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   BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11   

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https://dejure.org/2014,44688
BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11 (https://dejure.org/2014,44688)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11 (https://dejure.org/2014,44688)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 (https://dejure.org/2014,44688)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 16 Abs 1 JHilfeV, § 22 JHilfeV
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Rehabilitierung gem § 2 Abs 1 StrRehaG wegen Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR - hier: unzureichende gerichtliche ...

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung in einem Durchgangsheim und in einem Jugendwerkhof in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Durchbrechung der fortdauernden Wirksamkeit von Urteilen der Gerichte der ehemaligen DDR zur Rehabilitierung politisch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rehabilitierungsverfahren; Rechtsstaatsprinzip; Amtsermittlungspflicht; Kinderheimunterbringung; Durchgangsheim; Jugendwerkhof

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Rehabilitierung gem § 2 Abs 1 StrRehaG wegen Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR - hier: unzureichende gerichtliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung in einem Durchgangsheim und in einem Jugendwerkhof in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Durchbrechung der fortdauernden Wirksamkeit von Urteilen der Gerichte der ehemaligen DDR zur Rehabilitierung politisch ...

  • rechtsportal.de

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung in einem Durchgangsheim und in einem Jugendwerkhof in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Durchbrechung der fortdauernden Wirksamkeit von Urteilen der Gerichte der ehemaligen DDR zur Rehabilitierung politisch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Effektiver Rechtsschutz im Rehabilitierungsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11
    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 52).

    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (BVerfGK 4, 119 zu einer Rehabilitierung wegen einer Einweisung in die Psychiatrie; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 53).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 54).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 55).

    Nach diesem Maßstab hat das Oberlandesgericht seine Aufgabe zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes verfehlt, indem es der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist (vgl. BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 56 ff.).

  • BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung des Sachverhalts in einem

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11
    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 52).

    Das Gericht muss deshalb die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen selbst prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/ Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5, Rn. 8 a.E.).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 54).

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11
    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (BVerfGK 4, 119 zu einer Rehabilitierung wegen einer Einweisung in die Psychiatrie; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 53).

    Nach diesem Maßstab hat das Oberlandesgericht seine Aufgabe zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes verfehlt, indem es der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist (vgl. BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 56 ff.).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94

    Keine Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11
    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 12.08.1996 - 1 Ws (Reha) 158/95
    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11
    Das ließe schon wegen der unrichtigen Feststellung in dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses und wegen der nach dem Recht der ehemaligen DDR fehlenden Voraussetzungen für eine Unterbringung auf sachfremde Gründe im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG schließen (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. August 1996 - 1 Ws (Reha) 158/95 -, VIZ 1997, S. 317, 319 zu einer Unterbringung in der Psychiatrie; Schwarze, in: Herzler/Ladner/Peifer/ Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 1 StrRehaG Rn. 255).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 - gehe hervor, dass die Rehabilitierungsgerichte alle Erkenntnisse zu prüfen hätten.

    Dies wird in der Beschwerdeschrift vor allem aus der Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 - und dem wiederholten Vorwurf deutlich, die von ihm benannten Zeugen seien in beiden Instanzen des Rehabilitierungsverfahrens nicht gehört und andere Unterlagen nicht ermittelt worden.

    Der Beschwerdeführer hat im Schreiben vom 18. Oktober 2016 mehrfach eine Verletzung der Prüfungs- und Ermittlungspflichten der mit der Rehabilitierung befassten Gerichte geltend macht und unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 - eingefordert, dass sämtliche zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen durch die Gerichte auszuschöpfen seien und die Prüfung nicht nur auf die Akten der DDR-Behörden beschränkt werden dürfe.

    Das Grundrecht ist demnach unter anderem dann verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (zum Bundesrecht: BVerfG, NStZ 1995, 449, 450 f; BVerfGE 101, 275, 294 f; BVerfGK 4, 119, 129; BVerfG, EuGRZ 2014, 691, 697; Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris Rn. 14 ff und vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris Rn. 13 ff).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des

    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 13).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Es hat sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 53; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 54; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 15).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 16).

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aufgrund Außerachtlassung

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).
  • KG, 03.03.2015 - 2 Ws 158/14

    Gewährung sozialer Ausgleichsleistungen nach strafrechtlicher Rehabilitierung:

    (aa) Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, der zufolge das Gericht im Rehabilitierungsverfahren Hinweisen auf eine mögliche politische Verfolgung oder sonstige sachfremde Gründe unter Ausnutzung aller ihm im Freibeweisverfahren zur Verfügung stehenden Mittel nachzugehen und sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden hat, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 - und 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - jeweils juris; VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - juris), lässt sich auf die vorliegende Fallkonstellation nicht undifferenziert übertragen.
  • OLG Brandenburg, 10.11.2016 - 2 Ws (Reha) 13/11
    Mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist jedenfalls eine durch die Anordnung der Unterbringung in einem Heim für Kinder und Jugendliche bewirkte Freiheitsentziehung, die ohne Beachtung der nach dem Recht der ehemaligen DDR erforderlichen Voraussetzungen durch eine unzuständige Stelle und ohne Information der erziehungsberechtigten Eltern über den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen erfolgt, § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 StrRehaG (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11).
  • OLG Jena, 20.05.2016 - 1 Ws Reha 6/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen

    Für die Zeit der Unterbringung im Durchgangsheim vom 23.02.1977 bis zum 03.03.1977, die aus dem Anordnungsbeschluss vom 17.03.1977 hervorgeht, ergibt sich dies bereits aus dem Fehlen der hierfür nach dem Recht der ehemaligen DDR notwendigen schriftlichen Einweisungsverfügung gem. § 22 Abs. 1 JHVO (vgl. BVerfG, Beschl.v.18.12.2014, Az. 2 BvR 2063/11); die hierzu ergangene Verfügung datiert auf den 07.03.1977, ohne dass sich darin Hinweise auf eine schon zuvor formgerecht getroffene vorläufige Regelung finden.
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 46/15

    Setzt sich ein Beschwerdeführer nicht mit der gefestigten Rechtsprechung des

    Der Beschwerdeführer geht auf die sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11-, juris) ergebenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Praxis der Rehabilitierungsgerichte nicht ein.
  • KG, 03.08.2018 - 5 Ws 89/18

    Nebenbeteiligung nach § 438 Abs. 1 Satz 1 StPO

    Unter Heranziehung der zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO entwickelten Grundsätze (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 50/16 -, juris Rdnr. 10, und 11. September 2003 - IX ZB 37/03 -, juris Rdnr. 8; Greger in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 294 Rdnr. 6; jeweils m. w. Nachw.) erfordert Glaubhaftmachung als Ergebnis der freien richterlichen Überzeugungsbildung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die behauptete Tatsache zutrifft (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris Rdnr. 16 [zu § 10 Abs. 2 StrRehaG] und 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rdnr. 16 [zu § 123 VwGO i. V. mit § 920 Abs. 2 ZPO]; BGH, jeweils a. a. O; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. April 2015 - L 8 SO 56/15 B ER -, juris Rdnr. 30 [zu § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG i. V. mit § 920 Abs. 2 ZPO]; jeweils m. w. Nachw.; kritisch zur Begrifflichkeit Greger in Zöller, a. a. O., § 294 Rdnr. 6).
  • LG Potsdam, 06.05.2019 - BRH 79/17

    Anspruch des Betroffenen auf strarechtliche Rehabilitierung wegen einer 1972 in

    Eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten weist auf die Vergleichbarkeit beider Verfahren hin (z.B. die Amtsermittlungspflicht, beschrieben in BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2014, 2 BvR 2063/11).
  • VG Aachen, 21.06.2016 - 2 K 1934/12

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfestellungsinteresse;

    In diesem Beschwerdeverfahren nahm der Kläger ergänzend Bezug auf ein Klageverfahren vor dem VG Köln (Az.:1 K 4278/12), das sich mit dem illegalen Betrieb der Einrichtung in E. befasse, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 28. Januar 2014 - 35810/99 - (O'Keeffe/Irland) -, das wegen des sexuellen Missbrauchs einer Volksschülerin eine Verletzung der positiven Schutzpflicht nach Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch einen Staat feststellt und der Beschwerdeführerin eine Entschädigung zugesprochen habe, sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, welches einen Verstoß eines Oberlandesgerichts gegen das Rechtsstaatsprinzip gerügt habe im Hinblick auf ein Verfahren nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet.
  • OLG Brandenburg, 04.11.2021 - 2 Reha 20/21

    Sachfremde Einweisung in Spezialkinderheim Aufklärungspflicht des Gerichts bei

  • LG Cottbus, 23.09.2021 - 36 BRH 1/21
  • OLG Dresden, 11.04.2016 - 1 RehaWs 69/15
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