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   BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14   

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BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14 (https://dejure.org/2015,9781)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14 (https://dejure.org/2015,9781)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14 (https://dejure.org/2015,9781)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 14 Abs. 1 GG; § 111b StPO; § 111d StPO; § 111e StPO; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73b StGB; § 266a StGB
    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen; Sicherung von Beitragsforderungen des Sozialversicherungsträgers); Eigentumsgrundrecht (Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen; Verfahren zur ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Das Eigentumsgrundrecht verlangt bei Anordnung eines strafprozessualen Arrests eine umfassende Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentumsposition des von der Maßnahme Betroffenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 266a StGB, § 111b Abs 2 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung des strafprozessualen Arrests (§§ 111 ff StPO) wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen nur nach hinreichender Ermittlung des Sicherstellungsinteresses - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG - ...

  • Wolters Kluwer

    Entziehung von deliktisch erlangtem Eigentum als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung i.R.d. Tatverdachts bei der Sicherstellung; Verdacht des Vorenthaltens von Sozialbeiträgen

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung des strafprozessualen Arrests (§§ 111 ff StPO) wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen nur nach hinreichender Ermittlung des Sicherstellungsinteresses - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung von deliktisch erlangtem Eigentum als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung i.R.d. Tatverdachts bei der Sicherstellung; Verdacht des Vorenthaltens von Sozialbeiträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der strafprozessuale Arrest - Eigentumsgrundrecht vs. Sicherstellungsinteresse des Staates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 667
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14
    Er meint, die Entscheidungen stünden im Gegensatz zu der Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 - (BVerfGK 5, 292 ff.), nach der ein strafprozessualer Arrest, der allein der Rückgewinnungshilfe diene, sich hinsichtlich der zeitlichen Dauer und Zumutbarkeit auch daran messen lassen müsse, ob die angeblich Geschädigten die einstweilig gesicherten angeblichen Ansprüche gegen den Betroffenen geltend machen und durchsetzen.

    Im Hinblick darauf, dass es sich um eine lediglich vorläufige Maßnahme aufgrund eines Tatverdachts handelt, steigen die Anforderungen mit der Dauer der Nutzungs- und Verfügungsbeschränkung (vgl. BVerfGK 5, 292 ).

    Vielmehr bedarf es einer besonders sorgfältigen Prüfung und einer eingehenden Darlegung der dabei maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen in der Anordnung, damit der Betroffene gegen diese Rechtsschutz suchen kann (vgl. BVerfGK 5, 292 ).

    Die gerichtliche Entscheidung muss deshalb die Voraussetzungen des Eingriffs prüfen und darf sich nicht auf formelhafte Bemerkungen zurückziehen, die letztlich offen lassen, ob die Voraussetzungen der gesetzlichen Eingriffsermächtigung im Einzelfall vorliegen (vgl. BVerfGK 5, 292 ).

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14
    Damit sind die vorhergehenden Entscheidungen prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14
    Damit sind die vorhergehenden Entscheidungen prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14
    Die Entziehung von deliktisch erlangtem Eigentum als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung beruht auf der Bestimmung des Inhalts und der Schranken des Eigentums durch das Strafgesetzbuch (vgl. BVerfGE 110, 1 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14
    Weil die Verfassungsbeschwerde in der Sache weitgehend Erfolg hat und deren nicht zur Entscheidung angenommener Teil insoweit von untergeordneter Bedeutung ist, ist die vollständige Auslagenerstattung angemessen (vgl. BVerfGE 86, 90 ).
  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14

    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14
    Damit sind die vorhergehenden Entscheidungen prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von

    Seine Entscheidung tritt daher an die Stelle der Entscheidung des Amtsgerichts; diese ist prozessual überholt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14 -, juris, Rn. 10 und vom 8. November 2017 - 2 BvR 2129/16 -, juris, Rn. 11, beide m.w.N.).
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2129/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der

    Seine Entscheidung tritt daher an die Stelle der Entscheidung des Amtsgerichts; diese ist prozessual überholt (vgl. nur BVerfGE 139, 245 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 745/14

    Recht auf rechtliches Gehör (Pflicht zur Berücksichtigung einer bei der

    Seine Entscheidung tritt daher an die Stelle der Entscheidung des Amtsgerichts; diese ist prozessual überholt (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Darüber hinaus fällt ins Gewicht, dass der dingliche Arrest und die auf seiner Grundlage ergangene Pfändung inzwischen seit nahezu drei Jahren bestehen, so dass aufgrund der Dauer der Nutzungs- und Verfügungsbeschränkung erhöhte Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zu stellen sind (vgl. BVerfG wistra 2015, 348, 349; KG, Beschluss vom 31. März 2014 - 3 Ws 54/14 -).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

    Soweit der Arrest in wirtschaftlicher Hinsicht zur Folge hat, dass dadurch der Großteil des Vermögens des Beschuldigten dessen Verfügungsbefugnis entzogen wurde (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, juris), hindert das die Anordnung des Arrestes nicht.
  • BGH, 19.01.2021 - StB 46/20

    Anordnung des Vermögensarrests in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschwerde

    Dabei ist zwar einerseits zu berücksichtigen, dass der angeordnete Betrag weitgehend das gesamte Vermögen der Angeklagten erfasst, die Arrestanordnung bereits annähernd ein halbes Jahr besteht und sie mit Blick auf das laufende Revisionsverfahren noch weitere Zeit andauern wird (vgl. zu diesen Gesichtspunkten beim Arrest zur Rückgewinnungshilfe BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, wistra 2015, 348 Rn. 12 mwN).
  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23
    Jedoch streitet das staatliche Interesse an der Abschöpfung inkriminierten Vermögens hier für die Anordnung des Vermögensarrestes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14).
  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

    Das Übermaßverbot als Teilaspekt des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes muss angesichts des möglichen intensiven Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG) von Verfassungs wegen bereits bei der Anordnung sowie auch bei der Fortdauer vorläufiger Sicherungsmaßnahmen besonders beachtet werden (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 49 unter Hinweis auf BVerfG, wistra 2015, 348, juris Rn. 12).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.07.2021 - 12 Qs 26/21

    Prüfungsgrundlage für den begründeten Verdacht bei beschränkter Beschwerde gegen

    Soweit der Arrest in wirtschaftlicher Hinsicht zur Folge hat, dass - wofür alles spricht - dadurch nahezu das gesamte Vermögen des Beschuldigten dessen Verfügungsbefugnis entzogen wurde (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, juris), hindert das die Anordnung des Arrestes nicht.
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23

    Aufhebung eines aufgrund eines Rechtshilfeersuchens erlassenen Arrestbeschlusses

    Jede zum Arrest getroffene Entscheidung ist gleichsam eine Momentaufnahme und die Anforderungen an die Rechtfertigung seiner Aufrechterhaltung steigen mit der Dauer seines Vollzugs (BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. August 2021 - Ws 718/21, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 2022 - III-5 Ws 94/22, juris Rn. 33).
  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 47-IV-17
  • OLG Koblenz, 04.01.2016 - 2 Ws 459/15

    Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrests für einen befristeten Zeitraum:

  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 120-IV-16

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

  • BayObLG, 06.07.2020 - 203 StRR 270/20

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22

    Steuerstrafverfahren, Vermögensarrest, Sicherungsbedürfnis, allgemeine

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 1 Ws 81/16

    Vermögensabschöpfung: Eröffnung des Insolvenzverfahrens; dinglicher Arrest

  • OLG Jena, 04.10.2022 - 1 Ws 463/21
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 51-IV-15
  • LG Lübeck, 06.07.2023 - 6 Qs 6/23
  • LG Lübeck, 25.08.2022 - 6 Qs 66/21
  • LG Lübeck, 11.07.2023 - 6 Qs 3/23
  • OLG Schleswig, 13.09.2018 - 1 Ws 248/18

    Zur Verhältnismäßigkeit eines Vermögensarrestes

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