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   BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06   

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https://dejure.org/2006,9523
BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06 (https://dejure.org/2006,9523)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06 (https://dejure.org/2006,9523)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 (https://dejure.org/2006,9523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 33 a; ; StPO § 154 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1; StPO § 154 Abs. 2 § 141
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Der Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, bei dem es sich um eine grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ), hat sich für den Beschwerdeführer im Ergebnis nicht nachteilig ausgewirkt.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Der Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, bei dem es sich um eine grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ), hat sich für den Beschwerdeführer im Ergebnis nicht nachteilig ausgewirkt.
  • BVerfG, 15.07.1963 - 2 BvR 6/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Der Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, bei dem es sich um eine grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ), hat sich für den Beschwerdeführer im Ergebnis nicht nachteilig ausgewirkt.
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Der Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, bei dem es sich um eine grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ), hat sich für den Beschwerdeführer im Ergebnis nicht nachteilig ausgewirkt.
  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60

    Verletzung des Anspruchs audf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Der Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, bei dem es sich um eine grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ), hat sich für den Beschwerdeführer im Ergebnis nicht nachteilig ausgewirkt.
  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Die mit dem Fortbestehen eines Tatverdachts möglicherweise verbundenen faktischen Belastungen sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 19. Dezember 1983 - 2 BvR 1731/82 -, NStZ 1984, S. 228 ).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 456/99

    Mangels Beschwer unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Die Fortführung eines Strafverfahrens mit dem Ziel, die Unschuld nachzuweisen, kann grundsätzlich niemand verlangen; das Strafverfahren dient vielmehr der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 456/99 -, juris).
  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Der Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, bei dem es sich um eine grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ), hat sich für den Beschwerdeführer im Ergebnis nicht nachteilig ausgewirkt.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Der Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, bei dem es sich um eine grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung handelt (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ), hat sich für den Beschwerdeführer im Ergebnis nicht nachteilig ausgewirkt.
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06
    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt in diesen Fällen nur in Ausnahmefällen groben prozessualen Unrechts in Betracht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1996 -2 BvR 662/95 -, NJW 1997, S. 46); ein derartiger Rechtsfehler ist hier weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die

    a) Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG durch das Landgericht rügen, ist durch die nachfolgende, bestätigende Entscheidung des Oberlandesgerichts prozessuale Überholung eingetreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2006 - 2 BvR 620/03 -, wistra 2007, S. 60 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2) und eine Annahme der Verfassungsbeschwerde schon deshalb nicht veranlasst.
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts vom 14. Juni 2018 und den Beschluss des Landgerichts vom 8. August 2018 wendet, ist die Verfassungsbeschwerde wegen prozessualer Überholung unzulässig, da dem Oberlandesgericht eine umfassende Sach- und Rechtsprüfung in Bezug auf den landgerichtlichen Beschluss sowie dem Landgericht in Bezug auf den Haftbefehl oblag (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2011 - 1 BvR 2658/10 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, Rn. 14; Hellmann, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 90 Rn. 126 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14

    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

    Damit ist die vorhergehende Entscheidung des Amtsgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14

    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen

    Damit sind die vorhergehenden Entscheidungen prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris, Rn. 14).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 118-IV-10
    Bei dem Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich grundsätzlich um eine mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 - juris Rn. 5).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Bei dem Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich grundsätzlich um eine mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 - juris Rn. 5).
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