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   BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97   

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BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97 (https://dejure.org/1998,1014)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97 (https://dejure.org/1998,1014)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 (https://dejure.org/1998,1014)
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§ 265a StGB, Art. 103 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1135
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Sie wirft keine Fragen auf, die nicht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausprägung als Verbot strafbegründender und strafschärfender Analogie gelöst werden können (vgl. nur BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 82, 236 ; 87, 209 ; 87, 399 ; 92, 1 ).

    Art. 103 Abs. 2 GG zieht insoweit auch bei der Auslegung von Strafvorschriften eine verfassungsrechtliche Grenze (vgl. BVerfGE 71, 108 ).

  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 2a Ss 119/90
    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Da das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung für sich genommen eine weite Auslegung zuläßt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die herrschende Auffassung im Schrifttum sowie die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten versteht, durch das sich der Täter in den Genuß der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (so OLG Hamburg, NStZ 1988, S. 221, 222; OLG Stuttgart, NJW 1990, S. 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, S. 587, 588; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, S. 84; Lackner, a.a.O., Rn. 8; für die gegenteilige Auffassung vgl. AG Hamburg, NStZ 1988, S. 221; Alwart, JZ 1986, S. 563; Albrecht, NStZ 1988, S. 222).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Sie wirft keine Fragen auf, die nicht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausprägung als Verbot strafbegründender und strafschärfender Analogie gelöst werden können (vgl. nur BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 82, 236 ; 87, 209 ; 87, 399 ; 92, 1 ).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Diese Grundrechtsnorm verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Sie wirft keine Fragen auf, die nicht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausprägung als Verbot strafbegründender und strafschärfender Analogie gelöst werden können (vgl. nur BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 82, 236 ; 87, 209 ; 87, 399 ; 92, 1 ).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Sie wirft keine Fragen auf, die nicht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausprägung als Verbot strafbegründender und strafschärfender Analogie gelöst werden können (vgl. nur BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 82, 236 ; 87, 209 ; 87, 399 ; 92, 1 ).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Sie wirft keine Fragen auf, die nicht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gewährleistungsgehalt von Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausprägung als Verbot strafbegründender und strafschärfender Analogie gelöst werden können (vgl. nur BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 82, 236 ; 87, 209 ; 87, 399 ; 92, 1 ).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Diese Grundrechtsnorm verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ).
  • OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87

    Verkehrsmittel-Benutzung; Strafbares Erschleichen; Antritt der Fahrt; Erwerb

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Da das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung für sich genommen eine weite Auslegung zuläßt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die herrschende Auffassung im Schrifttum sowie die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten versteht, durch das sich der Täter in den Genuß der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (so OLG Hamburg, NStZ 1988, S. 221, 222; OLG Stuttgart, NJW 1990, S. 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, S. 587, 588; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, S. 84; Lackner, a.a.O., Rn. 8; für die gegenteilige Auffassung vgl. AG Hamburg, NStZ 1988, S. 221; Alwart, JZ 1986, S. 563; Albrecht, NStZ 1988, S. 222).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1991 - 5 Ss 395/91
    Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
    Da das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung für sich genommen eine weite Auslegung zuläßt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die herrschende Auffassung im Schrifttum sowie die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten versteht, durch das sich der Täter in den Genuß der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (so OLG Hamburg, NStZ 1988, S. 221, 222; OLG Stuttgart, NJW 1990, S. 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, S. 587, 588; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, S. 84; Lackner, a.a.O., Rn. 8; für die gegenteilige Auffassung vgl. AG Hamburg, NStZ 1988, S. 221; Alwart, JZ 1986, S. 563; Albrecht, NStZ 1988, S. 222).
  • OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88

    Vorwurf einer Leistungserschleichung; Benutzung einer Straßenbahn ohne Einlösung

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot;

    Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weitere Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (BVerfG Beschluss vom 9. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 = 13 NJW 1998, 1135, 1136; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 7. April 1999 - 2 BvR 480/99).
  • OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15

    Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich

    Die Vereinbarkeit dieser Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Erschleichen" mit dem Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Abs. 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits zuvor bestätigt (Beschluss vom 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97; Beschluss vom 07.04.1999 - 2 BvR 480/99, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

    Es ist nicht erforderlich, dass der Täter etwa eine konkrete Schutzvorrichtung überwinden oder eine Kontrolle umgehen muss (so auch BVerfG NJW 1998, 1135).
  • BGH, 28.06.2022 - II ZB 8/22

    Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister bei unterlassener Versicherung

    Dieser Umstand erklärt sich daraus, dass Verurteilungen nach § 265 StGB (Versicherungsmissbrauch) als selbständigem Straftatbestand im Vorfeld des Betruges (Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 13/9064, S. 20) und § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) als bloßem Auffangtatbestand zum Betrug (BVerfG, NJW 1998, 1135, 1136) keine Amtsunfähigkeit begründen können sollen.
  • VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05

    Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines

    In Art. 15 Abs. 2 VvB ist damit auch eine spezielle Ausgestaltung des Willkürverbots der Verfassung von Berlin für die Strafgerichtsbarkeit enthalten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 64, 389 ; BVerfG, NJW 1993, 2524; 1998, 1135 ).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11

    Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei

    Es ist nicht erforderlich, dass der Täter etwa eine konkrete Schutzvorrichtung überwinden oder eine Kontrolle umgehen muss (so auch BVerfG NJW 1998, 1135).
  • BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01

    Erschleichen einer Beförderung

    Ergänzend zu der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Antragsbegründung vom 31.5.2001 ist anzumerken: Es ist daran festzuhalten, dass unter dem "Erschleichen" einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; NStZ 1988, 221; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 1135).

    Sie wird dem Charakter der Vorschrift des § 265 a StGB als Auffangtatbestand zu § 263 StGB (BVerfG NJW 1998, 1135/1136) nicht gerecht (OLG Hamburg NStZ 1991, 587/588).

  • LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04

    Strafbarkeit der Beschaffung entgeltlicher Leistungen im Internet unter

    Diese Auslegung verstößt auch nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgrundsatz, denn das BVerfG (NJW 1998, 1135) hat bereits in den "Schwarzfahrerfällen" folgende Entscheidung getroffen:.
  • LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15

    Erschleichen von Leistungen öffentlicher Verkehrsmittel

    Ausweislich eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in NJW 1998, 1135, 1136 verstößt die weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Erschleichens von Leistungen nach § 265 a Abs. 1 StGB durch die Rechtsprechung - wie oben geschildert - nicht gegen das Bestimmtheitsgebot.
  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Das Bundesverfassungsgericht hat die - im Schrifttum nach wie vor in Zweifel gezogene - Verfassungsmäßigkeit dieser Tatbestandsalternative des § 265 a Abs. 1 StGB zwar bejaht (vgl. BVerfG NJW 1998, 1135).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06

    Erschleichen von Leistungen; Feststellungen; Vorsatz; Täuschung

  • LG Freiburg, 19.11.2008 - 7 Ns 150 Js 4282/08

    Betrugsstraftaten: Aufladen einer Handykarte am Ladeterminal ohne Entrichtung des

  • OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08
  • LG Hannover, 12.08.2008 - 62 C 30/08

    Aufdruck; Beförderungserschleichung; Beförderungsleistung; Erschleichen von

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