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   BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09   

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https://dejure.org/2010,17755
BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09 (https://dejure.org/2010,17755)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09 (https://dejure.org/2010,17755)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 (https://dejure.org/2010,17755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung des subjektiven Wahlrechts gerügt worden war - hier: Kreistagswahl in Bayern - Verschiebung der Stimmengewichtung bei Listenverbindungen

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Demokratieprinzips durch Eingehung einer Listenverbindung; Subjektivrechtliche Gewährleistung der Wahlrechtsgrundsätze bei Kommunalwahlen durch das Grundgesetz

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung des subjektiven Wahlrechts gerügt worden war - hier: Kreistagswahl in Bayern - Verschiebung der Stimmengewichtung bei Listenverbindungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung des subjektiven Wahlrechts gerügt worden war - hier: Kreistagswahl in Bayern - Verschiebung der Stimmengewichtung bei Listenverbindungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Demokratieprinzips durch Eingehung einer Listenverbindung; Subjektivrechtliche Gewährleistung der Wahlrechtsgrundsätze bei Kommunalwahlen durch das Grundgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Kommunalwahlen vor das Bundesverfassungsgericht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
    Während die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze bei Bundestagswahlen mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG in Verbindung mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG), fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (BVerfGE 99, 1 ).

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 und vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris  ).

    Ein Mehr ist von Verfassungs wegen nicht geboten, weil Art. 19 Abs. 4 GG keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz verbürgt (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 und vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris  ).
  • VerfGH Bayern, 11.03.1994 - 22-VI-92
    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
    Die Verletzung des subjektiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen (Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 BayVerf.) durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kann der Beschwerdeführer gemäß Art. 66, Art. 120 BayVerf. in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6, Art. 51 ff. BayVfGHG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - Vf. 25-VI-92 u.a. -, NVwZ-RR 1993, S. 569 ; Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI-92 -, NVwZ 1994, S. 993 ).
  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 und vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris  ).
  • VerfGH Bayern, 28.01.1993 - 25-VI-92

    Verbot von Zweitlisten einer Partei oder Wählergruppe: nur formelle Kriterien

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
    Die Verletzung des subjektiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen (Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 BayVerf.) durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kann der Beschwerdeführer gemäß Art. 66, Art. 120 BayVerf. in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6, Art. 51 ff. BayVfGHG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof geltend machen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - Vf. 25-VI-92 u.a. -, NVwZ-RR 1993, S. 569 ; Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI-92 -, NVwZ 1994, S. 993 ).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Die in Art. 2 Abs. 1, 3 und 5 LV festgelegten Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtlichen Strukturprinzipien begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte und sind deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig (st. Rspr., z. B. Beschlüsse vom 17. Juni 2016 ​- VfGBbg 95/15 -,​m. w. N., und vom 19. September 2014 ​- VfGBbg 19/14 -;​vgl. zum Rechtsstaatsprinzip Beschlüsse vom 30. November 2018 ​- VfGBbg 23/17 -,​und vom 18. November 2011 ​- VfGBbg 40/11 -, https://verfassungsgericht.​brandenburg.de; zum Demokratieprinzip des GG z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 ​- 2 BvR 1913/09 -,​Rn 3 f, www.bverfg.de).
  • BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12

    Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).
  • VG Bayreuth, 25.10.2016 - B 5 K 15.645

    Erstattungsanspruch eines Gemeinderats für die Kosten eines

    Denn der Kläger hätte zunächst die Möglichkeit einer individuellen, gegenwärtigen und unmittelbaren Verletzung in einem dieser Rechte geltend machen müssen, § 90 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfGG (vgl. allgemein zu den Rechtsschutzmöglichkeiten eines Gemeinderatsmitgliedes im Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfG, B. v. 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09 - juris Rn. 3 ff.).
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