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   BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95   

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BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95 (https://dejure.org/1995,3838)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.1995 - 2 BvR 185/95 (https://dejure.org/1995,3838)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 (https://dejure.org/1995,3838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung nach Jugoslawien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien - Beachtung des Spezialitätsprinzip - Fall einer Auslieferung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1667
  • NVwZ 1995, 784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95
    Im übrigen hätte ein Verstoß zwangsläufig einen schwerwiegenden Vertrauensverlust im deutsch-jugoslawischen Auslieferungsverkehr zur Folge; dies entspräche auch nicht den Interessen der jugoslawischen Seite (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1994, 2 BvR 1193/93, S. 5 f.).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95
    Da der Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinn von Art. 25 GG zählt (vgl. BVerfGE 57, 9 ,27 f.,), sind sie mithin auch verpflichtet, der Frage nachzugehen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden des ersuchenden Staates in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gewährleistet ist.
  • BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95
    Da die Bundesrepublik Jugoslawien nach ihrem eigenen - wenn auch von deutscher Seite nicht geteilten - Verständnis mit der vormaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien identisch ist, fühlt sie sich an diesen Vertrag gebunden (vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz vom 20. Juni 1994 im Verfahren 2 BvR 844/94, S. 3 f.).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95
    Die deutschen Gerichte sind von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ,337, 338,).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    aa) Der im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 57, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 -, NJW 1995, S. 1667; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203 ); er wird in § 11 IRG und Art. 22 AuslV D-USA lediglich konkretisiert (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 11 IRG Rn. 3 ).

    Die deutschen Gerichte sind daher gemäß Art. 25 GG verpflichtet, zu prüfen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden und Gerichte des ersuchenden Staates tatsächlich gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 -, NJW 1995, S. 1667; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203 ).

  • BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09

    Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; gerichtliche

    Namentlich der Grundsatz der Spezialität, dessen Beachtung im Auslieferungsverfahren tatsächlich und rechtlich gewährleistet sein muss (vgl. BVerfGE, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 -, NJW 1995, S. 1667), setzt eine hinreichend präzise Bezeichnung der Tat voraus, weil er andernfalls ins Leere greift.
  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der

    Da der Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG zählt (BVerfGE 57, 9 ), sind die Gerichte mithin auch verpflichtet, der Frage nachzugehen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden des ersuchenden Staates in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gewährleistet ist (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 - NJW 1995, S. 1667).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

    Dieser im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität, dessen Geltung im Auslieferungsverkehr mit den USA in Art. 22 AuslV D-USA völkervertraglich vereinbart wurde, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 57, 9 ff., 27 ff.; BVerfG NStZ 2017, 43; dass NJW 1995, 1667; dass. NStZ 2001, 203 f); er wird in § 11 IRG und Art. 22 AuslV D-USA lediglich konkretisiert (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, a.a.O., § 11 IRG Rn. 3).
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