Rechtsprechung
BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97 |
Schwarzfahren
§ 265a StGB, Art. 103 Abs. 2 GG
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen gem StGB § 265a Abs 1 im Fall des sogenannten Schwarzfahrens
- Kanzlei Prof. Schweizer
Strafbarkeit des Schwarzfahrens
- Kanzlei Prof. Schweizer
Strafbarkeit des Schwarzfahrens
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 265a Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des Straftatbestandes der Leistungserschleichung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.05.1997 - 714 Ns 1/97
- OLG Hamburg, 22.09.1997 - II-144/97
- BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1135
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot; …
Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weitere Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (BVerfG Beschluss vom 9. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 = 13 NJW 1998, 1135, 1136; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 7. April 1999 - 2 BvR 480/99). - OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15
Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich …
Die Vereinbarkeit dieser Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Erschleichen" mit dem Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Abs. 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits zuvor bestätigt (Beschluss vom 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97; Beschluss vom 07.04.1999 - 2 BvR 480/99, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung
Es ist nicht erforderlich, dass der Täter etwa eine konkrete Schutzvorrichtung überwinden oder eine Kontrolle umgehen muss (so auch BVerfG NJW 1998, 1135).
- BGH, 28.06.2022 - II ZB 8/22
Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister bei unterlassener Versicherung …
Dieser Umstand erklärt sich daraus, dass Verurteilungen nach § 265 StGB (Versicherungsmissbrauch) als selbständigem Straftatbestand im Vorfeld des Betruges (…Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 13/9064, S. 20) und § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) als bloßem Auffangtatbestand zum Betrug (BVerfG, NJW 1998, 1135, 1136) keine Amtsunfähigkeit begründen können sollen. - OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11
Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei …
Es ist nicht erforderlich, dass der Täter etwa eine konkrete Schutzvorrichtung überwinden oder eine Kontrolle umgehen muss (so auch BVerfG NJW 1998, 1135). - VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines …
In Art. 15 Abs. 2 VvB ist damit auch eine spezielle Ausgestaltung des Willkürverbots der Verfassung von Berlin für die Strafgerichtsbarkeit enthalten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 64, 389 ; BVerfG, NJW 1993, 2524; 1998, 1135 ). - BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01
Erschleichen einer Beförderung
Ergänzend zu der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Antragsbegründung vom 31.5.2001 ist anzumerken: Es ist daran festzuhalten, dass unter dem "Erschleichen" einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; NStZ 1988, 221; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 1135).Sie wird dem Charakter der Vorschrift des § 265 a StGB als Auffangtatbestand zu § 263 StGB (BVerfG NJW 1998, 1135/1136) nicht gerecht (OLG Hamburg NStZ 1991, 587/588).
- LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04
Strafbarkeit der Beschaffung entgeltlicher Leistungen im Internet unter …
Diese Auslegung verstößt auch nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgrundsatz, denn das BVerfG (NJW 1998, 1135) hat bereits in den "Schwarzfahrerfällen" folgende Entscheidung getroffen:. - OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06
Erschleichen von Leistungen; Feststellungen; Vorsatz; Täuschung
Denn dieser Meinungsstreit dürfte gegenwärtig ohne größere Bedeutung sein, nachdem die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts eine gegen die Anwendung des Straftatbestandes des § 265 a Abs. 1 StGB in einem Fall der Beförderungserschleichung gerichtete Verfassungsbeschwerde, in der eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG gerügt wurde, durch Beschluss vom 9.2.1998 (BVerfG NJW 1998, 1135) mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen hat, und nachdem spätere obergerichtliche Entscheidungen die - weiter anhaltende - Kritik gegen die bisherige Rechtsprechung mit überzeugender Begründung zurückgewiesen haben (BayObLG, StV 2002, 428; insbesondere: OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 269). - KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn
Das Bundesverfassungsgericht hat die - im Schrifttum nach wie vor in Zweifel gezogene - Verfassungsmäßigkeit dieser Tatbestandsalternative des § 265 a Abs. 1 StGB zwar bejaht (vgl. BVerfG NJW 1998, 1135). - LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15
Erschleichen von Leistungen öffentlicher Verkehrsmittel
- LG Freiburg, 19.11.2008 - 7 Ns 150 Js 4282/08
Betrugsstraftaten: Aufladen einer Handykarte am Ladeterminal ohne Entrichtung des …
- OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08
- LG Hannover, 12.08.2008 - 62 C 30/08
Erschleichen von Leistungen: Kundgabe des Leistungserschleichungswillens