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   BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10   

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BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10 (https://dejure.org/2011,6038)
BVerfG, Entscheidung vom 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10 (https://dejure.org/2011,6038)
BVerfG, Entscheidung vom 03. August 2011 - 2 BvR 1739/10 (https://dejure.org/2011,6038)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG; § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG
    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie (Rechtsschutzbedürfnis; gewichtiger Grundrechtseingriff; effektiver Rechtsschutz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Dauer der Bearbeitung eines Eilantrags verletzt Betroffenen in Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 Abs 1 S 2 StVollzG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Dauer der Bearbeitung eines Eilantrags verletzt Betroffenen in Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Rechtsbehelfe eines Sicherungsverwahrten gegen Anordnung der Fesselung für gerichtlichen Anhörungstermin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 Abs 1 S 2 StVollzG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Dauer der Bearbeitung eines Eilantrags verletzt Betroffenen in Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Rechtsbehelfe eines Sicherungsverwahrten gegen Anordnung der Fesselung für gerichtlichen Anhörungstermin

  • Wolters Kluwer

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses für eine wegen Untätigkeit eingereichte Verfassungsbeschwerde bei Erledigung der Hauptsache; Verpflichtung der Gerichte zur Beschleunigung der Kommunikation zu den Parteien bei Eilentscheidungen

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Dauer der Bearbeitung eines Eilantrags verletzt Betroffenen in Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Rechtsbehelfe eines Sicherungsverwahrten gegen Anordnung der Fesselung für gerichtlichen Anhörungstermin

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Dauer der Bearbeitung eines Eilantrags verletzt Betroffenen in Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Rechtsbehelfe eines Sicherungsverwahrten gegen Anordnung der Fesselung für gerichtlichen Anhörungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses für eine wegen Untätigkeit eingereichte Verfassungsbeschwerde bei Erledigung der Hauptsache; Verpflichtung der Gerichte zur Beschleunigung der Kommunikation zu den Parteien bei Eilentscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 25
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93

    Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG

    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    Rügt der Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen gewichtigen Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die sich das Begehren von Eilrechtsschutz richtet, ihrerseits gewichtig sind (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 ).

    b) Das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers wird auch dadurch nicht berührt, dass das Landgericht nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde über den Eilantrag des Beschwerdeführers entschieden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 ).

  • BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06

    Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im

    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    Bei einer Fesselungsanordnung handelt es sich um einen bereits für sich genommen gewichtigen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2.Kammer des Zweiten Senats vom18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 17).

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, Informationen telefonisch erbittet, der Justizvollzugsanstalt die notwendige kurze Frist setzt und Vorkehrungen zur Prüfung und Sicherung eines fristgerechten Eingangs der Stellungnahme trifft (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2.Kammer des Zweiten Senats vom18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, und vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 u.a. -, juris).

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).

    Namentlich der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    aa) Sofern ein gewichtiger Grundrechtsverstoß in Rede steht, besteht das Rechtsschutzinteresse für eine Verfassungsbeschwerde fort, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 110, 77; 117, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    Namentlich der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    Unabhängig davon darf zudem der Umstand, dass die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht oft nicht zu einer Entscheidung innerhalb kurzer Zeit in der Lage sind, nicht dazu führen, dass eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird und auf diese Weise eine nachhaltig in die Rechte eines Betroffenen eingreifende Untätigkeit der Fachgerichte der verfassungsrechtlichen Überprüfung entzogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    Da die Verfassungsbeschwerde im Wesentlichen Erfolg hat, ist es angemessen, dem Land die Erstattung der gesamten notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ; BVerfGK 9, 390 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10

    Gebot der Rechtswegerschöpfung fordert Erhebung der Anhörungsrüge bei Indizien

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer

  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris; vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris; vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 ; vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).
  • BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13

    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug

    Für den Versuch umgehender, in der notwendigen Weise beschleunigter (vgl. BVerfGK 19, 25 m.w.N.) Aufklärung hätte umso mehr Anlass bestanden, als der grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Anspruch auf Krankenbehandlung nicht nur zur Verhütung von Verschlimmerungen, sondern unabhängig davon zur Heilung und zur Linderung von Krankheitsbeschwerden besteht (§ 58 Satz 1 StVollzG; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2013 - 2 BvR 2757/11 -, juris) und angesichts des vom Beschwerdeführer mitgeteilten Sachverhalts nicht auszuschließen war, dass bereits das Abwarten einer weiteren Verschlechterung des Zustandes des Beschwerdeführers zu irreversiblen Schäden führen würde.

    Da die Verfassungsbeschwerde nur in einem untergeordneten, den Streitwert betreffenden Punkt nicht zur Entscheidung angenommen wird, im Wesentlichen aber Erfolg hat, ist es angemessen, dem Land die Erstattung der gesamten notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ; BVerfGK 9, 390 ; 19, 25 ).

  • BVerfG, 19.01.2023 - 2 BvR 1719/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die

    Bei einer Fesselungsanordnung handelt es sich um einen gewichtigen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, Rn. 17; BVerfGK 19, 25 ).
  • BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11

    Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, kurze Fristen setzt und etwa benötigte Akten zeitnah beizieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, Rn. 28 f.).
  • BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20

    Verfassungswidrige Verkürzung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug (Einschränkung

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, kurze Fristen setzt und benötigte Akten zeitnah beizieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, Rn. 28 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2).
  • BFH, 10.08.2023 - X B 136/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung

    Allerdings handelt es sich bei einer Fesselungsanordnung um den stärksten Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Betroffenen und zugleich um einen Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10, unter III.1.a aa; OLG Celle, Beschluss vom 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2012, 649, 650; OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2011 - III-1 Vollz (Ws) 216/11, NStZ-Rechtsprechungsreport Strafrecht --NStZ-RR-- 2011, 291).

    Sie kommt daher nur dann in Betracht, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die einen Fesselungsgrund ergeben, und wenn die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10, unter III.1.a aa; Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2014 - 1 VB 39/14, unter III.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2019 - 1 Ws (s) 213/19, Strafverteidiger Forum 2020, 203, unter II.2.).

  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1077/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verzögerte Bearbeitung

    Auch wenn es sich dabei um ein bloßes Versehen gehandelt haben sollte und Versehen dieser Art auch in einem geordneten Justizbetrieb und bei pflichtbewusst arbeitenden Richtern vorkommen können, ändert dies nichts daran, dass der Anspruch des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz durch die verzögerte Behandlung seines Eilantrags verletzt worden ist (vgl. BVerfGK 19, 25 ).
  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13

    Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei der Anordnung der Fesselung des

    Da es sich bei der Fesselung um den stärksten Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Betroffenen und zugleich um einen Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. August 2011 - 2 BvR 1739/10 - OLG Celle, NStZ 2012, 649, 650; OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 291), kommt eine solche Fesselung nur in Betracht, wenn konkrete Tatsachen einen Fesselungsgrund begründen und die mit der Fesselung beabsichtigten Zwecke nicht auf weniger einschneidende Art und Weise erreicht werden können (vgl. BVerfG, a.a.O.; OLG Celle, a.a.O.).
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, kurze Fristen setzt und benötigte Akten zeitnah beizieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, Rn. 28 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12

    Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine

  • VGH Hessen, 30.09.2011 - 8 B 1329/11

    Kontakt- und Annäherungsverbot

  • StGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 1 VB 39/14
  • VG Berlin, 24.02.2017 - 10 K 320.16

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12

    Zum Erfordernis der fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 385/20

    Strafvollzug (Eilanträge eines Strafgefangenen; Verletzung der

  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 276/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Sonderausgang zu

  • OLG Frankfurt, 19.10.2012 - 15 W 69/12
  • BVerfG, 20.04.2020 - 2 BvR 162/20

    Strafvollzug (Eilantrag auf Durchführung einer augenärztlichen Untersuchung;

  • BVerfG, 14.04.2020 - 2 BvR 1855/19

    Strafvollzug (Eilantrag gegen sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme; Verletzung

  • LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20
  • OLG Hamm, 11.10.2011 - 1 Vollz (Ws) 459/11

    Maßregelvollzug Amtshilfe Vorführung Sammeltransport

  • OLG Naumburg, 24.06.2019 - 1 Ws (s) 213/19

    Strafverfahren: Fesselung des Angeklagten während der Hauptverhandlung

  • VG Oldenburg, 19.04.2013 - 11 B 4651/13

    Abschiebung; Besorgnis der Befangenheit; Richterablehung; Schutzschrift;

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