahme an der schulischen Sexualerziehung in …
- VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21
Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 2650/05
Anspruch auf Dienstbefreiung an religiösen Feiertagen für Angehörige der …
- LSG Sachsen, 30.11.2017 - L 3 AL 192/15
- OLG Frankfurt, 18.03.2011 - 2 Ss 413/10
Hessisches Schulgesetz: Schulpflicht
- OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern und des Rechts zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 4074/06
Annahme eines wichtigen Grundes für eine Ausnahme von der Pflicht zum Besuch …
- OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12
Entziehung des Rechts zur Regelung der schulischen Angelegenheiten incl. der …
- OLG Oldenburg, 07.03.2023 - 11 UF 206/22
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - 19 B 1918/21
Geeignetheit einer an die Eltern eines den Präsenzunterricht verweigernden …
- OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 A 21/07
- OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von …
- VG Saarlouis, 24.08.2010 - 1 K 575/09
Befreiung von der Schulpflicht
- OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
Vereitelung des Schulbesuchs von Kindern durch die Eltern
- OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch
- VG Schleswig, 02.12.2022 - 9 B 30/22
Anwaltliche einstweilige Rechtsschutzantragserhebung per Brief; Schulpflicht kann …
- VG Gelsenkirchen, 08.01.2021 - 14 L 1537/20
Ausnahme Fahrer Fahrzeugführer Niqab Verhüllungsverbot Verhüllung Konkordanz …
- OVG Hamburg, 20.07.2006 - 1 So 105/06
Beschwerde des Vaters gegen Erzwingungshaft zur Durchsetzung der Schulpflicht …
- VG Ansbach, 22.04.2022 - AN 2 S 22.00743
Verpflichtung der Mutter dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiger Sohn …
- OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 2 Ss 335/08
Entziehung von der Schulpflicht: Notwendige Sachverhaltsfeststellungen im …
- VG Bayreuth, 02.06.2022 - B 3 S 22.497
Schulpflicht, Sorgetragen
- VG Aachen, 08.09.2006 - 9 K 1953/05
Klage auf Befreiung eines ins Ausland verzogenen Kindes von der Schulpflicht …
- OLG Hamm, 26.02.2007 - 4 Ss OWi 135/07
Schulpflicht; Sexualkundeunterricht
- VG Schleswig, 08.05.2023 - 9 A 53/23
Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2014 - 19 B 682/14
Grundsätze zur Möglichkeit des Erwerbs eines Schulabschlusses durch externe …
- VGH Bayern, 13.01.2022 - 7 CE 21.2740
Anordnungsanspruch auf Distanzunterricht wegen Verweigerung von Testungen …
- VG Hannover, 14.12.2006 - 6 A 3640/06
Schulrecht: Voraussetzungen für die Gestattung von Privatunterricht
- VG Schleswig, 08.05.2023 - 9 A 57/23
Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig
- VGH Bayern, 11.11.2008 - 7 CS 08.1237
Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Eltern - Unzulässigkeit von …
- VG Darmstadt, 22.05.2014 - 3 K 893/12
Unterrichtsbefreiung für Zeugen Jehovas
- VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
- OLG Hamm, 26.08.2008 - 4 Ss OWi 643/08
Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde
- VG Köln, 18.12.2013 - 10 K 2527/12
Erfüllung der Schulpflicht aus § 34 Abs. 5 SchulG durch den Besuch einer …
- VG Dresden, 18.01.2007 - 5 K 2406/06
Schulverweigerung aufgrund von Religionsfreiheit
- VG München, 26.02.2020 - M 3 S 20.187
Schulpflicht
- VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig
- VG Köln, 23.08.2006 - 10 L 1259/06
Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Besuch der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 3 S 112.20
- VG Ansbach, 05.11.2007 - AN 19 S 07.02600
D (A), Aufenthaltserlaubnis, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, …
- VG Würzburg, 23.01.2008 - W 2 S 07.1587
Schulpflicht; Heimunterricht