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   BVerfG, 29.01.2007 - 2 BvR 2025/06   

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https://dejure.org/2007,46834
BVerfG, 29.01.2007 - 2 BvR 2025/06 (https://dejure.org/2007,46834)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.2007 - 2 BvR 2025/06 (https://dejure.org/2007,46834)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 (https://dejure.org/2007,46834)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger

    In diesen Fällen hat es der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes für zulässig angesehen, den Umstand, dass Freiheitsstrafe aus einer an sich gesamtstrafenfähigen Vorverurteilung vor Erlass des auf lebenslange Freiheitsstrafe lautenden Urteils verbüßt worden war, bei der Festsetzung der Verlängerungsdauer der Mindestverbüßungszeit nach § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB zu berücksichtigen (Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08 -, NStZ-RR 2009, 104; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 -).

    Darüber hinaus wird damit auch in den Fällen mit besonderer Schuldschwere die Bemessung der Höhe der Kompensation, die dem Bereich der tatrichterlichen Strafzumessung unterfällt, wieder dem hierfür zuständigen Tatgericht übertragen (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 -).

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung

    Dergestalt ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dem Nachteil Rechnung zu tragen, der entsteht, wenn die Strafe aus einer an sich gesamtstrafenfähigen Vorverurteilung vor Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bereits vollständig vollstreckt wurde und diese daher nicht mehr einbeziehungsfähig ist (BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 Rn. 26; Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08; vgl. zudem BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259 Rn. 6 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15; für die Anwendung der Vollstreckungslösung in dieser Konstellation jedoch BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 7; vgl. zudem BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 Rn. 3 ff.).
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07

    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit;

    Es entspricht der Struktur des Strafverfahrens, dass bei einem Zusammentreffen einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit weiteren Freiheitsstrafen, die aufgrund prozessualer Zufälligkeiten nicht nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB gesamtstrafenfähig sind, die darin liegende Härte erforderlichenfalls bei der Strafzumessung wegen der neuen Tat zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 -, juris).
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 293/08

    Härteausgleich im Wege der Vollstreckungslösung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Die entgangene Einbeziehung nach § 55 StGB kann jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 57a Abs. 1 Satz 2, § 57 Abs. 1 Satz 2 StGB bedeutsam werden (vgl. dazu auch BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06).
  • LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07

    Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in

    Die entgangene Einbeziehung der bereits vollstreckten Geldstrafe aus der Verurteilung durch das Amtsgericht Bremen vom 31.01.2008 kann gegebenenfalls im Vollstreckungsverfahren gemäß § 57a Abs. 1 S. 2 StGB i.V.m. § 57 Abs. 1 S. 2 StGB hinreichend berücksichtigt werden (vgl. BGH , 5 StR 293/08 vom 23.07.2008, BeckRS 2008, 18071; siehe aber auch BVerfG , 2 BvR 2025/06 vom 29.01.2007; OLG Saarbrücken , NStZ-RR 2007, 219 ).
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