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   BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1762/16   

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https://dejure.org/2020,14066
BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1762/16 (https://dejure.org/2020,14066)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.2020 - 2 BvR 1762/16 (https://dejure.org/2020,14066)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 1762/16 (https://dejure.org/2020,14066)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtzulassung der Berufung trotz Abweichens von höchstrichterlicher Rechtsprechung verletzt das Gebot effektiven Rechtsschutzes und das Willkürverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung der Berufung (§ 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO) trotz Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung verletzt ua das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • IWW

    § 3 RDG
    Inkassokosten

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung der Berufung (§ 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO) trotz Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung verletzt ua das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Willkürverbots aus Art. 3 Abs. 1 GG durch Nichtzulassung der Berufung trotz Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung der Berufung (§ 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO) trotz Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung verletzt ua das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abweichen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung - und die nicht zugelassene Berufung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inkassokosten als Verzugsschaden - Update

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1762/16
    Hierzu nahm die Beschwerdeführerin Stellung und führte aus, dass die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (verweisend auf: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2011 - 1 BvR 1012/11 -) anerkannt sei.

    Dies könne man schon ohne Mühen der vielfach zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1012/11 entnehmen.

    Da das Amtsgericht mit seinen Entscheidungsgründen zu erkennen gegeben hat, grundsätzlich anders entscheiden zu wollen, besteht insofern auch eine Wiederholungsgefahr" (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2011 - 1 BvR 1012/11 -, Rn. 16 f.).

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1762/16
    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13).

    Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017, a.a.O.).

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14, 4722, S. 93 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017, a.a.O., Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1762/16
    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13).
  • BGH, 07.12.2022 - VIII ZR 81/21

    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Inkassokosten; Beauftragung eines

    Die Klägerin durfte aufgrund des unterbliebenen Bestreitens ihrer Forderungen daher aus ex-ante-Sicht davon ausgehen, dass sie den Beklagten mittels eines Inkassodienstleisters zu einer (Raten-)Zahlung bewegen, beziehungsweise ihre Forderung im Mahnverfahren - vertreten durch den Inkassodienstleister (§ 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO) - werde titulieren können (vgl. zur grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten BVerfG, WM 2011, 2155, 2156 f.; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 1762/16, juris Rn. 15 f.; Senatsurteile vom 24. Mai 1967 - VIII ZR 278/64, juris Rn. 29; vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 45/19, BGHZ 225, 352 Rn. 117; Staudinger/Feldmann, BGB, Neubearb.
  • BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvR 2139/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliches Urteil wegen

    Insoweit verwies die Beschwerdeführerin auf den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 - 1 BvR 1012/11 - und den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 1762/16 -.

    Das Amtsgericht hat das Vorbringen der Beschwerdeführerin zur fehlenden Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten auch im Anhörungsrügeverfahren nicht ausreichend zur Kenntnis genommen und erwogen, dies sogar trotz des Umstandes, dass die Beschwerdeführerin das Amtsgericht mit der Anhörungsrüge ergänzend auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen hatte, in welchen die herrschende Meinung zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten ebenfalls wiedergegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2011 - 1 BvR 1012/11 - Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 1762/16 -).

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Die Entscheidung über die Nichtzulassung eines Rechtsmittels wird sich dabei regelmäßig dann als objektiv willkürlich erweisen, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass das Gericht ein eigenes und vom Gesetz gelöstes Zulassungsrecht entwickelt hat oder die Entscheidung auf sonstigen sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 12. März 2021 - 2 BvR 1673/19 - juris Rn. 7 und vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 1762/16 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Entsprechendes dürfte auch für Inkassounternehmen gelten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 1762/16 -, Rn. 16; Goebel, in: Goebel, Inkassodienstleistung und Inkassokosten, 3. Aufl. 2022, § 2 Rn. 103).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 73/20

    Fachanwaltschaft sticht nicht Singularzulassung

    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 1762/16, juris Rn. 13 mwN).
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