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   BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16   

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BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16 (https://dejure.org/2018,25411)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16 (https://dejure.org/2018,25411)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 (https://dejure.org/2018,25411)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 66 StGB; § 67e Abs. 2 StGB
    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist; Sicherstellung einer rechtzeitigen Entscheidung; verfahrensrechtliche Absicherung des Freiheitsgrundrechts; Darlegung der Gründe einer Fristüberschreitung in der ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung um ca 10 Monate ohne fachgerichtliche Begründung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und ...

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Überprüfungsfrist bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung eines Betroffenen in der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung um ca 10 Monate ohne fachgerichtliche Begründung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der Überprüfungsfrist bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung eines Betroffenen in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung um ca 10 Monate ohne fachgerichtliche Begründung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die überschrittene Überprüfungsfrist

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Das gilt entsprechend für die Unterbringung eines Straftäters in der Sicherungsverwahrung nach Maßgabe des § 66 StGB (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 13, m.w.N.).

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; 109, 133 ; BVerfGK 4, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).

    Die gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Jahr seit der letzten Überprüfungsentscheidung lässt dafür ausreichend Raum (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 16, m.w.N.).

    Gründe für eine etwaige Fristüberschreitung sind zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in der Fortdauerentscheidung darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 16, m.w.N.).

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; 109, 133 ; BVerfGK 4, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).

    Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs in Unterbringungssachen, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (vgl. BVerfGK 4, 176 ).

  • OLG Frankfurt, 23.08.2016 - 3 Ws 522/16

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung wegen schlechter Prognose

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2016 - 3 Ws 522/16 - und der Beschluss des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 2. Mai 2016 - 1 StVK 110/15 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2016 - 3 Ws 522/16 - wird aufgehoben.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 1509/15

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Altfall; schutzwürdiges

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2016 ist aufzuheben und die Sache ist angesichts der prozessualen Überholung durch die Entscheidung des Landgerichts Marburg vom 20. Oktober 2017 zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15 -, juris, Rn. 29, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 2077/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Nach den Maßstäben, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2017 - 2 BvR 2077/14 -, juris), ist die Verfassungsbeschwerde in diesem Umfang zulässig und offensichtlich begründet (§ 93b, § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04

    Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis

    Der angegriffene Beschluss des Landgerichts Potsdam ist aufzuheben und die Sache ist aufgrund der prozessualen Überholung durch die Entscheidungen des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 8. Juli 2018 und des Landgerichts Potsdam vom 8. Februar 2019 zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers an das Landgericht Potsdam zurückzuverweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 -, juris, Rn. 26, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.02.2019 - 2 BvR 2406/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Der angegriffene Beschluss des Oberlandesgerichts Celle ist aufzuheben und die Sache ist aufgrund der prozessualen Überholung durch die rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lüneburg vom 16. April 2018 zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers an das Oberlandesgericht Celle zurückzuverweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 -, juris, Rn. 26, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 556/18

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

    Der angegriffene Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz ist aufzuheben und die Sache ist aufgrund der prozessualen Überholung durch die abermalige Anordnung der Unterbringung zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers an das Oberlandesgericht Koblenz zurückzuverweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 -, Rn. 26, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2023 - 7 Ws 114/23

    Keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Rechtsmittel und gewünschtem

    Voraussetzung ist vielmehr, dass die Fristüberschreitung auf einer nicht mehr vertretbaren Fehlhaltung gegenüber dem das Freiheitsgrundrecht sichernden Verfahrensrecht beruht (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 13.8.2018 - 2 BvR 2071/16).

    Das Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten kann aber dann verletzt sein, wenn die Fristüberschreitung auf einer nicht mehr vertretbaren Fehlhaltung gegenüber dem das Freiheitsgrundrecht sichernden Verfahrensrecht beruht (BVerfG, Beschluss vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16; Beschluss vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16).

  • OLG Dresden, 08.04.2022 - 2 Ws 8/22

    Rechtsstaatswidrige Verzögerung der Entscheidung über Unterbringung in

    Dies setzt voraus, dass die Fristüberschreitung auf einer unvertretbaren Fehlhaltung gegenüber dem grundrechtssichernden Verfahrensrecht beruht (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16, juris).

    Dass sie derartige Maßnahmen erst ab dem 13. Oktober 2021 ergriff, kann vor dem Hintergrund, dass sie bereits am 11. August 2020 die Verfahrensakten zum Zwecke der Erstellung des Gutachtens dem Sachverständigen zugeleitet hatte und ihre Sachstandsanfrage vom 15. April 2021 - nur auf zweimalige Erinnerung - erst nach sechs Wochen von ihm beantwortet worden war, nicht mehr als ein bloßes Versehen eingestuft werden, welches eine rechtsstaatswidrige Verzögerung nicht begründet (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16, juris).

  • KG, 28.08.2019 - 5 Ws 150/19

    Bedeutung der Überprüfungsfrist nach § 67e Abs. 2 StGB

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1549/16 -, juris Rn. 21; ebenso für die Sicherungsverwahrung BVerfG, Beschluss vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 -, juris Rn. 20).

    Gründe für eine etwaige Fristüberschreitung sind zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Freiheitsgrundrechts in der Fortdauerentscheidung darzulegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1549/16 -, juris Rn. 22, und vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 -, juris Rn. 21).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 Ws 3/24

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Unterbringungsverfahren

    Der Senat sieht sich mit Blick auf die diesbezügliche verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 = NStZ-RR 2016, 389 und vom 13. August 2018 - 2 BvR 20171/16= BeckRS 2018, 19591) gehalten, zusätzlich festzustellen, dass die während eines Zeitraums von zwei Monaten eingetretene Verfahrensverzögerung das Grundrecht des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 3 Ws 866/19

    Verzögerung der Überprüfungsfrist des § 67e StGB

    Der Senat sieht sich aber mit Blick auf die diesbezügliche verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 NStZ-RR 2016, 389 und vom 13. August 2018 - 2 BvR 20171/16 BeckRS 2018, 19591) in mittlerweile ständiger eigener Rechtsprechung gehalten, dann, wenn eine Fristüberschreitung zugleich das Grundrecht des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt, dies ausdrücklich, als rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, festzustellen (Senat, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 3 Ws 456+457/19 NStZ-RR 2019, 359).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2019 - 3 Ws 456/19

    "Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung" im Überprüfungsverfahren nach § 67e

    Der Senat sieht sich aber mit Blick auf die diesbezügliche verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 NStZ-RR 2016, 389 und vom 13. August 2018 - 2 BvR 20171/16 BeckRS 2018, 19591) gehalten, zusätzlich festzustellen, dass die während eines Zeitraums von drei Monaten eingetretene Verfahrensverzögerung das Grundrecht des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt.
  • KG, 21.02.2022 - 5 Ws 266/21

    Erledigungserklärung bei langandauernder Unterbringung und Schwerkriminalität

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1549/16 -, juris Rn. 21; ebenso für die Sicherungsverwahrung BVerfG, Beschluss vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 -, juris Rn. 20; Senat, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 Ws 150/19 -, juris Rn. 11).
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