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   BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10   

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https://dejure.org/2011,2110
BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10 (https://dejure.org/2011,2110)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10 (https://dejure.org/2011,2110)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10 (https://dejure.org/2011,2110)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 46 Abs. 1 OWiG
    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Kernbereich privater Lebensgestaltung; informationelle Selbstbestimmung (verdachtsunabhängige Videoaufnahmen)

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Videomessung, Beweisverwertungsverbot

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ahndung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr unter Nutzung einer Dauervideoaufzeichnung verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten - Zu den Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots bei fehlerhafter Beweiserhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 Anl 1 Nr 12.6 BKatV 2002, § 79 Abs 1 S 2 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 1 OWiG
    Nichtannahmebeschluss: Ahndung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr unter Nutzung einer Dauervideoaufzeichnung verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten - Zu den Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots bei fehlerhafter Beweiserhebung - hier: Unterschreitung ...

  • verkehrslexikon.de

    Nichtannahmebeschluss zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr unter Nutzung einer Dauervideoaufzeichnung und zum Beweisverwertungsverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertung gewonnener Beweise sind nicht im Falle einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung stets unzulässig; Zulässigkeit der Verwertung gewonnener Beweise im Falle einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung; Berührung des absoluten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Ahndung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr unter Nutzung einer Dauervideoaufzeichnung verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten - Zu den Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots bei fehlerhafter Beweiserhebung - hier: Unterschreitung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Ahndung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr unter Nutzung einer Dauervideoaufzeichnung verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten - Zu den Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots bei fehlerhafter Beweiserhebung - hier: Unterschreitung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verwertung gewonnener Beweise im Falle einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung; Berührung des absoluten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei Verwendung von Videoaufzeichnungen zum Nachweis des Abstandsverstoßes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 444
  • NJW 2011, 2783
  • NZV 2012, 343
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (BVerfG, NJW 2011, 2417 Rn. 45; NJW 2011, 2783 Rn. 12 jew. mwN).

    Er hat sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2783 Rn. 17; vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91, NJW 1994, 2289, 2292 f.).

    (5) Einem rechtsstaatswidrigen planmäßigen Unterlaufen des Beweiserhebungsverbotes (vgl. BVerfG NJW 2011, 2783 Rn. 18) steht entgegen, dass Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 43 Abs. 2 BDSG mit Geldbußen geahndet werden können und vorsätzliche Handlungen gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht nach § 44 Abs. 1 BDSG mit Freiheitsstrafe bedroht sind.

  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit der dashcam-Aufzeichnung einer

    Ein solches kennt das deutsche Strafprozessrecht - und über § 46 OWiG auch das Verfahrensrecht im Bußgeldverfahren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783 Rn. 13; Seitz in Göhler, OWiG, 16. Aufl. § 46 Rn. 10c) - ohnehin nur in Ausnahmefällen.

    Von Verfassungs wegen besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783 Rn. 12).

    Insoweit wird ein Beweisverwertungsverbot dann angenommen, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahmen führenden Verfahrensverstöße derart schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden bzw. die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783 Rn. 14).

    Diese Grundsätze sind über § 46 OWiG auch im Bußgeldverfahren heranzuziehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783 Rn. 13; Seitz, aaO; Lampe in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 4. Aufl., § 46 Rn. 18a).

  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2017/10, NJW 2011, 2783, 2784).
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