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   BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12   

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https://dejure.org/2012,34236
BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12 (https://dejure.org/2012,34236)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12 (https://dejure.org/2012,34236)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 2 BvR 1766/12 (https://dejure.org/2012,34236)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 EGGVG; § 26 Abs. 1 EGGVG; § 22 Abs. 1 BVerfGG
    Widerruf einer Gnadenentscheidung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Wiedereinsetzungsgrund; Rechtsbehelfsbelehrung; effektiver Rechtsschutz); Zulassung eines Beistandes im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überhöhte Anforderungen an Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 23 ff GVGEG, § 23 GVGEG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überhöhte Anforderungen an Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - hier: Rechtsbehelf gegen ohne Rechtsbehelfsbelehrung ergangenen Widerruf einer Gnadenentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 23 ff GVGEG, § 23 GVGEG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überhöhte Anforderungen an Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - hier: Rechtsbehelf gegen ohne Rechtsbehelfsbelehrung ergangenen Widerruf einer Gnadenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung bei Widerruf einer Gnadenentscheidung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überhöhte Anforderungen an Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - hier: Rechtsbehelf gegen ohne Rechtsbehelfsbelehrung ergangenen Widerruf einer Gnadenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Erforderlichkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung bei Widerruf einer Gnadenentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf einer Gnadenentscheidung - und die fehlende Rechtsmittelbelehrung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf eines Gnadenerweises macht Rechtsbehelfsbelehrung zwingend erforderlich

  • rhein-zeitung.de (Pressebericht, 12.04.2013)

    David gewinnt gegen Goliath: Happy End nach Kampf gegen die Justiz

Sonstiges

  • beck-blog (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ermessensspielraum in der Auslegung von Gesetzen und Vorschriften. Ist nach dem OLG der "Himmel wirklich blau"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 60
  • BVerfGK 20, 61
  • NJW 2013, 39
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08

    Herleitung des Erfordernisses einer Rechtsmittelbelehrung für die gemäß §§ 869 ,

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Dies gilt dann, wenn sie erforderlich ist, um unzumutbare Schwierigkeiten des Rechtswegs auszugleichen, die die Ausgestaltung eines Rechtsbehelfs andernfalls mit sich brächte (vgl. BVerfGE 92, 99 ; siehe auch aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung BGHZ 180, 199 ).

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG allein schon das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung dazu führen, dass die Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist als unverschuldet anzusehen ist (vgl. BVerfGK 16, 114 ; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung BGHZ 180, 199 ).

    Das Oberverwaltungsgericht hätte die verfassungsrechtliche Gebotenheit einer Rechtsbehelfsbelehrung in seine Prüfung einstellen (zur einfachrechtlichen Rechtslage vgl. BGHZ 180, 199 ) und sich mit den Auswirkungen ihres Unterbleibens als eines der staatlichen Sphäre zuzuordnenden Fehlers auseinandersetzen müssen (vgl. etwa BVerfGE 75, 183 ; 110, 339 ).

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Im Hinblick auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dürfen die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; 110, 339 ; stRspr).

    Das Oberverwaltungsgericht hätte die verfassungsrechtliche Gebotenheit einer Rechtsbehelfsbelehrung in seine Prüfung einstellen (zur einfachrechtlichen Rechtslage vgl. BGHZ 180, 199 ) und sich mit den Auswirkungen ihres Unterbleibens als eines der staatlichen Sphäre zuzuordnenden Fehlers auseinandersetzen müssen (vgl. etwa BVerfGE 75, 183 ; 110, 339 ).

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2365/08

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art 19 Abs 4 GG verpflichtet auch dann

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Die Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung kann von Verfassungs wegen geboten sein (vgl. BVerfGK 16, 114 ).

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG allein schon das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung dazu führen, dass die Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist als unverschuldet anzusehen ist (vgl. BVerfGK 16, 114 ; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung BGHZ 180, 199 ).

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Die Justiziabilität von Gnadenentscheidungen ist komplex und bedarf differenzierter Beurteilung (vgl. BVerfGE 25, 352 ; 30, 108 ; 45, 187 ; 66, 337 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 84, 192 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Im Hinblick auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dürfen die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; 110, 339 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Das Grundrecht gewährt einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 49, 329 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Einer ausdrücklichen Benennung des als verletzt gerügten Grundrechtsartikels bedarf es nicht ( BVerfGE 47, 182 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Das Grundrecht gewährt einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 49, 329 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12
    Im Hinblick auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dürfen die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; 110, 339 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

  • BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvC 15/99

    Zur Zulassung als Beistand - Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1464/02

    Mangels Zulassung des Sohnes der Beschwerdeführerin als Beistand nicht wirksam

  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 142/11

    Mangels Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    Sofern das Haftgericht überhaupt von einer Benachrichtigung absehen darf, hat es einen nicht anwaltlich vertretenen Festgehaltenen mit Blick auf den subjektiven Rechtscharakter des Art. 104 Abs. 4 GG zuvor jedenfalls über die es treffende Benachrichtigungspflicht zu informieren und zu fragen, wen es als Angehörigen oder als Vertrauensperson benachrichtigen könnte (vgl. BVerfGE 133, 168 ; BVerfGK 8, 303 ; 20, 60 ; 20, 347 ).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Eine erste Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz über den Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung des Widerrufs wurde aus prozessualen Gründen vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, die Sache wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2012 - 1 BvR 1766/12 -, NJW 2013, S. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22

    Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der

    Ob dieser Maßstab der höheren Gewalt im Sinne von §§ 58 Abs. 2, 60 Abs. 3 VwGO anzuwenden ist (vgl. dafür die oben zitierte Rechtsprechung) oder ob stattdessen auf ein Nichtverschulden nach § 60 Abs. 1 VwGO abzustellen ist (vgl. dafür Bergmann in: Bergmann/Dienelt, 14. Aufl. 2022, AsylG § 81 Rn. 22; Rudisile in: Schoch/Schneider, 43. EL August 2022, VwGO § 126 Rn. 22; Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 92 Rn. 23), kann hier ebenso offen bleiben wie die Frage, ob das Verwaltungsgericht die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überspannt hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12 -, juris Rn. 13 m.w.N).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtswegverweisung eines Antrags auf Aussetzung

    Die Unzumutbarkeit ergibt sich nicht schon daraus, dass der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Erhebung seiner Verfassungsbeschwerde in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2019 - 2 BvR 1766/12, BVerfGK 20, 60 = juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

    Der bloße Verweis des Beschwerdeführers auf seine Inhaftierung macht noch nicht plausibel, weshalb es ihm unzumutbar wäre, sich durch eine der in § 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG genannten Personen vertreten zu lassen und inwiefern die Zulassung von Herrn F. als Beistand zur Erleichterung der Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber dem Gericht angezeigt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2012 - 2 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 9).
  • LSG Bayern, 14.08.2013 - L 15 SF 253/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Wiedereinsetzung gem

    Um den in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Justizgewährungsanspruch nicht ins Leere laufen zu lassen oder unzulässig einzuschränken, dürfen die Anforderungen an die Wiedereinsetzung im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts bei der Prüfung, ob eine für die Wiedereinsetzung erforderliche Tatsache glaubhaft gemacht ist, nicht überspannt werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 02.07.1974, Az.: 2 BvR 32/74, vom 03.06.1975, Az.: 2 BvR 457/74, vom 15.04.1980, Az.: 2 BvR 461/79, vom 26.04.2004, Az.: 1 BvR 1819/00, vom 04.05.2004, Az.: 1 BvR 1892/03, vom 27.09.2012, Az.: 2 BvR 1766/12, und vom 18.10.2012, Az.: 2 BvR 2776/10).
  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 213/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, 2 Wochen Frist

    Um den in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verankerten Justizgewährungsanspruch nicht ins Leere laufen zu lassen oder unzulässig einzuschränken, dürfen die Anforderungen an die Wiedereinsetzung im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG bei der Prüfung, ob eine für die Wiedereinsetzung erforderliche Tatsache glaubhaft gemacht ist, nicht überspannt werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 02.07.1974, Az.: 2 BvR 32/74, vom 03.06.1975, Az.: 2 BvR 457/74, vom 15.04.1980, Az.: 2 BvR 461/79, vom 26.04.2004, Az.: 1 BvR 1819/00, vom 04.05.2004, Az.: 1 BvR 1892/03, vom 27.09.2012, Az.: 2 BvR 1766/12, und vom 18.10.2012, Az.: 2 BvR 2776/10).
  • BVerwG, 04.04.2014 - 5 B 102.13

    Antrag auf Wiedereinsetzung; Vertretungszwang; Prozesskostenhilfe;

    Daher dürfen auch die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2012 - 2 BvR 1766/12 - NJW 2013, 39 und Nichtannahmebeschluss vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • LSG Bayern, 12.09.2013 - L 15 SF 190/13

    Vergütung, Gutachten, Wiedereinsetzung, Entschädigungsantrag, Verspätung

    Um den in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verankerten Justizgewährungsanspruch nicht ins Leere laufen zu lassen oder unzulässig einzuschränken, dürfen die Anforderungen an die Wiedereinsetzung im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts bei der Prüfung, ob eine für die Wiedereinsetzung erforderliche Tatsache glaubhaft gemacht ist, nicht überspannt werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 02.07.1974, Az.: 2 BvR 32/74, vom 03.06.1975, Az.: 2 BvR 457/74, vom 15.04.1980, Az.: 2 BvR 461/79, vom 26.04.2004, Az.: 1 BvR 1819/00, vom 04.05.2004, Az.: 1 BvR 1892/03, vom 27.09.2012, Az.: 2 BvR 1766/12, und vom 18.10.2012, Az.: 2 BvR 2776/10).
  • LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 SF 231/13

    Beschwerdeausschluss, Wiedereinsetzungsfrist, Vollbeweis, Vergütungsantrag,

    Zu beachten ist jedenfalls, dass, um den in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Justizgewährungsanspruch nicht ins Leere laufen zu lassen oder unzulässig einzuschränken, die Anforderungen an die Wiedereinsetzung im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts bei der Prüfung, ob eine für die Wiedereinsetzung erforderliche Tatsache glaubhaft gemacht ist, nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.07.1974, Az.: 2 BvR 32/74, vom 03.06.1975, Az.: 2 BvR 457/74, vom 15.04.1980, Az.: 2 BvR 461/79, vom 26.04.2004, Az.: 1 BvR 1819/00, vom 04.05.2004, Az.: 1 BvR 1892/03, vom 27.09.2012, Az.: 2 BvR 1766/12, und vom 18.10.2012, Az.: 2 BvR 2776/10).
  • LSG Bayern, 08.01.2014 - L 15 SF 338/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für die Wahrnehmung eines

  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.164

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger -

  • LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19

    Verfahrensrecht: Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist

  • VG Schwerin, 04.05.2015 - 4 A 1269/13

    Betreibensaufforderung zur Vorlage einer anwaltlich angekündigten

  • VG Schwerin, 31.08.2012 - 4 A 658/12

    Betreibensaufforderung zur Vorlage einer Klagebegründung - zur Nachsichtgewährung

  • LSG Bayern, 23.04.2018 - L 12 RF 4/18

    Vergütung als Sachverständiger

  • BayObLG, 12.05.2021 - 101 VA 44/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung und

  • OLG Stuttgart, 24.03.2014 - 19 VA 3/14

    Zwangsvollstreckung: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung

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