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   BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96, 2 BvR 75/94   

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https://dejure.org/2000,1448
BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96, 2 BvR 75/94 (https://dejure.org/2000,1448)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96, 2 BvR 75/94 (https://dejure.org/2000,1448)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96, 2 BvR 75/94 (https://dejure.org/2000,1448)
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Zweithörer

Art. 10 GG, polizeiliches Mithören im Einverständnis mit dem Fernsprechteilnehmer;

§ 92 BVerfGG, Substantiierungserfordernis, fehlende Beifügung der Revisionsbegründung

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zweithörer - Strafverfahren - Beweisverwertungsverbot - Verwertbarkeit - Telefonat - Fernmeldegeheimnis

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; GVG § 132 Abs. 4; ; StPO § 136

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund mitgehörter Telefonate

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund mitgehörter Telefonate

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3556
  • NStZ 2000, 488
  • StV 2000, 467
  • JR 2000, 467
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96
    Es sei mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1992 (BVerfGE 85, 386 ff.) nicht vereinbar, wenn der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten habe, der Grundrechtsschutz ende insoweit am Endgerät des Fernsprechteilnehmers.

    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs ist in seinem Beschluss über die Vorlage, der Grundlage für die Revisionsentscheidung war, davon ausgegangen, dass das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses jener Gefahr für die Vertraulichkeit der Mitteilung begegnen soll, die sich gerade aus der Einschaltung eines Übermittlers ergibt, es mithin die den Netzbetreibern zur Übermittlung anvertrauten Kommunikationsvorgänge und -inhalte gegen jede staatliche Einschaltung nur so weit und solange schützt, wie die technischen Einrichtungen des Netzbetreibers für den Kommunikationsvorgang in Anspruch genommen werden (vgl. BVerfGE 85, 386 ; 100, 313 ).

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96
    Die von dem zur Entscheidung über die Revision des Beschwerdeführers berufenen 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 4 GVG zur Verwertbarkeit dieser Erkenntnisse vorgelegte Frage beantwortete der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs dahin, dass, wenn eine Privatperson auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigen ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht ein auf die Erlangung von Angaben zum Untersuchungsgegenstand gerichtetes Gespräch geführt habe, der Inhalt des Gesprächs im Zeugenbeweis jedenfalls dann verwertet werden dürfe, wenn es um die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung gehe und die Erforschung des Sachverhalts unter Einsatz anderer Ermittlungsmethoden erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre (vgl. BGHSt 42, 139).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96
    Um dem Substantiierungserfordernis der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG Rechnung zu tragen, hätte der Beschwerdeführer auf diese Frage eingehen müssen sowie darauf, inwiefern die Ablehnung eines Verwertungsverbots verfassungsrechtlich verbürgte Rechte des Beschwerdeführers verletze (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2000 - 2 BvR 1087/91 - und vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -).
  • BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96
    Es fehlt ihr an einer Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs zu der Vorlagefrage sowie der Revisionsentscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs und deren jeweiliger konkreter Begründung (vgl. BVerfG, NVwZ 1998, S. 949); die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ist ihr nicht zu entnehmen.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96
    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs ist in seinem Beschluss über die Vorlage, der Grundlage für die Revisionsentscheidung war, davon ausgegangen, dass das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses jener Gefahr für die Vertraulichkeit der Mitteilung begegnen soll, die sich gerade aus der Einschaltung eines Übermittlers ergibt, es mithin die den Netzbetreibern zur Übermittlung anvertrauten Kommunikationsvorgänge und -inhalte gegen jede staatliche Einschaltung nur so weit und solange schützt, wie die technischen Einrichtungen des Netzbetreibers für den Kommunikationsvorgang in Anspruch genommen werden (vgl. BVerfGE 85, 386 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvR 1087/91

    Mangels Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Verwertbarkeit einer zum

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96
    Um dem Substantiierungserfordernis der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG Rechnung zu tragen, hätte der Beschwerdeführer auf diese Frage eingehen müssen sowie darauf, inwiefern die Ablehnung eines Verwertungsverbots verfassungsrechtlich verbürgte Rechte des Beschwerdeführers verletze (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2000 - 2 BvR 1087/91 - und vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 680/94

    Führen eines auf die Erlangung von Angaben zum Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. August 1996 - 5 StR 680/94 -,.
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94
    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verwertbarkeit von Angaben eines Beschuldigten in einem Strafverfahren, die dieser aus Anlass eines von der Polizei initiierten Telefonats gegenüber einem Dritten gemacht hat (so genannter Zweithörer-Fall, vgl. auch das Verfassungsbeschwerde-Verfahren 2 BvR 75/94).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    cc) Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Es besteht aber kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NJW 2000, S. 3556; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    bb) Aus der bloßen Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt aber nicht ohne Weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

    In derartigen Konstellationen hat er deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsansicht der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen die Frage zu behandeln, welche Folgerungen sich aus dem Verfahrensverstoß im Ermittlungsverfahren für die Verwertbarkeit der dabei gewonnenen Erkenntnisse in der Hauptverhandlung und im Urteil ergeben (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 -, StV 2000, S. 233 , und vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488).
  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

    a) Von Verfassungs wegen besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

  • BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07

    Gerichtliche Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem

    Das setzt insbesondere auch eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung voraus (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 und 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3556 f.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 28/22

    Rohmessdaten: Verfassungsbeschwerde verworfen (mit Sondervotum)

    a) Der Beschwerdeführer verkennt bereits, dass sich weder aus dem Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren noch aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Rechtssatz des Inhalts ableiten ließe, dass im Falle einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig ist (BVerfG, Beschl. v. 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 - BVerfG, Beschl. v. 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot, das von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten ist (BVerfG, Beschl. v. 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, 489).

  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02

    Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür,

    Dem deutschen Strafverfahrensrecht ist ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften (wie § 105 Abs. 1 StPO) ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich ziehe, fremd (BGH StV 99, 185, 187; s. a. BVerfG NJW 00, 3557; StV 00, 467, 468: "Aus der Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot").
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Aus der bloßen Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (BVerfG NJW 2000, 3556, 3557; EGMR NStZ 2008, 699, 701).
  • OLG Rostock, 11.05.2021 - 20 Ws 121/21

    Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit

    Es besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, das im Falle einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre (BVerfG, NJW 2000, 3556 sowie Beschluss vom 09.11.2010 - BvR 2101/09 - NJW 2011, 2417).
  • EGMR, 03.03.2016 - 7215/10

    Zum Begriff des fairen Verfahrens und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art.

  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05

    Anforderungen an die wegen der fehlenden Annahme eines Beweisverwertungsverbotes

  • KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21

    Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 1 A 992/06

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen durch

  • OLG München, 27.05.2010 - 2 Ws 404/10

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Verwertbarkeit von vor der Entscheidung des

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