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   BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01   

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BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01 (https://dejure.org/2003,7654)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2003 - 2 BvR 192/01 (https://dejure.org/2003,7654)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 (https://dejure.org/2003,7654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12b Abs 1 BeamtVG - Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung der Anrechnung von rentenrechtlich berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten in der DDR als ruhegehaltsfähige Dienstzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 1157
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    Wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss des Zweiten Senats vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - (BVerfGE 76, 256 ) entschieden hat, kann sich der Dienstherr von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er einen Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die, wie der Rentenanspruch des Beschwerdeführers, ebenfalls dazu dienen, seine und seiner Familie Existenz zu sichern.

    Neben der Garantie des Art. 33 Abs. 5 GG kommt diesem Prinzip keine selbstständige Bedeutung für die Sicherung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu (BVerfGE 55, 372 ; 76, 256 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfGE 70, 69 ; 76, 256 ).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit;

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    b) das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 -,.

    Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - und das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - (ZBR 2001, S. 210) zutreffend ausgeführt haben, ist § 12 b Abs. 1 BeamtVG verfassungsgemäß.

  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 -,.

    Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - und das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - (ZBR 2001, S. 210) zutreffend ausgeführt haben, ist § 12 b Abs. 1 BeamtVG verfassungsgemäß.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    Neben der Garantie des Art. 33 Abs. 5 GG kommt diesem Prinzip keine selbstständige Bedeutung für die Sicherung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu (BVerfGE 55, 372 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    Der Grundsatz der amtsgemäßen Mindestversorgung (vgl. BVerfGE 3, 288 ; 7, 155 ; 44, 249 ) ist auch im Falle des Beschwerdeführers nicht verletzt.
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    Art. 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfGE 70, 69 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    Der Grundsatz der amtsgemäßen Mindestversorgung (vgl. BVerfGE 3, 288 ; 7, 155 ; 44, 249 ) ist auch im Falle des Beschwerdeführers nicht verletzt.
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    Der Grundsatz der amtsgemäßen Mindestversorgung (vgl. BVerfGE 3, 288 ; 7, 155 ; 44, 249 ) ist auch im Falle des Beschwerdeführers nicht verletzt.
  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 3 ZB 15.1614

    Kein Zulassungsgrund für die Berufung bei Nichtanerkennung von

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. März 2003 (2 BvR 192/01 - DVBl. 2003, 1157) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Zudem kann sich der Dienstherr eines Versorgungsberechtigten von der ihm obliegenden Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Beamten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse (hier: gesetzliche Rente in Höhe von 416, 38 EUR) verweist, die ebenfalls dazu dienen, seine und seiner Familie Existenz zu sichern (BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - juris m.w.N; insgesamt BayVGH v. 2.4.14 a.a.O. zu § 12b BeamtVG, juris Rn. 29 f.).

    Bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (2 L 620/97 - juris Rn. 8; nachgehend BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. und BVerfG, B.v. 24.3.2003 a.a.O.) im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Nichtanerkennung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger DDR-Vordienstzeiten darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung von Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet auch die erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte im Zuge der Wiedervereinigung zu berücksichtigen seien (vgl. in diesem Sinne auch: VG Meiningen, U.v. 5.2.1999 - 1 K 588/97 - juris Rn. 23: "Die Anrechenbarkeit aller Dienstzeiten im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR hätten für die öffentlichen Kassen zu nicht unerheblichen Steigerungen bei den Versorgungsaufwendungen geführt. Rückstellungen oder ähnliches wurden und konnten nicht gebildet werden. Die Haushalte vor allem der neuen Bundesländer hätten in eine verfassungsrechtlich nicht zu verantwortende Schieflage geraten können.").

    Art. 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfG, B.v. 24.3.2003 a.a.O. m.w.N.).

    Zudem könne sich der Dienstherr von seiner Alimentationspflicht durch Verweis auf andere öffentliche Kassen (z.B. Rentenversicherung) entlasten (BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01- juris).

  • VGH Bayern, 02.04.2014 - 3 ZB 12.202

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanerkennung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger DDR-Vordienstzeiten (im Anschluss an BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23/99 -ZBR 2001, 210 - juris und BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157 - juris);.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. März 2003, 2 BvR 192/01, DVBl 2003, 1157, juris, nicht zur Entscheidung angenommen.

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (2 L 620/97, juris Rn. 8; nachgehend BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23/99 und BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01- beide juris) darauf hingewiesen, dass auch die erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte im Zuge der Wiedervereinigung zu berücksichtigen seien (vgl. in diesem Sinne auch: VG Meiningen, U.v. 5.2.1999 - 1 K 588/97 - juris Rn. 23: "Die Anrechenbarkeit aller Dienstzeiten im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR hätten für die öffentlichen Kassen zu nicht unerheblichen Steigerungen bei den Versorgungsaufwendungen geführt. Rückstellungen oder ähnliches wurden und konnten nicht gebildet werden. Die Haushalte vor allem der neuen Bundesländer hätten in eine verfassungsrechtlich nicht zu verantwortende Schieflage geraten können.").

    Auch kann sich der Dienstherr eines Versorgungsberechtigten von der ihm obliegenden Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Beamten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die ebenfalls dazu dienen, seine und seiner Familie Existenz zu sichern (BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157 - juris m.w.N.).

    Art. 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 14 ZB 11.2108

    (Anrechnung von vor dem 03.10.1990 im Gebiet der ehemaligen DDR erworbene

    10 aa) Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.11.2000 - 2 C 23.99 - DÖD 2001, 119) als auch das Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157) gehen von der Verfassungsmäßigkeit des § 12b Abs. 1 BeamtVG aus:.

    Auch kann sich der Dienstherr eines Versorgungsberechtigten von der ihm obliegenden Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Beamten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die ebenfalls dazu dienen, seine und seiner Familie Existenz zu sichern (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 a.a.O. m.w.N.).

    Der Besitz einer auf Dienstzeiten im Beitrittsgebiet beruhenden und in die Rentenversicherung übergeleiteten rentenrechtlichen Versorgungsanwartschaft ist ein zulässiger Differenzierungsgrund (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 a.a.O. m.w.N.; BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. m.w.N.).

    bb) Die Ausführungen von Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.11.2000 - 2 C 23.99 - DÖD 2001, 119) und Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157) zur Verfassungsmäßigkeit des § 12b Abs. 1 BeamtVG gelten auch für Fallgestaltungen wie die vorliegende.

    Art. 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157 mw.N.).

  • VG Bremen, 11.12.2023 - 7 K 2100/22

    Beamtenversorgung, Urteil vom 11.12.2023 - beschränkte Dienstfähigkeit;

    Zudem hindert Art. 33 Abs. 5 GG den Gesetzgeber nicht, das Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerwG, Urteil vom 16. November 2000, a. a. O. Rn. 21; Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82, juris Rn. 107; so auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01, juris Rn. 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2023 - 5 Sa 140/22

    Versorgung - Beitrittsgebiet - Dienstordnungs-Angestellter

    Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 16.11.2000 - 2 C 23.99) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 24.03.2003 - 2 BvR 192/01) zur Verfassungsmäßigkeit des § 12b Abs. 1 BeamtVG gelten auch für Fallgestaltungen wie die vorliegende.

    Der Besitz einer auf Dienstzeiten im Beitrittsgebiet beruhenden und in die Rentenversicherung übergeleiteten rentenrechtlichen Versorgungsanwartschaft ist - wie bereits vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG 24.03.2003 - 2 BvR 192/01) entschieden - ein zulässiger Differenzierungsgrund.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05

    Berücksichtigung der zu Zeiten der DDR erlangten beamtenrechtlichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 - (www.bverfg.de) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Danach kommt dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes neben der Garantie des Artikels 33 Abs. 5 GG keine selbstständige Bedeutung für die Sicherung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu, und Artikel 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 604/16

    Beamter; Versorgung; Ansprüche aus der Rentenversicherung; Ausbildungszeiten

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 12b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG (Beschl. v. 24. März 2003 - 2 BvR 192/01) sei vor dem Hintergrund erfolgt, dass bis dahin Ausbildungszeiten generell in der Rentenversicherung berücksichtigungsfähig gewesen seien.

    17 Nach der vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil (UA S. 10) in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. November 2000 - 2 C 23.99 -, juris) bestehen an der Rechtmäßigkeit von § 12b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG jedenfalls bis zu der von der Klägerin geltend gemachten Änderung des Rentenversicherungsrechts keine durchgreifenden Zweifel.

  • VGH Hessen, 13.11.2007 - 1 UE 438/07

    Zur Anerkennung ruhegehaltsfähiger Vordienstzeiten eines Professors in der DDR

    Diese Regelung ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 - zu BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 - ZBR 2002, 210; OVG Nds., Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - in Schütz, Beamtenrecht ES/C II 1.6 Nr. 2) und auch auf Zeiten im Sinne von § 67 Abs. 2 BeamtVG anwendbar, da Vordienstzeiten, die im Alterssicherungssystem der früheren DDR bis zum 3. Oktober 1990 bei fehlender Beamtenversorgung zu Rentenansprüchen führten, grundsätzlich gleich behandelt werden sollen.
  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 14 B 19.1411

    Beamtenversorgungsrecht, hier: Anerkennung von in der früheren DDR absolvierten

    Verfassungsrechtliche Bedenken sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157), zumal vorliegend die Erfüllung der allgemeinen rentenrechtlichen Wartezeit (vgl. § 12b Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) und die rentenrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit der in der ehemaligen DDR absolvierten Vordienstzeiten unstreitig und angesichts des mit der Klageschrift vorgelegten Versicherungsverlaufs zur Rentenauskunft vom 17. September 2015 unzweifelhaft sind.
  • BVerwG, 30.01.2018 - 2 B 43.17

    Verfassungsgemäßheit des § 12b ( Beamtenversorgungsgesetz ) BeamtVG im Kontext zu

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht haben die Verfassungsgemäßheit von § 12b BeamtVG bereits festgestellt (BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl. 2003, 1157; BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 13 S. 3 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21

    Ausbildungszeiten; Bestandsbeamter; einstufige Juristenausbildung;

  • VG Berlin, 29.03.2012 - 5 K 76.11

    Berücksichtigungsfähigkeit von in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

  • BVerwG, 15.01.2004 - 2 B 27.03

    Qualifizierung von Vordienstzeiten als Ausbildungszeiten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 69.06

    Ruhegehaltfähige Dienstzeiten eines Beamten - Beschäftigungszeit an einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2241/16

    Anforderungen an eine Zulassung der Berufung bzgl. der Frage der Anerkennung

  • VG Kassel, 10.05.2007 - 1 E 227/07
  • VG Würzburg, 16.06.2015 - W 1 K 13.4

    Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet - Keine Anrechnung als ruhegehaltfähige

  • VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 4665/17

    Anrechnung von Vordienstzeiten in der DDR als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 4 N 65.04

    Antrag auf Zulassung zur Berufung; Anerkennung der in der DDR an einer Hochschule

  • VG Potsdam, 13.04.2011 - 2 K 1604/06

    Anrechnung von rentenrechtlichen Zeiten bei der Ermittlung der Beamtenversorgung

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