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   BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92   

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https://dejure.org/1993,349
BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92 (https://dejure.org/1993,349)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92 (https://dejure.org/1993,349)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 (https://dejure.org/1993,349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebliches Beweisangebot - Gewährung des Abschiebungsschutzes - Politische Verfolgung erlitten - Nachvollziehbare und tragfähige Begründung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 60
  • DVBl 1993, 1002
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Ganz abgesehen davon, daß das Verwaltungsgericht damit an die asylrechtliche Relevanz der Asylantragstellung als Nachfluchtgrund schärfere Anforderungen stellt als die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG , Nr. 101, 110 und 152; vgl. auch BVerfGE 74, 51 [65 f.]), ist die einschränkende Interpretation des § 51 Abs. 1 AuslG , mit dem einfachrechtlich der Abschiebungsschutz verbürgt wird, mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift schlechthin unvereinbar:.

    Bereits im Beschluß des Zweiten Senats vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51 [66 f.]) wird ausdrücklich darauf abgehoben, daß sich - auch und gerade bei der Ablehnung des Asylanspruchs - aus § 14 AuslG a.F., der Vorläufervorschrift des § 51 Abs. 1 AuslG , gleichwohl ein Abschiebungsschutz ergeben kann.

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344 f.]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil insgesamt aufzuheben.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Das Bundesverfassungsgericht ist freilich nicht dazu berufen, Entscheidungen anderer Gerichte einer allgemeinen inhaltlichen Nachprüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, also unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344 f.]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil insgesamt aufzuheben.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Dem Beschwerdevorbringen ist daher mit hinreichender Deutlichkeit die Rüge einer Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG zu entnehmen (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 27, 297 [304 f.]; 84, 366 [369]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]; 69, 145 [148]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, also unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, also unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Ein Ausforschungsantrag, mit dem unter lediglich formalem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl BVerwG, Beschluss vom 5.10.1990 - 4 B 249/89 -, NVwZ-RR 1991, 118, 123) , bzw, die willkürlich aus der Luft gegriffen sind und für die tatsächliche Grundlagen gänzlich fehlen (vgl: Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl 2010, Einf § 284 RdNr 27; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl 1993, 1002, 1003), ist vorliegend jedenfalls ganz offensichtlich nach dem oben Gesagten nicht anzunehmen.
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Unter formalem Beweisantritt aufgestellten Behauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben könnte, braucht ein Gericht nicht nachzugehen (Beschlüsse vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6 - juris Rn. 114 und vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 - juris Rn. 4; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60 - juris Rn. 40).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Beweisanträge, die so unbestimmt bzw unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll bzw die allein den Zweck haben, dem Beweisführer, der nicht genügend Anhaltspunkte für seine Behauptungen angibt, erst die Grundlage für substantiierte Tatsachenbehauptungen zu verschaffen, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (vgl BSG vom 19.9.1979 - aaO; Senatsbeschluss vom 19.11.2009 - aaO; BVerwG vom 29.3.1995 - aaO; BAG vom 12.7.2007 - AP Nr. 168 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, aaO, Einf § 284 RdNr 27; vgl auch BVerfG vom 18.6.1993 - DVBl 1993, 1002, 1003) ; sie sind als Beweisausforschungs- bzw -ermittlungsanträge auch im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig.
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