Rechtsprechung
BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, §§ 59 ff SG, § 59 SG, § 61 SG
Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Verletzung der Vorlageobliegenheit - hier: lediglich fragmentarische Wiedergabe der im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Bescheide; Nichtvorlage des entscheidungserheblichen Protokolls der mündlichen Verhandlung vor dem VG sowie der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - zudem unzureichende Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung - Jurion
Schlüssige Darlegung einer unmittelbaren und gegenwärtigen Verletzung durch Vorlage der Dokumente und Entscheidungen für die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Aufhebung der Heranziehung eines Reservisten zur Informationswehrübung wegen kritischer Äußerungen über die Bundesministerin der Verteidigung in einem Interview
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Schlüssige Darlegung einer unmittelbaren und gegenwärtigen Verletzung durch Vorlage der Dokumente und Entscheidungen für die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Aufhebung der Heranziehung eines Reservisten zur Informationswehrübung wegen kritischer Äußerungen über die Bundesministerin der Verteidigung in einem Interview
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Verletzung der Vorlageobliegenheit - hier: lediglich fragmentarische Wiedergabe der im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Bescheide; Nichtvorlage des entscheidungserheblichen Protokolls der mündlichen Verhandlung vor dem VG sowie der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - zudem unzureichende Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde - und ihre erforderliche Begründung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.01.2017 - 23 K 304.15
- BVerwG, 04.08.2017 - 6 B 34.17
- BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 329
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von …
Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 130, 1 ; 140, 229 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 1069/14 -, juris, Rn. 28; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 17 f.; stRspr). - BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung …
Zur Begründung gehört in formaler Hinsicht, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfGK 20, 249 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 10).Die Vorlageobliegenheit ist eine den §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG zu entnehmende formale Substantiierungsanforderung, die verdeutlicht, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, sich aus vorgebrachten Sachverhaltsfragmenten und anderen Anlagen die tatsächliche Grundlage für seine verfassungsrechtliche Prüfung selbst herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 10).
Zur Begründung gehört ferner in qualitativer Hinsicht eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 17).
- VerfGH Berlin, 24.10.2018 - VerfGH 170/17
Aufhebung eines Magisterstudiengangs - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
Eine ausreichende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt unter anderem voraus, dass der Beschwerdeführer - innerhalb der Beschwerdefrist - die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrunde liegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorlegt oder wenigstens durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).Eine ausreichende Begründung setzt unter anderem voraus, dass der Beschwerdeführer - innerhalb der Beschwerdefrist - die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorlegt oder wenigstens durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).