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   BVerfG, 13.06.2018 - 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17   

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https://dejure.org/2018,16934
BVerfG, 13.06.2018 - 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17 (https://dejure.org/2018,16934)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2018 - 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17 (https://dejure.org/2018,16934)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17 (https://dejure.org/2018,16934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 39 Abs. 3d Nr. 2 WpHG; § 52 WpHG; § 2 Abs. 3 StGB; § 4 Abs. 3 OWiG; Art. 15 MAR
    Keine Ahndungslücke durch Verweisung einer Blankettstrafnorm des Wertpapierhandelsgesetzes auf eine zunächst noch nicht anwendbare Vorschrift der unionsrechtlichen Marktmissbrauchsverordnung (leichtfertige Marktmanipulation; Bestimmtheitsgebot; Folgeentscheidung zu HRRS 2018 Nr. 463)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Strafbarkeitslücke bezüglich der Strafbarkeit wegen leichtfertiger Marktmanipulation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 17 Abs 1 FiMaNoG 1, FiMaNoG 2
    Nichtannahmebeschluss: keine "Ahndungslücke" bzgl der Strafbarkeit wegen leichtfertiger Marktmanipulation gem § 39 Abs 2 Nr 11, Abs 4, § 20a Abs 1 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in "Altfällen" - insoweit Parallelentscheidung zum Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2018, 2 BvR 463/17 - mangels ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.e. Verurteilung des Beschwerdeführers wegen einer leichtfertigen Marktmanipulation bei Vorliegen einer Ahndungslücke

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: keine "Ahndungslücke" bzgl der Strafbarkeit wegen leichtfertiger Marktmanipulation gem § 39 Abs 2 Nr 11, Abs 4, § 20a Abs 1 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in "Altfällen" - insoweit Parallelentscheidung zum Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2018, 2 BvR 463/17 - mangels ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.e. Verurteilung des Beschwerdeführers wegen einer leichtfertigen Marktmanipulation bei Vorliegen einer Ahndungslücke

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: keine "Ahndungslücke" bzgl der Strafbarkeit wegen leichtfertiger Marktmanipulation gem § 39 Abs 2 Nr 11, Abs 4, § 20a Abs 1 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in "Altfällen" - insoweit Parallelentscheidung zum Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2018, 2 BvR 463/17 - mangels ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leichtfertige Marktmanipulation - und die vermeintliche Strafbarkeitslücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2018, 1251
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.05.2018 - 2 BvR 463/17

    Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2018 - 2 BvR 375/17
    Die gegen die A. GmbH ergangene Verfallsanordnung war später Gegenstand einer unter dem Aktenzeichen 2 BvR 463/17 geführten Verfassungsbeschwerde.

    Insbesondere verstößt die Annahme des Bundesgerichtshofs, es sei durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz am 2. Juli 2016 keine Ahndungslücke für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Wertpapierhandelsgesetz entstanden, nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 2018 - 2 BvR 463/17 -, Rn. 17 ff.).

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2018 - 2 BvR 375/17
    Hinsichtlich seiner gegen § 52 WpHG in der Fassung vom 23. Juni 2017 geführten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer bereits nicht hinreichend dargelegt (§ 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG), selbst, gegenwärtig und unmittelbar (vgl. BVerfGE 119, 181 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvR 2177/16 -, juris, Rn. 36, 43) durch die angegriffene Rechtsnorm betroffen zu sein.
  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2018 - 2 BvR 375/17
    Hinsichtlich seiner gegen § 52 WpHG in der Fassung vom 23. Juni 2017 geführten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer bereits nicht hinreichend dargelegt (§ 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG), selbst, gegenwärtig und unmittelbar (vgl. BVerfGE 119, 181 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvR 2177/16 -, juris, Rn. 36, 43) durch die angegriffene Rechtsnorm betroffen zu sein.
  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einem Bußgeld wegen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2018 - 2 BvR 375/17
    Der Ausschluss des Prinzips der Meistbegünstigung in § 2 Absatz 3 StGB und § 4 Absatz 3 OWiG stellt keinen Verstoß gegen Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes dar, da das Prinzip der Meistbegünstigung verfassungsrechtlich nicht geboten ist und daher durch einfachgesetzliche Regelung abbedungen werden kann (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. September 2008 - 2 BvR 1817/08).
  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 210/16

    Marktmanipulation (keine Ahndungslücke bzw. Generalamnestie durch vorzeitige

    Der Senat teilt die vom Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 2018 - 2 BvR 463/17, ZIP 2018, 1126 ff. und vom 13. Juni 2018 - 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17, WM 2018, 1251) als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehene Auslegung der §§ 38 Abs. 3 Nr. 1, 39 Abs. 3d Nr. 2 WpHG in der Fassung des 1. FiMaNoG durch den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 10. Januar 2017 - 5 StR 532/16, BGHSt 62, 13 ff.).

    Er handelte dabei ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. BRDrucks. 813/16, S. 258 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17, WM 2018, 1251, 1252) mit dem Ziel, eventuelle Unsicherheiten zu beseitigen und klarzustellen, dass Verstöße gegen die MAR nach dem Willen des Gesetzgebers lückenlos mit Strafe bedroht sein sollten.

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