Rechtsprechung
BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung des subjektiven Wahlrechts gerügt worden war
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung des subjektiven Wahlrechts gerügt worden war - hier: Kreistagswahl in Bayern - Verschiebung der Stimmengewichtung bei Listenverbindungen - Wolters Kluwer
Verletzung des Demokratieprinzips durch Eingehung einer Listenverbindung; Subjektivrechtliche Gewährleistung der Wahlrechtsgrundsätze bei Kommunalwahlen durch das Grundgesetz
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung des subjektiven Wahlrechts gerügt worden war - hier: Kreistagswahl in Bayern - Verschiebung der Stimmengewichtung bei Listenverbindungen
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung des subjektiven Wahlrechts gerügt worden war - hier: Kreistagswahl in Bayern - Verschiebung der Stimmengewichtung bei Listenverbindungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Demokratieprinzips durch Eingehung einer Listenverbindung; Subjektivrechtliche Gewährleistung der Wahlrechtsgrundsätze bei Kommunalwahlen durch das Grundgesetz
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Kommunalwahlen vor das Bundesverfassungsgericht
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 12.11.2008 - W 2 K 08.1019
- VGH Bayern, 16.07.2009 - 4 ZB 09.26
- BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
Während die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze bei Bundestagswahlen mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG in Verbindung mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG), fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (BVerfGE 99, 1 ).Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 und vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris ).
Ein Mehr ist von Verfassungs wegen nicht geboten, weil Art. 19 Abs. 4 GG keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz verbürgt (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
- BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines …
Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 und vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris ). - VerfGH Bayern, 11.03.1994 - 22-VI-92
Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
Die Verletzung des subjektiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen (Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 BayVerf.) durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kann der Beschwerdeführer gemäß Art. 66, Art. 120 BayVerf. in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6, Art. 51 ff. BayVfGHG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen (…vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - Vf. 25-VI-92 u.a. -, NVwZ-RR 1993, S. 569 ; Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI-92 -, NVwZ 1994, S. 993 ). - BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf …
Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 und vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris ). - VerfGH Bayern, 28.01.1993 - 25-VI-92
Verbot von Zweitlisten einer Partei oder Wählergruppe: nur formelle Kriterien …
Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
Die Verletzung des subjektiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen (Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 BayVerf.) durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kann der Beschwerdeführer gemäß Art. 66, Art. 120 BayVerf. in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6, Art. 51 ff. BayVfGHG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - Vf. 25-VI-92 u.a. -, NVwZ-RR 1993, S. 569 ;… Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI-92 -, NVwZ 1994, S. 993 ).
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
Die in Art. 2 Abs. 1, 3 und 5 LV festgelegten Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtlichen Strukturprinzipien begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte und sind deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig (st. Rspr., z. B. Beschlüsse vom 17. Juni 2016 ​- VfGBbg 95/15 -,​m. w. N., und vom 19. September 2014 ​- VfGBbg 19/14 -;​vgl. zum Rechtsstaatsprinzip Beschlüsse vom 30. November 2018 ​- VfGBbg 23/17 -,​und vom 18. November 2011 ​- VfGBbg 40/11 -, https://verfassungsgericht.​brandenburg.de; zum Demokratieprinzip des GG z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 ​- 2 BvR 1913/09 -,​Rn 3 f, www.bverfg.de). - BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund …
Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ;… BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3;… vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, …und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2). - VG Bayreuth, 25.10.2016 - B 5 K 15.645
Erstattungsanspruch eines Gemeinderats für die Kosten eines …
Denn der Kläger hätte zunächst die Möglichkeit einer individuellen, gegenwärtigen und unmittelbaren Verletzung in einem dieser Rechte geltend machen müssen, § 90 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfGG (vgl. allgemein zu den Rechtsschutzmöglichkeiten eines Gemeinderatsmitgliedes im Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfG, B. v. 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09 - juris Rn. 3 ff.).