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   BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92   

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BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 (https://dejure.org/1993,557)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 (https://dejure.org/1993,557)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 (https://dejure.org/1993,557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 33; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der Erledigungsfiktion nach § 33 AsylVfG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundgesetz - Ausländer - Bestehende sprachgedingte Kommunikationshindernisse - Prozeßkostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 62
  • DVBl 1993, 1000
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Da die Vorschrift aber noch erheblich weitergehende Konsequenzen hat als bloße Präklusionsvorschriften, sind ihrer Auslegung und Anwendung verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt; insbesondere ist ihr strenger Ausnahmecharakter zu beachten (zu den Präklusionsvorschriften vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).

    Zwar gilt auch hier, daß nicht jede fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts einen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 75, 302 [314]; 81, 97 [105]).

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 33 AsylVfG a. F. entwickelten allgemeinen Grundsätze (vgl. BVerwGE 71, 213 ff.; Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG , Nrn. 6, 8 und 11) markieren jedoch im wesentlichen die von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen.

    Solche Anhaltspunkte sind insbesondere dann gegeben, wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt hat (vgl. BVerwGE 71, 213 [218 f.]).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    So wie das Erfordernis der Einhaltung bestimmter Fristen unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit verfassungsrechtlich grundsätzlich unproblematisch ist (vgl. BVerfGE 60, 253 [269]), gilt dies auch für die in § 33 AsylVfG a.F. geregelte Verfahrensbeendigung wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NVwZ 1985, 33 f. und DVBl. 1984, 1005 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Zwar gilt auch hier, daß nicht jede fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts einen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 75, 302 [314]; 81, 97 [105]).
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.; 10, 264 [267 f.]; 27, 297 [310]; 35, 65 [72 f.; 40, 272 [274 f.]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.; 10, 264 [267 f.]; 27, 297 [310]; 35, 65 [72 f.; 40, 272 [274 f.]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben.
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.; 10, 264 [267 f.]; 27, 297 [310]; 35, 65 [72 f.; 40, 272 [274 f.]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.; 10, 264 [267 f.]; 27, 297 [310]; 35, 65 [72 f.; 40, 272 [274 f.]).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92
    Dieser Grundsatz gilt auch innerhalb des jeweils eingeleiteten Verfahrens selbst, soweit es darum geht, sich dort effektiv Gehör verschaffen zu können, und nicht nur für die Eröffnung des Zugangs zum Gericht selbst (BVerfGE 81, 123 [129]).Der gerichtlichen Durchsetzung des materiellen Anspruchs dürfen auch hier nicht unangemessen hohe verfahrensrechtliche Hindernisse in den Weg gelegt werden (BVerfGE 53, 115 [127]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 357/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erledigungsfiktion bei Nichtbetreiben

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84

    Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Annahme des Bleiberechts eines

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    cc) Eine Regelung über eine Verfahrensbeendigung wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses ist grundsätzlich von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 ).

    Dieser besteht nicht darin, den Kläger zu einer Substantiierung seines Klagebegehrens anzuhalten, sondern in der Klärung der aufgekommenen Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, S. 62 ).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Das BVerfG hat bereits mehrfach entschieden, dass hiervon ausgehende Vorschriften mit der Rechtsfolge einer Verfahrensbeendigung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sind; es hat aber zugleich betont, dass Regelungen dieser Art Ausnahmecharakter haben, der bei ihrer Auslegung und Anwendung besonders zu beachten ist (BVerfG Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - DVBl 1999, 166, 167 zu § 81 AsylVfG und § 92 Abs. 2 VwGO; vgl bereits BVerfG Beschluss vom 7.8.1984 - 2 BvR 187/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG Beschluss vom 15.8.1984 - 2 BvR 357/84 - DVBl 1984, 1005; BVerfG Beschluss vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62 f, alle zu § 33 AsylVfG 1982).
  • BVerwG, 18.09.2002 - 1 B 103.02

    Fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für Betreibensaufforderung; Fehlen

    Bei Beachtung der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Maßstäbe zur Auslegung des § 81 AsylVfG steht die Begrenzung des gerichtlichen Rechtsschutzes im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Garantien des Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Oktober 1998, a.a.O.; Kammerbeschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62).

    Dabei dürfen die Anforderungen an die prozessuale Mitwirkung des Klägers im Verfahren nicht überspannt werden (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993, a.a.O.; Beschluss vom 27. Oktober 1998, a.a.O.).

    Nach dieser Rechtsprechung darf die gerichtliche Betreibensaufforderung gemäß § 81 Abs. 1 AsylVfG aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und auch mit Rücksicht auf die Bedeutung des Asylgrundrechts (Art. 16 a Abs. 1 GG) nur ergehen, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses beim Kläger bestehen, die den späteren Eintritt der Rücknahmefiktion gerechtfertigt erscheinen lassen (Urteil vom 23. April 1985, a.a.O. S. 218; Beschluss des BVerfG vom 19. Mai 1993, a.a.O.).

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