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   BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93   

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https://dejure.org/1994,459
BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93 (https://dejure.org/1994,459)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93 (https://dejure.org/1994,459)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 1994 - 2 BvR 2079/93 (https://dejure.org/1994,459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung im Asylrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darlegungsanforderungen - Frist - Umstände des jeweiligen Verfahrens - Geltendmachung einer Gruppenverfolgung - Kosovo-Albaner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 17
  • DVBl 1995, 35
 
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Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93
    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 77, 275 >284<; 78, 88 >99<; Beschluß der erkennenden Kammer vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058, 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93
    Nach Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs ist der Beschwerdeführer angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 >208<) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 >109<).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93
    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 77, 275 >284<; 78, 88 >99<; Beschluß der erkennenden Kammer vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058, 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465 f. m. w. N.).
  • VG Freiburg, 01.12.1992 - A 8 K 10381/92

    Anspruch albanischer Volkszugehöriger aus Pristina (Kosovo) auf Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93
    Diese Frage sei mit überzeugender Begründung im Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 1. Dezember 1992 - A 8 K 10381/92 - bejaht worden.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93
    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 77, 275 >284<; 78, 88 >99<; Beschluß der erkennenden Kammer vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058, 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124 a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. zu § 32 AsylVfG a.F. und § 78 AsylVfG BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465; BayVBl 1995, S. 178).

    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. auch - zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, BayVBl 1995, S. 178).

    Ebenso können bei ihrer Auslegung und Anwendung die Gerichte von den Verfahrensbeteiligten ein Mindestmaß an Substantiierung verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, BayVBl 1995, S. 178 ).

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Lediglich kursorische Hinweise ohne Durchdringung des Prozessstoffs reichen nicht aus (vgl BVerfG [Kammer], DVBl 1995, 35).

    Diese Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl zB BVerfG [Kammer], Beschluss vom 29.5.2001 - 1 BvR 791/01 -, und früher schon BVerfG [Kammer], SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 S 10 f; Nr. 7 S 14; s auch BVerfG [Kammer], DVBl 1995, 35).

  • BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn das Prozeßrecht den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfG, DVBl 1995, 35).
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