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   BVerfG, 23.09.2019 - 2 BvR 171/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32594
BVerfG, 23.09.2019 - 2 BvR 171/19 (https://dejure.org/2019,32594)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.2019 - 2 BvR 171/19 (https://dejure.org/2019,32594)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 2019 - 2 BvR 171/19 (https://dejure.org/2019,32594)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Amtshaftungsprozess eines Strafgefangenem

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 34 GG, § 839 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Geldentschädigung trotz Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers infolge rechtswidriger Fesselung - Berücksichtigung der Eingriffsintensität bei Bestimmung von Art und ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Geldentschädigung wegen Verletzung der Menschenwürde durch Fesselung eines Strafgefangenen an den Händen für die Dauer von insgesamt cirka 1,5 Stunden während des Transports von der Justizvollzugsanstalt zum Gericht und zurück

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Geldentschädigung trotz Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers infolge rechtswidriger Fesselung - Berücksichtigung der Eingriffsintensität bei Bestimmung von Art und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 34 ; BGB § 839

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Geldentschädigung wegen Verletzung der Menschenwürde durch Fesselung eines Strafgefangenen an den Händen für die Dauer von insgesamt cirka 1,5 Stunden während des Transports von der Justizvollzugsanstalt zum Gericht und zurück

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Geldentschädigung trotz Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers infolge rechtswidriger Fesselung - Berücksichtigung der Eingriffsintensität bei Bestimmung von Art und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung der Menschenwürde - und kein Schadensersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2019 - 2 BvR 171/19
    Der Schadensausgleich kann daher je nach den Verhältnissen im Einzelfall nicht nur durch eine Entschädigung in Geld, sondern auch auf andere Weise vorgenommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, Rn. 16; Detterbeck, in Sachs: Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 34, Rn. 54).

    Das schließt jedoch nicht aus, dass bei der Frage nach Art und Umfang eines Schadensausgleichs Erwägungen zur Schwere des Eingriffs angestellt und Art und Höhe eines Ausgleichs von der Eingriffsintensität abhängig gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2019 - 2 BvR 171/19
    Sie ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
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