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   BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14   

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BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14 (https://dejure.org/2014,25459)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2014 - 2 BvR 200/14 (https://dejure.org/2014,25459)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2014 - 2 BvR 200/14 (https://dejure.org/2014,25459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 184b StGB
    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften; Richtervorbehalt; eigenverantwortliche richterliche Prüfung; Anforderungen an den Tatverdacht: Anfangsverdacht und bloße Vermutungen; Heranziehung kriminalistischer Erfahrungssätze; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wohnungsdurchsuchung wegen des auf kriminalistische Erfahrungssätze gestützten Verdachts des fortdauernden Besitzes kinderpornografischer Schriften begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 184b Abs 1 StGB vom 27.12.2003, § 184b Abs 1 StGB vom 31.10.2008, § 184b Abs 4 S 2 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Wohnungsdurchsuchung wegen des auf kriminalistische Erfahrungssätze gestützten Verdachts des fortdauernden Besitzes kinderpornografischer Schriften begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - zudem keine Verletzung des Richtervorbehalts (Art ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wohnungsdurchsuchung wegen des auf kriminalistische Erfahrungssätze gestützten Verdachts des fortdauernden Besitzes kinderpornografischer Schriften begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - zudem keine Verletzung des Richtervorbehalts (Art ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Wohnungsdurchsuchung wegen des auf kriminalistische Erfahrungssätze gestützten Verdachts des fortdauernden Besitzes kinderpornografischer Schriften begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - zudem keine Verletzung des Richtervorbehalts (Art ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • hiesige-meinung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nochmals: Anfangsverdacht und Richtervorbehalt

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
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    Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Operation Spade

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 851
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Der für die vorherige Gestattung des mit der Durchsuchung verbundenen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung zuständige Richter hat den Verdacht eigenverantwortlich zu prüfen und dabei die Interessen des Betroffenen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    c) Der erhebliche Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen bedarf zudem einer Begrenzung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ).

    Die Durchsuchung muss insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    c) Der erhebliche Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen bedarf zudem einer Begrenzung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ).

    Die Durchsuchung muss insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ).

    Die Durchsuchung muss im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck erfolgversprechend sein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).

    Ein Grundrechtseingriff ist jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Die Durchsuchung muss im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck erfolgversprechend sein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist überdies nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Betroffenen beruhen, oder objektiv willkürlich sind (vgl. BVerfGE 18, 85 , BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

    Dass der Ermittlungsrichter Ausführungen zur Angemessenheit des Eingriffs unterlassen hat, ist schließlich allenfalls ein hier vom Landgericht geheilter Darstellungsmangel (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ).

    Die Durchsuchung muss insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    Es muss feststellbar sein, dass der Richter eine sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und eine umfassende Abwägung zur Feststellung der Angemessenheit des Eingriffs im konkreten Fall selbst vorgenommen hat (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Dass der Ermittlungsrichter Ausführungen zur Angemessenheit des Eingriffs unterlassen hat, ist schließlich allenfalls ein hier vom Landgericht geheilter Darstellungsmangel (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    Allein die wörtliche Übernahme einer Antragsbegründung der Staatsanwaltschaft durch den Ermittlungsrichter rechtfertigt allerdings nicht die Annahme, eine eigenverantwortliche Prüfung durch den Richter habe nicht stattgefunden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind, denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind, denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 2015 - 2 BvR 2419/13 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Durchsuchung und Durchsicht dürfen nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind, denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 -, juris, Rn. 15).

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 18.11.2020 - 2 BvR 477/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen

    Fachgerichtliche Entscheidungen überprüft das Bundesverfassungsgericht zum einen lediglich daraufhin, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ; 134, 242 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 -, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, Rn. 29; stRspr).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Dass die Ermittlungsbehörden und ihnen folgend der Ermittlungsrichter auch kriminalistische Erfahrungen im Hinblick auf das Verhalten von Rockergruppen und das spezielle Wissen um die polizeibekannt gewaltbereite Gruppierung des Angeklagten P. herangezogen haben, ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, NJW 2015, 851, 853).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Es trifft zu, dass der Richtervorbehalt auf eine vorbeugende Kontrolle des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung in der Gestalt einer Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz zielt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 01.08.2014 - 2 BvR 200/14 - NJW 2015, 851, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

    Durchsuchung und Durchsicht dürfen nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind, denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.09.2018, a.a.O., und v. 01.08.2014 - 2 BvR 200/14 - juris).
  • OLG München, 27.11.2014 - 1 U 781/13

    Amtspflichtverletzung, Beschlagnahme

    Es ist Aufgabe und Pflicht des Ermittlungsrichters, sich eigenverantwortlich ein Urteil zu bilden und nicht etwa die Anträge der Staatsanwaltschaft einfach gegenzuzeichnen (BVerfG, Urteil v. 12.03.2003, 1 BvR 330/96 bei juris Rn. 90/91; BVerfG, Beschl. v. 01.08.2014, 2 BvR 200/14, bei juris Rn. 18/19; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, § 162 StPO, Rn. 19).

    Notwendige, hinreichende und konkrete Anhaltspunkte dafür, dass keine ausreichende eigenständige richterliche Prüfung stattgefunden hat, ergeben sich für den Senat aber nicht (vgl. hierzu BVerG, Bschl. v. 01.08.2014, 2 BvR 200/14, bei juris Rn. 19).

    Die Tatsache, dass er den Antrag des Staatsanwaltes letztlich wörtlich übernommen hat, spricht per se nicht gegen eine durch den Ermittlungsrichter vorgenommene eigene Prüfung (BVerfG, Beschl. v. 17.03.2009, 2 BvR 1940/05; BVerfG, Beschl. v. 01.08.2014, 2 BvR 200/14 bei juris Rn. 19); vielmehr liegt ein für den konkreten Einzelfall begründeter Beschluss und damit ein Text vor, der über eine bloß formelhafte Begründung hinausgeht (BVerfG, a. a. O.).

  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    Durchsuchung, Durchsicht oder Beschlagnahme dürfen nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind, denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 -, Rn. 15).
  • LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18

    Haftstrafen für Betreiber von Kinderporno-Plattform "Elysium"

    Dem steht auch nicht entgegen, dass es zumindest bei TGE das Zugangshindernis des anfänglichen und monatlichen Postens kinderpornographischer Schriften gab, da es sich dabei um ein bloßes Scheinhindernis für pädophile Nutzer handelt, die regelmäßig im Besitz entsprechender Dateien sind oder sich diese beschaffen können (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 12ff, zum Hang zum Sammeln und Aufbewahren bei Menschen mit pädophiler Neigung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.08.2014 - 2 BvR 200/14, Rz. 22).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22

    Zu den Anforderungen an einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss.

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22

    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von

  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2579/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Versagung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20

    Verfahren bei der Durchsuchung (Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.09.2021 - 12 Qs 66/21

    Durchsuchungsbeschluss - Anfangsverdacht

  • LG Hamburg, 13.11.2017 - 630 Qs 13/17

    Anordnung einer Durchsuchung im Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt:

  • VGH Bayern, 23.09.2022 - 16a DC 22.1940

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, Polizeihauptmeister, Jugendbeamter,

  • LG Mainz, 17.07.2019 - 3 Qs 31/19

    Durchsuchung, BtM-Verfahren, Eigenkonsum, Cannabis, Wohnung,

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23

    Mindestanforderungen, die an den Inhalt eines Beschlusses zur Durchsuchung einer

  • LG Berlin, 20.11.2020 - 517 Qs 63/20

    Durchsuchung, Anforderungen an die Begrüdnung, Verhältnismäßigkeit

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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 200/14   

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https://dejure.org/2014,10795
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BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 2 BvR 200/14 (https://dejure.org/2014,10795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren - drohende irreparable Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Folgen einer bloßen Verzögerung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 184b Abs 1 StGB vom 27.12.2003
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren - drohende irreparable Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Folgen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Sichtung und Auswertung sämtlicher bei der Durchsuchung in Gewahrsam der Behörde befindlichen Daten und Beweisgegenstände wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren - drohende irreparable Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Folgen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Sichtung und Auswertung sämtlicher bei der Durchsuchung in Gewahrsam der Behörde befindlichen Daten und Beweisgegenstände wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das ist nicht "Edathy”, aber das könnte Edathy sein.

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG zu Ermittlungen wegen Kinderpornographie - Staatsanwaltschaft darf Material nicht auswerten

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 21.05.2014)

    Durchsuchung ohne echten Grund

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

    BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 200/14

    Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Operation Spade

Sonstiges

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 21.05.2014)

    Kinderpornografie-Ermittlungen: Edathy kann auf Hilfe des Verfassungsgerichts hoffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2939
  • NVwZ 2014, 1316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 200/14
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnungerlassen würde, ihr der Erfolginder Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 200/14
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
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