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   BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07   

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BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 (https://dejure.org/2007,1896)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 (https://dejure.org/2007,1896)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 (https://dejure.org/2007,1896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des Anforderungsprofils für Ausschreibung einer Stelle im öffentlichen Dienst beachtlich

  • Wolters Kluwer

    Maßstäbe und gerichtliche Kontrolle der Bestimmung des Anforderungsprofils für die Besetzung von Stellen des öffentlichen Dienstes durch die öffentliche Verwaltung; Inhalt und Zweck des beamtenrechtlichen Bestenauslesegrundsatzes nach Art. 33 Abs. 2 GG; Zweck der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 184
 
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Wird zitiert von ... (166)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (vgl. BVerwGE 122, 147 [149 f.]; 124, 99 [102]).

    Der Beamte kann dabei sowohl geltend machen, selbst in rechtswidriger Weise benachteiligt worden zu sein (vgl. etwa BVerwGE 122, 147 [151] zum Erfordernis eines Mindestdienstalters), als auch eine auf sachfremden Erwägungen beruhende unzulässige Bevorzugung des ausgewählten Konkurrenten rügen (vgl. etwa BVerwGE 124, 99 [103] für die Auswahl anhand der Wertigkeit des Dienstpostens, den der Mitbewerber innehatte).

    Auch die Organisationsgewalt ist dem Dienstherrn nicht schrankenlos zugesprochen; dieser hat vielmehr die gesetzlichen Vorgaben - und damit insbesondere den Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwGE 122, 147 [153]; 110, 363 [368]) - zu berücksichtigen und darf sich nicht von sachwidrigen Erwägungen leiten lassen.

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    Über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten entscheidet der Dienstherr nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten (vgl. BVerwGE 101, 112 [114]; 115, 58 [59]; BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31/99 -, ZBR 2001, S. 140 [141]).

    Durch die Bestimmung des Anforderungsprofils legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest, an ihnen werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber um den Dienstposten gemessen (vgl. BVerwGE 115, 58 [60 f.]).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, auf den der Beschwerdeführer verwiesen hat.

    In dem vom Beschwerdeführer benannten Verfahren dagegen lagen der unterschiedlichen Eingruppierung Gesichtspunkte zugrunde, die nicht uneingeschränkt dem Leistungsgrundsatz untergeordnet werden konnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (vgl. BVerwGE 122, 147 [149 f.]; 124, 99 [102]).

    Der Beamte kann dabei sowohl geltend machen, selbst in rechtswidriger Weise benachteiligt worden zu sein (vgl. etwa BVerwGE 122, 147 [151] zum Erfordernis eines Mindestdienstalters), als auch eine auf sachfremden Erwägungen beruhende unzulässige Bevorzugung des ausgewählten Konkurrenten rügen (vgl. etwa BVerwGE 124, 99 [103] für die Auswahl anhand der Wertigkeit des Dienstpostens, den der Mitbewerber innehatte).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    Auch die Organisationsgewalt ist dem Dienstherrn nicht schrankenlos zugesprochen; dieser hat vielmehr die gesetzlichen Vorgaben - und damit insbesondere den Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwGE 122, 147 [153]; 110, 363 [368]) - zu berücksichtigen und darf sich nicht von sachwidrigen Erwägungen leiten lassen.
  • VGH Bayern, 29.07.1993 - 3 CE 93.1964
    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    Fehler im Anforderungsprofil führen daher grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (vgl. Bayererischer VGH, Beschluss vom 29. Juli 1993 - 3 CE 93.1964 -, ZBR 1994, S. 350 [351]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - 6 B 989/07

    Einschränkung eines zugelassenen Bewerberkreises durch Aufstellung eines

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Professor Dr. B ..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Will, Friedrichshagener Straße 20, 15566 Schöneiche - gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2007 - 6 B 989/07 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 6. Juni 2007 - 4 L 240/07 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Hassemer und die Richter Di Fabio, Landau gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. September 2007 einstimmig beschlossen:.
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    Über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten entscheidet der Dienstherr nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten (vgl. BVerwGE 101, 112 [114]; 115, 58 [59]; BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31/99 -, ZBR 2001, S. 140 [141]).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    Wird dieses subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus zwar regelmäßig nicht ein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens; der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, S. 200 [201]).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
    Darüber hinaus gehört es zu den überkommenen Grundlagen des Berufsbeamtentums, dass mit einem höheren Amt auch höhere Dienstbezüge verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, S. 14 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1994 - 13 B 10166/94

    Dienstherr; Bestenauslese ; Beförderungsdienstposten; Anforderungsprofil;

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 5 ME 92/04

    Auswahlentscheidung zweier Dienstpostenbewerber anhand aktueller Beurteilungen

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1995 - 5 M 6322/95

    Dienstposten; Anforderungsprofil; Feststellung; Auswahlentscheidung;

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

  • VG Minden, 06.06.2007 - 4 L 240/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines

  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris, Rn. 8, und vom 12. Juli 2019 - 2 BvR 612/19 -, juris, Rn. 16; BVerwG, Urteile vom 25. November 2004 - 2 C 17.03 -, juris, Rn. 13 f., und vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, juris, Rn. 4, und vom 16. Februar 2023 - 1 B 1065/22 -, juris, Rn. 14.
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Eignungsfremde Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (vgl. BVerfGK 12, 184 ; 12, 265 ; 12, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, S. 746 ; BVerwGE 122, 147 ; 124, 99 ).
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Damit nimmt er allerdings nicht nur einen wesentlichen Teil der Auswahlentscheidung vorweg (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 15 mwN; BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 38; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, aaO) .

    Dies fällt in sein Organisationsermessen, das gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar ist (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 16 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 23; 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - Rn. 25 mwN; vgl. auch BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 13 mwN) .

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Amt darf nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 14 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 41; 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, BVerwGE 139, 135) .

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