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   BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63   

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https://dejure.org/1963,200
BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63 (https://dejure.org/1963,200)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1963 - 2 BvR 194/63 (https://dejure.org/1963,200)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 194/63 (https://dejure.org/1963,200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 128
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63
    Deshalb gilt in Wahlrechtsangelegenheiten der Satz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden können (BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.).

    Diesem Grundsatz entspricht das Niedersächsische Landeswahlgesetz in § 48 Satz 2. Die im § 48 Satz 2 getroffene Sonderregelung schließt ebenso wie der § 50 BWahlG den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise aus (BVerfGE 14, 154 [155]).

  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63
    Deshalb gilt in Wahlrechtsangelegenheiten der Satz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden können (BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Denn aufgrund der Exklusivität der Wahlprüfungsbeschwerde, wie sie in § 49 BWahlG kodifiziert ist und in der Rechtsprechung des Senats als verfassungskonform bestätigt wurde (vgl. BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ), sind Verfassungsbeschwerden, die Maßnahmen in Bezug auf eine konkrete Bundestagswahl zum Gegenstand haben, unzulässig.
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Ihr reibungsloser Ablauf kann nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und einer nach der Wahl stattfindenden Prüfung vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfGK 16, 148 ).

    Vor allem aber gebieten Sinn und Zweck der Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ; 83, 156 ; 89, 243 ; BVerfGK 16, 148 ) keine - auch keine auf das unmittelbare Umfeld einer Wahl beschränkte - Nachrangigkeit der abstrakten Normenkontrolle.

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21

    Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt

    (bb) Das Wahlprüfungsverfahren stellt darüber hinaus ein nachgelagertes Rechtsschutzverfahren dar, welches es nicht ermöglicht, die Vereinbarkeit wahlrechtlicher Regelungen mit den Vorgaben des Grundgesetzes schon vor der Wahl prüfen zu lassen (vgl. hierzu BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 134, 135 ; Drossel/Schemmel, NVwZ 2020, S. 1318 ).
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