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   BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10   

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https://dejure.org/2010,33021
BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10 (https://dejure.org/2010,33021)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10 (https://dejure.org/2010,33021)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 (https://dejure.org/2010,33021)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene mangels rügefähigen Rechts - ebenso insofern keine Prüfung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 61 Abs 1 KomWG MV
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene mangels rügefähigen Rechts - ebenso insofern keine Prüfung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Bürgermeisterwahl ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines NPD-Landtagsabgeordneten auf Zulassung seines Wahlvorschlags für das Amt eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene mangels rügefähigen Rechts - ebenso insofern keine Prüfung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Bürgermeisterwahl ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene mangels rügefähigen Rechts - ebenso insofern keine Prüfung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - hier: Bürgermeisterwahl ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines NPD-Landtagsabgeordneten auf Zulassung seines Wahlvorschlags für das Amt eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10
    b) Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -,  NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    Im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005, a.a.O.; vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777; vom 3. Juli 2009, a.a.O., und vom 11. Mai 2010, a.a.O.).

    Ein Mehr ist von Verfassungs wegen nicht geboten, weil Art. 19 Abs. 4 GG keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz verbürgt (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

    Ob dem Beschwerdeführer gemäß Art. 53 Nr. 7 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Verfassungsbeschwerde zu dem Landesverfassungsgericht offen steht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; Classen, in: Litten/Wallerath, Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 2007, Art. 53 Nr. 38), ist daher für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ohne Bedeutung.

    Um die Frage, ob die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache oder aus anderen Gründen nach § 124 Abs. 2 VwGO hätte zugelassen werden müssen, zu beurteilen, müsste das Bundesverfassungsgericht diejenigen Rechtsfragen bewerten und unter Umständen präjudizieren, deren Prüfung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allein den für die Wahlprüfung zuständigen Gerichten des Landes obliegt (vgl. BVerfGE 99, 1 ff.).

  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10
    b) Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -,  NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005, a.a.O.; vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777; vom 3. Juli 2009, a.a.O., und vom 11. Mai 2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Anerkennung einer

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10
    b) Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -,  NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005, a.a.O.; vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777; vom 3. Juli 2009, a.a.O., und vom 11. Mai 2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10
    b) Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -,  NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005, a.a.O.; vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777; vom 3. Juli 2009, a.a.O., und vom 11. Mai 2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.05.2010 - 2 BvR 511/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10
    b) Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -,  NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).
  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    (2) Mit Beschlüssen vom 9. März 2009 (BVerfGK 15, 186), 3. Juli 2009 (BVerfGK 16, 31) sowie 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats ferner entschieden, dass das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen von Wahlprüfungsgerichten der Länder die Verletzung von Grundrechten nicht prüfe, soweit es dabei Fragen einer Verletzung des subjektiven Wahlrechts bewerten müsste, deren Beantwortung allein den für die Wahlprüfung zuständigen Gerichten des Landes obliege.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    Da aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum grundsätzlich allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, Rn. 5 und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, Rn. 8, jeweils m.w.N.), hätte es eines dahingehenden Vortrags bedurft, um überprüfen zu können, ob der aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG sich ergebende Grundsatz der Subsidiarität vorliegend anwendbar und gegebenenfalls beachtet ist.

    Es hätte diesbezüglich jedenfalls einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, dass in Wahlsachen die Sicherung der Effektivität des Rechtsschutzes den damit befassten (Verfassungs-)Gerichten der Länder überlassen ist, die ihrerseits an Art. 19 Abs. 4 GG gebunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12

    Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).

    Mehr ist von Verfassungs wegen nicht geboten, weil Art. 19 Abs. 4 GG keinen subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz verbürgt (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 6; und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 8).

  • EGMR, 22.09.2020 - 52095/13

    MARX c. ALLEMAGNE

    La jurisprudence de la Cour constitutionnelle fédérale 32. Par une décision du 10 novembre 2010 (no 2 BvR 1946/10), la Cour constitutionnelle fédérale a statué sur un recours constitutionnel d'une personne membre du même parti politique que le requérant en l'espèce.
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