Rechtsprechung
BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 117 Abs. 1 Nr. 1 HwO; § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG a.F.
Durchsuchung wegen Verdachts eines Verstoßes gegen handwerksrechtliche Vorschriften (Anforderungen an den Durchsuchungsbeschluss; Substantiierung des Tatverdachts; Abgrenzung zwischen Grundtatbestand nach der Handwerksordnung und Qualifikation nach dem ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Art 13 GG iVm dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch vorschnelle und auf unzureichender Verdachtsgrundlage gestützte Anordnung der Durchsuchung bezüglich eines Gewerbebetriebs wegen handwerksrechtlicher Ordnungswidrigkeiten
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung er Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen in einem Ermittlungsverfahren wegen handwerksrechtlicher Verstöße; Auffinden von "Beweismitteln, insbesondere Verträgen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszügen und ...
- Judicialis
GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 102
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen handwerksrechtlichen Verstößen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rendsburg, 14.05.2003 - 17 Gs 222/03
- LG Kiel, 17.09.2003 - 37 QsOWi 69/03
- BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03
a) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03
a) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03
a) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ). - BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ). - BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03
Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich auf Grund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ). - LG Kiel, 17.09.2003 - 37 QsOWi 69/03
Wohnungsdurchsuchung: Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung im …
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 1866/03
Der Beschluss des Landgerichts Kiel vom 17. September 2003 - 37 Qs OWi 69/03 - und der Beschluss des Amtsgerichts Rendsburg vom 14. Mai 2003 - 17 Gs 222/03 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes.