Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12373
BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14 (https://dejure.org/2015,12373)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14 (https://dejure.org/2015,12373)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 (https://dejure.org/2015,12373)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen beim Abschluss von Verbraucherdarlehen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 491 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Erstattung unberechtigt erhobener Darlebensbearbeitungsgebühren

  • Wolters Kluwer

    Teilweises Erlöschen eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Darlehensvertrag durch Aufrechnung mit einem Anspruch auf Rückerstattung eines für das Darlehen zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsentgelts

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Notwendigkeit der Revisionszulassung im Hinblick auf die Frage des Verjährungsbeginns für den Anspruch auf Rückerstattung eines rechtsgrundlos erhobenen Bearbeitungsentgelts

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Erstattung unberechtigt erhobener Darlebensbearbeitungsgebühren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweises Erlöschen eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Darlehensvertrag durch Aufrechnung mit einem Anspruch auf Rückerstattung eines für das Darlehen zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsentgelts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - und die Verletzung der Rechtschutzgarantie

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1748
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).

    Gerade der Umstand, dass die Gerichtspraxis mit bestimmten - höchstrichterlich ungeklärten - Rechtsfragen häufig befasst wird, ist ein Indiz für deren grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

    Der Annahme einer willkürlichen Entscheidung steht es entgegen, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2016 - 2 BvR 2193/15 -, Rn. 18).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2019 - L 8 AY 1/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Behauptung eine Person anderer Identität zu sein

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zugang zu gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln elementarer Bestandteil der Verfahrensgarantien aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist (vgl. z.B. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, RdNr. 7ff.) und damit keine überspannten Anforderungen an die Voraussetzungen für den Zugang gestellt werden dürfen.
  • LG Düsseldorf, 20.11.2015 - 8 S 56/14

    Rückzahlung eines Individualbeitrags i.R.d. Abschlusses eines Darlehensvertrages

    Die hier gegebene Situation ist mit der Sachlage, wie sie dem von der Beklagten angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14, WM 2015, 1748) zugrundeliegt, nicht ansatzweise zu vergleichen.
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