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   BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78   

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BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78 (https://dejure.org/1978,668)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1978 - 2 BvR 202/78 (https://dejure.org/1978,668)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1978 - 2 BvR 202/78 (https://dejure.org/1978,668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur körperlichen Durchsuchung von Strafverteidigern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern gerichtlicher Hauptverhandlungen einschließlich der Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung - Durchsuchung von Personen - Mitgeführte Gegenstände - Einlaßkontrolle - Sitzungssaal - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken - Verteidiger - Eingriff in die Berufsausübung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 118
  • NJW 1978, 1048
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Verbot von Verteidigerbesuchen bei

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78
    Daß durch derartige Vorkehrungen auch Verteidiger getroffen werden, die keinen Anlaß zu der Annahme gegeben haben, sie würden die "Ordnung in der Sitzung" gefährden oder gar terroristische Gewalttäter unterstützen, muß im Interesse der Sicherheit in Kauf genommen werden (vgl. BVerfG EuGRZ 1977, 427 [430]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78
    Die aus der angegriffenen Verfügung folgenden Beschränkungen der anwaltlichen Berufsausübung beruhen auf vernünftigen Erwägungen zugunsten des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 f.]).
  • OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung des Tragens einer Maske im Gerichtssaal;

    Darüber hinaus können sich aber anerkanntermaßen auch sonstige, nach § 176 Abs. 1 GVG getroffene Anordnungen gegen am Verfahren beteiligte Verteidiger richten, was - wiederum entgegen der Auffassung des Verteidigers des Angeklagten B. - auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung nicht beanstandet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.04.1978 - 2 BvR 202/78, BVerfGE 48, 118, juris Rn. 17; Beschluss vom 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97, juris Rn. 25; Beschluss vom 05.01.2006 - 2 BvR 2/06, juris Rn. 3; vgl. aus dem jüngeren Schrifttum etwa Eckel, DRiZ 2020, 394).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    bb) Die Anwendungen der danach bestehenden Befugnisse im Einzelfall unterliegt nur eingeschränkter verfassungsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfGE 48, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 -, juris, Rn. 3, 6 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, S. 56 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, S. 1053 , jeweils zu § 176 GVG).
  • LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08

    Sitzungspolizei: Krawattenzwang in der Hauptverhandlung; Zurückweisung eines

    Der Sitzungspolizei unterstehen auch Verteidiger (BVerfG NJW 1978, 1048 f.; 1998, 296 ff., 2006, 1500 f.) und in sonstiger Funktion im Verfahren auftretende Rechtsanwälte (Kissel/Mayer, a.a.O., Rn 40 zu § 176, m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97

    Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung

    Den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 7. April 1978 (Beschluß des Vorprüfungsausschusses, abgedruckt in BVerfGE 48, 118 ff.) unter den Gesichtspunkten des Übermaßverbots und der Zumutbarkeit geforderten strengen Anforderungen an eine solche Anordnung werde die Verfügung des Strafkammervorsitzenden nicht gerecht.

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände auch in Gestalt von Einlaßkontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und daß sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 [123]).

    Dabei kann offenbleiben, ob es, wie im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (Vorprüfungsausschuß) vom 7. April 1978 (vgl. BVerfGE 48, 118 ff.]) ausgeführt worden ist, dem Gewährleistungsgehalt der Berufsausübungsfreiheit genügt, wenn sich konkrete Anhaltspunkte unkorrekten Verhaltens von Verteidigern aus anderen ähnlich gelagerten Verfahren ergeben.

  • BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06

    Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände auch in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Sitzungspolizeiliche Verfügungen des Vorsitzenden, welche eine Durchsuchung des Verteidigers anordnen, sind deshalb zulässig, wenn der Vorsitzende durch sie ohne Willkür einer Gefahr für die Ordnung der Sitzung vorbeugen will (BVerfGE 48, 118, 122 ff).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem dem Rechtsanwalt vor dem 20. März 1978 zugegangenen Beschluß vom 6. März 1978 - 2 BvR 202/78 - seinen Antrag abgelehnt, die hier infrage stehende sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen, und ausgeführt, dem Beschwerdeführer erwachse kein schwerer Nachteil, wenn es bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde bei der angegriffenen Verfügung verbleibe.

    Bei dieser Sachlage ist es unerheblich, daß die in BVerfGE 48, 118 abgedruckte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche die Verfassungsmäßigkeit der sitzungspolizeilichen Verfügung bejahte, erst am 7. April 1978 - also nach dem hier infrage stehenden Vorfall - ergangen ist.

  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    d) In der Rechtsprechung wird zum Teil gefordert, dass - möglicherweise unabhängig von der erforderlichen Anhörung - vor dem Erlass des Ordnungsgeldbeschlusses wegen des Opportunitätsprinzips und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei sitzungspolizeilichen Maßnahmen: BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 1 BvR 226/69 - BVerfGE 28, 21 ff. = NJW 1970, 851 = juris Rdnr. 19; BVerfG, Beschluss vom 7. April 1978 - 2 BvR 202/78 - BVerfGE 48, 118 ff. = NJW 1978, 1048 f. = juris Rdnr. 19; Kissel/Mayer, a. a. O ..., § 176 Rdnr. 14 und § 178 Rdnr. 42) eine Abmahnung (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - L 2 R 381/10 B - juris Rdnr. 6 und 8; Kissel/Mayer, a. a. O., § 176 Rdnr. 23 und § 178 Rdnr. 42) oder die Androhung des Ordnungsgeldes (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 8. März 2006 - L 1 B 30/06 KR - juris Rdnr. 24) erfolgen muss, oder dass dem Betroffenen Gelegenheit zu geben ist, sich zu entschuldigen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 6. Januar 2003 - I Ws 472/02 - juris Rdnr. 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Mai 2007 - 4 W 365/07 - juris Rdnr. 5; OLG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 Ws 223/08 - NJW 2008, 2865 ff. = juris Rdnr. 32; vgl. aber zur nachtäglichen Entschuldigung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. August 2016 -11 W 75/16 - MDR 2016, 1287 f. = juris Rdnr. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 4 A 1778/12

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse aus einer Widerholungsgefahr bei Ungewissheit

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 1978 - 2 BvR 202/78 -, BVerfGE 48, 118; Beschluss vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, 296.
  • BGH, 14.03.1994 - AnwSt (B) 18/93

    Anwaltliche Berufsausübungsfreiheit und Sachlichkeitsgebot im Strafprozeß

    Das ergibt sich unmittelbar aus dem vom Ehrengerichtshof angewendeten § 176 GVG i.V.m. § 238 StPO (vgl. auch BVerfGE 48, 118, 122 f.).
  • VG Stuttgart, 23.11.2005 - 17 K 1433/03

    Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht und Herausnahme aus der Erfassung;

    Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach dahin entschieden, dass diese Beschränkung keinen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 12, 45 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] ; 48, 127 [BVerfG 07.04.1978 - 2 BvR 202/78] ; BVerfG, Beschl. v. 27.03.2002 - 2 BvL 2/02 - NJW 2002, 1709f.).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
  • BVerwG, 20.02.1986 - 6 C 76.84

    Anspruch auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Grundrecht) -

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1993 - 3 M 16/93

    Gerichtspräsident; Hausverbot; Sitzungspolizeigewalt; Körperliche Durchsuchung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1989 - 7 B II 3/89

    Erörterungstermin zur Erörterung rechtzeitig erhobener Einwendungen gegen das

  • OLG Hamburg, 10.04.1992 - VAs 4/92

    Anordnung des beauftragten Richters, den Angeklagten, die Vorführbeamten,

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