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   BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09   

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BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09 (https://dejure.org/2009,4450)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09 (https://dejure.org/2009,4450)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 (https://dejure.org/2009,4450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Vereinbarkeit der Ersetzung von freier Heilfürsorge durch ein Wahlrecht zwischen Beihilfegewährung und Heilfürsorge gegen Kostenbeteiligung nach § 230 BG ND aF mit Art 33 Abs 5 GG - Zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Ungleichbehandlung von Landes- und ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde über die Vereinbarkeit einer Ersetzung der freien Heilfürsorge durch ein Wahlrecht zwischen Beihilfegewährung und Heilfürsorge gegen Kostenbeteiligung mit dem Grundgesetz (GG); Vereinbarkeit einer Ungleichbehandlung von Landesbeamten im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde über die Vereinbarkeit einer Ersetzung der freien Heilfürsorge durch ein Wahlrecht zwischen Beihilfegewährung und Heilfürsorge gegen Kostenbeteiligung mit dem Grundgesetz; Vereinbarkeit einer Ungleichbehandlung von Landesbeamten im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 444
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Die als Sachleistungsanspruch ausgestaltete freie Heilfürsorge gehört ebenso wie die in der Zweckrichtung verwandte Beihilfe nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. zur Beihilfe BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [232]).

    Der Grundsatz, dass das System der Beihilfe jederzeit ohne Berührung von Art. 33 Abs. 5 GG geändert werden kann (vgl. BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [232]), gilt daher für die freie Heilfürsorge entsprechend (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 37/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 508 [508]).

    Dabei muss sichergestellt sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine zumutbare Eigenvorsorge durch Abschluss einer angemessenen Krankenversicherung nicht decken kann (vgl. BVerfGE 83, 89 [101 f.]; - 106, 225 [232 f.]).

    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht nicht (vgl. BVerfGE 83, 89 [100 f.]; - 106, 225 [233]).

    Die Heilfürsorge ist ebenso wie das gegenwärtige Beihilfesystem (vgl. BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [233]) nicht Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation des Beamten.

    Bei Wahl der Heilfürsorge mit Eigenanteil tritt die Kostenbeteiligung wirtschaftlich gesehen an die Stelle des vom beihilfeberechtigten Beamten aus seiner Besoldung aufzubringenden Beitrages zu einer privaten Krankenversicherung, die dieser zur Absicherung desjenigen Vorsorgerisikos abschließt, das nicht aufgrund der Fürsorgepflicht durch Leistung des Dienstherrn ausgeglichen wird (vgl. BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [233]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 37/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 508 [508 f.]).

    Die daraus erwachsende Belastung kann der Beamte nicht seinem Dienstherrn unter Berufung auf das Alimentationsprinzip "in Rechnung stellen" (vgl. BVerfGE 83, 89 [99]; - 106, 225 [238]).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Beamtenrecht seine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 106, 225 [241 f.]; stRspr), ist ebenfalls nicht verletzt.

    Dies gilt nicht nur für die Beihilfe (vgl. BVerfGE 106, 225 [242]), sondern auch für die ihr zweckverwandte freie Heilfürsorge (so auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 37/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 508 [509]).

    Ein weiter Spielraum politischen Ermessens kommt dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich des Besoldungsrechts zu (vgl. BVerfGE 56, 146 [161 f.]; - 103, 310 [318 ff.]), das auch die Beihilfe und die freie Heilfürsorge umfasst (vgl. BVerfGE 62, 354 [368]; - 106, 225 [243]).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Hierzu gehören die Fürsorgepflicht (vgl. BVerfGE 43, 154 [165 f.]; - 46, 97 [117]; - 83, 89 [100]) und das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 [14 ff.]; - 117, 330 [349]).

    Die als Sachleistungsanspruch ausgestaltete freie Heilfürsorge gehört ebenso wie die in der Zweckrichtung verwandte Beihilfe nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. zur Beihilfe BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [232]).

    Der Grundsatz, dass das System der Beihilfe jederzeit ohne Berührung von Art. 33 Abs. 5 GG geändert werden kann (vgl. BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [232]), gilt daher für die freie Heilfürsorge entsprechend (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 37/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 508 [508]).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, welche die Grundlage für die Gewährung der freien Heilfürsorge ebenso wie für die Beihilfegewährung (vgl. BVerfGE 83, 89 [99], - 106, 225 [232]) bildet, ist nicht verletzt.

    Dabei muss sichergestellt sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine zumutbare Eigenvorsorge durch Abschluss einer angemessenen Krankenversicherung nicht decken kann (vgl. BVerfGE 83, 89 [101 f.]; - 106, 225 [232 f.]).

    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht nicht (vgl. BVerfGE 83, 89 [100 f.]; - 106, 225 [233]).

    Die Heilfürsorge ist ebenso wie das gegenwärtige Beihilfesystem (vgl. BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [233]) nicht Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation des Beamten.

    Bei Wahl der Heilfürsorge mit Eigenanteil tritt die Kostenbeteiligung wirtschaftlich gesehen an die Stelle des vom beihilfeberechtigten Beamten aus seiner Besoldung aufzubringenden Beitrages zu einer privaten Krankenversicherung, die dieser zur Absicherung desjenigen Vorsorgerisikos abschließt, das nicht aufgrund der Fürsorgepflicht durch Leistung des Dienstherrn ausgeglichen wird (vgl. BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [233]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 37/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 508 [508 f.]).

    Die daraus erwachsende Belastung kann der Beamte nicht seinem Dienstherrn unter Berufung auf das Alimentationsprinzip "in Rechnung stellen" (vgl. BVerfGE 83, 89 [99]; - 106, 225 [238]).

  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 37.02

    Polizeivollzugsbeamter; freie Heilfürsorge; Kostenbeteiligung; prozentualer Abzug

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Zwar wurde den Polizeivollzugsbeamten seit der Weimarer Republik freie Heilfürsorge gewährt, doch bestand bis zum Zusammenbruch des Deutschen Reichs kein Rechtsanspruch darauf (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 37/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 508 [508]).

    Der Grundsatz, dass das System der Beihilfe jederzeit ohne Berührung von Art. 33 Abs. 5 GG geändert werden kann (vgl. BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [232]), gilt daher für die freie Heilfürsorge entsprechend (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 37/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 508 [508]).

    Bei Wahl der Heilfürsorge mit Eigenanteil tritt die Kostenbeteiligung wirtschaftlich gesehen an die Stelle des vom beihilfeberechtigten Beamten aus seiner Besoldung aufzubringenden Beitrages zu einer privaten Krankenversicherung, die dieser zur Absicherung desjenigen Vorsorgerisikos abschließt, das nicht aufgrund der Fürsorgepflicht durch Leistung des Dienstherrn ausgeglichen wird (vgl. BVerfGE 83, 89 [98]; - 106, 225 [233]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 37/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 508 [508 f.]).

    Dies gilt nicht nur für die Beihilfe (vgl. BVerfGE 106, 225 [242]), sondern auch für die ihr zweckverwandte freie Heilfürsorge (so auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 37/02 -, NVwZ-RR 2004, S. 508 [509]).

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 323 [343]; - 117, 330 [344 f.]; - 121, 205 [219]).

    Hierzu gehören die Fürsorgepflicht (vgl. BVerfGE 43, 154 [165 f.]; - 46, 97 [117]; - 83, 89 [100]) und das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 [14 ff.]; - 117, 330 [349]).

    Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen das Alimentationsprinzip, das den Dienstherrn verpflichtet, für den amtsangemessenen Unterhalt der Beamten und ihrer Familie zu sorgen (vgl. BVerfGE 8, 1 [14]; - 117, 330 [351]; - 119, 247 [269]).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 [180]; stRspr).

    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 [431]; - 116, 164 [180]).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 112, 164 [174]; - 116, 164 [180]; stRspr).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Hierzu gehören die Fürsorgepflicht (vgl. BVerfGE 43, 154 [165 f.]; - 46, 97 [117]; - 83, 89 [100]) und das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 [14 ff.]; - 117, 330 [349]).

    Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen das Alimentationsprinzip, das den Dienstherrn verpflichtet, für den amtsangemessenen Unterhalt der Beamten und ihrer Familie zu sorgen (vgl. BVerfGE 8, 1 [14]; - 117, 330 [351]; - 119, 247 [269]).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Ein weiter Spielraum politischen Ermessens kommt dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich des Besoldungsrechts zu (vgl. BVerfGE 56, 146 [161 f.]; - 103, 310 [318 ff.]), das auch die Beihilfe und die freie Heilfürsorge umfasst (vgl. BVerfGE 62, 354 [368]; - 106, 225 [243]).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Hierzu gehören die Fürsorgepflicht (vgl. BVerfGE 43, 154 [165 f.]; - 46, 97 [117]; - 83, 89 [100]) und das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 [14 ff.]; - 117, 330 [349]).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Hierzu gehören die Fürsorgepflicht (vgl. BVerfGE 43, 154 [165 f.]; - 46, 97 [117]; - 83, 89 [100]) und das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 [14 ff.]; - 117, 330 [349]).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 [111]; - 107, 27 [45 f.]; - 112, 268 [279]).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13

    Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg

    Der Gesetzgeber hat die Bezüge so zu bemessen, dass sie nicht nur die Grundbedürfnisse (Nahrung, Kleidung und Unterkunft) abdecken, sondern auch ein "Minimum an Lebenskomfort" ermöglichen (BVerfGE 99, 300, 315 = juris Rn. 36; 107, 218, 237 = juris Rn. 66; BVerfG, NVwZ 2008, 195, 196 = juris Rn. 39; vgl. auch zur Berücksichtigung der Größe der Familie BVerfGE 44, 249, 265 f. = juris Rn. 46; 99, 300, 315 = juris Rn. 36 und 39; BVerfGK 7, 357, 362 = juris Rn. 28; zur Berücksichtigung von besonderen Belastungssituationen BVerfGE 83, 89, 98 = juris Rn. 37; BVerfG, NVwZ 2008, 66, 67 = juris Rn. 24; BVerfGK 16, 444, 446 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Er verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien die Mittel für einen Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen, der nach dem Dienstrang, der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit angemessen ist (stRspr, BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 , Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 , zuletzt Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 - m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2009 - BVerwG 2 C 76.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 108 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 24.12

    Zulässigkeit einer späteren Anhebung der Gehälter von Beamten der

    Der Gesetzgeber kann und muss Gleichheit nur innerhalb seiner Zuständigkeit gewähren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 - BVerfGK 16, 444 unter Hinweis auf BVerfGE 21, 54 und BVerfGE 79, 127 ).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 26.12

    Zulässigkeit einer um zwei Jahre späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab A

    Der Gesetzgeber kann und muss Gleichheit nur innerhalb seiner Zuständigkeit gewähren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 - BVerfGK 16, 444 unter Hinweis auf BVerfGE 21, 54 und BVerfGE 79, 127 ).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 49.11

    Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet; Ostbesoldung; Besoldungsangleichung;

    Der Gesetzgeber kann und muss Gleichheit nur innerhalb seiner Zuständigkeit gewähren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 - BVerfGK 16, 444 unter Hinweis auf BVerfGE 21, 54 und BVerfGE 79, 127 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Unterschiedliche Wertungen verschiedener gesetzgebender Körperschaften - hier des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes - stellen jedoch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz dar, da die Zuständigkeit zur Normsetzung ein auch im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19

    Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein die Ungleichbehandlung rechtfertigender, sachlicher Grund besteht, ist dem Gesetzgeber jedoch ein Gestaltungsspielraum zuzubilligen, der je nach den Umständen vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen kann (BVerfG, Urteil vom 20.04.2004 - 1 BvR 905/00 u.a. -, Juris Rn. 56, und Beschlüsse vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02 -, Juris Rn. 93, vom 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05 -, Juris Rn. 45, und vom 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09 -, Juris Rn. 11).

    Da der Gleichheitssatz aber, wie aufgezeigt, wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik nur den jeweiligen Landesgesetzgeber innerhalb seines Herrschaftsbereichs binden kann, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG keine Gleichbehandlung durch voneinander unabhängige juristische Personen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.03.2018 - 10 BN 1.17 -, Juris Rn. 12, und vom 27.11.2003 - 2 C 42/02 -, Juris Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1978/09 -, Juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 4 S 1942/14

    Zuschuss zu Beiträgen für Krankheitskostenversicherung der Beamten des

    Dabei muss sich der Gemeinderat weder an anderen Kommunen noch dem Land orientieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09 -, Juris Rn. 13), sondern es kommt ihm ein gerichtlich nicht voll überprüfbarer Spielraum zu, unabhängig von der insoweit irrelevanten rechtsdogmatischen Frage, ob der Begriff des "Zuschusses" einen Beurteilungsspielraum auf Tatbestandsseite oder ein Ermessen auf Rechtsfolgenseite eröffnen will.
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 1.09

    Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer

    Er verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien die Mittel für einen Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen, der nach dem Dienstrang, der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit angemessen ist (stRspr, BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 , Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 , zuletzt Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 - m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2009 - BVerwG 2 C 76.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 108 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09

    Bis zum 31. Dezember 2009 im Freistaat Sachsen vorgesehene abgesenkte Besoldung

    Denn der Gleichheitsgrundsatz verpflichtet den Normgeber ausschließlich dazu, in seinem Regelungsbereich den Gleichheitssatz zu wahren; eine Gleichbehandlung durch voneinander unabhängige juristische Personen verlangt Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 2009 - 2 BvR 1978/09 -, juris Rn. 13; VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2010 - 4 K 1123/08 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 3.09

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 2.09

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 9.09

    Aufhebung einer auf Lebenszeit ernannten Teilzeitanordnung ohne Beamtenstatus im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14

    Beihilferechtliche Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 736/10

    Einhaltung des dem Besoldungsgesetzgebers zustehenden Gestaltungsspielraums bei

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 4.09

    Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 5.09

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 7.09

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 6.09

    Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 28.12

    Zulässigkeit einer späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab der

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 15.13

    Nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der Ostbesoldung in Sachsen noch

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 25.12

    Zulässigkeit einer um zwei Jahre späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab A

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 26.13

    Beibehaltung der abgesenkten Besoldung eines Kriminalhauptkommissars als

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 21.12

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Besoldung eines Verwaltungsamtmanns i.R.v.

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 22.12

    Zulässigkeit einer späteren Anhebung der Gehälter von Beamten der

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
  • VG Berlin, 20.11.2014 - 28 K 232.13

    Richter an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg dürfen

  • OVG Sachsen, 10.07.2018 - 2 A 419/15

    Besoldung; Beamter; Richter; Beitrittsgebiet; abgesenkte Besoldung;

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 689/10

    Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet, Abstandsgebot, Förderalismusreform,

  • VG Weimar, 01.06.2010 - 4 K 1123/08

    Beamtenrecht - Absenkung der Besoldung

  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Aachen, 07.01.2014 - 1 K 900/11

    Freie Heilfürsorge; Ergotherapie; Vorherige Anerkennung

  • VG Weimar, 13.07.2010 - 4 K 603/09

    Besoldung eines im Wege der Aufbauhilfe von Hessen nach Thüringen versetzten

  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VGH Bayern, 28.09.2023 - 24 B 22.2261

    Zur Kostenerstattung für eine freiwillige Rehabilitationsmaßnahme

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