Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.04.1998

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   BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98 (2)   

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BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98 (2) (https://dejure.org/1999,3206)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.1999 - 2 BvR 206/98 (2) (https://dejure.org/1999,3206)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 1999 - 2 BvR 206/98 (2) (https://dejure.org/1999,3206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verwaltungsstreitverfahren wegen Gewährung von Abschiebungsschutz - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Sachverständigengutachtens - Verwaltungsstreitverfahren - Abschiebungsschutz - Zurückweisung eines Beweisantrags - Menschenwürde - Freiheit der Person - Gleichheitsgebot - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b); ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BverfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 31; ; VwGO § 86 Abs. 1 Nr. 204; ; AsylVfG § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verfahren auf Abschiebungsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 51
  • NVwZ Beilage 1999, 51
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 06.01.1998 - 11 L 5352/97

    Überraschungsentscheidung; Zulassung der Berufung; Berufung

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98
    a) den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1998 - 11 L 5352/97 -,.

    Damit wird der Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1998 - 11 L 5352/97 - gegenstandslos, soweit er in diesem Umfang den Beschwerdeführer zu 1. betrifft.

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 69, 141 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98
    Im Ergebnis hat damit das Verwaltungsgericht für die (so verstandene) Ablehnung des Beweisantrages eine Begründung gewählt, die im Prozeßrecht nicht vorgesehen ist, nämlich eine Wahrunterstellung ohne Bindungswirkung des Gerichts, und damit zugleich den Anspruch des Beschwerdeführers zu 1. auf ein faires Verfahren verletzt (vgl. Kammerbeschluß vom 22. November 1996 - 2 BvR 1753/96 - AuAS 1997, S. 6, 7).
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98
    Letzteres hätte (zumindest) die nachvollziehbare Darlegung in der mündlichen Verhandlung oder im Urteil erfordert, daß und weshalb das Gericht über solche Sachkunde verfügt (Kammerbeschluß vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, S. 349, 353).
  • BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 39.89

    Der Begriff der politischen Verfolgung - Politische Verfolgung wegen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98
    Diese Behandlung des Beweisantrages ist zumindest mißverständlich, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen im Verwaltungsprozeß kein Raum ist (Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 91.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204, S. 20 und vom 17. Januar 1990 - BVerwG 9 C 39.89 - InfAuslR 1990, S. 128 ); sie findet hier unter keinem in Betracht kommenden Gesichtspunkt eine Stütze im Prozeßrecht.
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98
    Ersteres hätte für eine prozeßrechtlich korrekte Ablehnung des Beweisantrages vorausgesetzt, daß von einem völligen Unwert des angebotenen weiteren Beweismittels auszugehen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1991 - 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229, S. 55); hierfür ist nichts ersichtlich.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 69, 141 ; 69, 145 ).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87

    Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess -

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 2 BvR 206/98
    Diese Behandlung des Beweisantrages ist zumindest mißverständlich, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen im Verwaltungsprozeß kein Raum ist (Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 91.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204, S. 20 und vom 17. Januar 1990 - BVerwG 9 C 39.89 - InfAuslR 1990, S. 128 ); sie findet hier unter keinem in Betracht kommenden Gesichtspunkt eine Stütze im Prozeßrecht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 13 A 2521/11

    Vorliegen einer Absprache der Zuweisung von Verschreibungen i.S.d. § 11 ApoG bei

    Darüber hinaus würde das Urteil nicht auf einer solchen Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhen, vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschlüsse vom 12. März 1999 - 2 BvR 206/98 -, juris, Rn. 24, und vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 -, juris, Rn. 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 13 A 2091/12

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter und Zuerkennung der

    Etwas anderes gilt etwa dann, wenn die Nichtberücksichtigung eines als erheblich angesehenen Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. März 1999 - 2 BvR 206/98 -, juris, Rn. 17, und vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 -, juris, Rn. 13.

    Dies kann der Fall sein, wenn das Verwaltungsgericht einen Beweisantrag ablehnt oder die Stellung eines Beweisantrags als unnötig erscheinen lässt, indem es die jeweilige Tatsache als wahr unterstellt, von dieser Wahrunterstellung in dem Urteil aber abweicht, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. März 1999 - 2 BvR 206/98 -, juris, Rn. 17 bis 22, und vom 22. November 1996 - 2 BvR 1753/96 -, juris, Rn. 3.

    Vielmehr ergibt sich aus den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils, dass das Verwaltungsgericht diesen Vortrag des Klägers für nicht entscheidungserheblich, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. März 1999 - 2 BvR 206/98 -, juris, Rn. 21, angesehen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - 13 A 412/12

    Zulässigkeit einer Vernehmung von Angehörigen eines anderen Staates in dessen

    Eine Gehörsverletzung durch Wahrunterstellung liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht einen Beweisantrag ablehnt oder die Stellung eines Beweisantrags als unnötig erscheinen lässt, indem es die jeweilige Tatsache als wahr unterstellt, von dieser Wahrunterstellung in dem Urteil aber abweicht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 1999 - 2 BvR 206/98 -, juris, Rn. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 13 A 2557/13

    Sachverhaltswürdigung bei der Geltendmachung der Verfolgung eines Asylbewerbers

    Eine Gehörsverletzung durch Wahrunterstellung liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht einen Beweisantrag ablehnt oder die Stellung eines Beweisantrags als unnötig erscheinen lässt, indem es die jeweilige Tatsache als wahr unterstellt, von dieser Wahrunterstellung in dem Urteil aber abweicht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 1999 - 2 BvR 206/98 -, juris, Rn. 21.
  • VGH Bayern, 12.07.2017 - 10 ZB 17.730

    Ausweisung eines Drogenstraftäters

    Denn die Ablehnung einer beantragten Beweiserhebung verletzt nur dann das rechtliche Gehör, wenn die Ablehnung aus Gründen erfolgt, die im Prozessrecht keine Stütze finden, also ein Beweisantrag aus den vorgetragenen Gründen "schlechthin nicht abgelehnt werden kann" (BVerfG, B.v. 12.3.1999 - 2 BvR 206/98 - juris Rn. 17 f.; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO 4. Aufl., § 108 Rn. 212 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.08.2013 - 14 ZB 13.30199

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, insbesondere wegen der Ablehnung eines

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfG, B.v. 12.3.1999 - 2 BvR 206/98 - NVwZ 1999, Beilage Nr. 6, 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 2 WD 38.00

    Disziplinarmaßnahme gegen Soldaten wegen Veruntreuung von Verpflegungsgeldern von

    Der in der Rechtsprechung anerkannte Anspruch auf ein faires gerichtliches Verfahren gelte als generelles Prinzip in allen Prozessordnungen (vgl. für das Strafverfahren: BVerfGE 26, 66 [71]; 57, 259 [274]; für das Disziplinarverfahren: BVerfGE 38, 105 [111] und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 - ; für das Zivilverfahren: BVerfGE 75, 183 [191]; für das Verwaltungsstreitverfahren: Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1999 - 2 BvR 206/98 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2014 - 13 A 1080/13

    Gebot des rechtlichen Gehörs bzgl. Kenntnisnahme des Vorbringens eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2004 - 2 A 4661/03

    Ablehnung einer Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger aufgrund mangelnder

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 5 N 14.17

    Haltungsverbot wegen Unzuverlässigkeit bei Überlassung eines

  • VGH Hessen, 06.04.2011 - 6 A 405/11

    Asylverfahren, Hilfsbeweisantrag, Berufungszulassungsantrag, Beweisantrag,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 11 A 4346/04

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung,

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   BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 206/98   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 06.01.1998 - 11 L 5352/97

    Überraschungsentscheidung; Zulassung der Berufung; Berufung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 206/98
    a) den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1998 - 11 L 5352/97 -,.
  • BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 68/91

    Einstweilige Anordnung gegen die Abschiebung im Ausländerrercht

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 206/98
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 85, 127 ; stRspr).
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