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   BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09, 2 BvR 2523/09   

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https://dejure.org/2010,5125
BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09, 2 BvR 2523/09 (https://dejure.org/2010,5125)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09, 2 BvR 2523/09 (https://dejure.org/2010,5125)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09, 2 BvR 2523/09 (https://dejure.org/2010,5125)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 24 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 244 Abs. 6; § 246 Abs. 1 StPO
    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren (Grenzen; unzulässige 24-Stunden-Frist im Einzelfall; Zulässigkeit gegenüber allen Angeklagten); Befangenheit (verfassungsrechtliche Grenzen); BGH 5 StR 263/08

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Strafprozess

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, §§ 24 ff StPO, § 24 Abs 2 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Strafprozess - hier: keine Besorgnis der Befangenheit bei unzulässig kurzer Fristsetzung für Beweisanträge - iÜ Absehen von ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde zur Frage der Zulässigkeit einer Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Strafprozess - hier: keine Besorgnis der Befangenheit bei unzulässig kurzer Fristsetzung für Beweisanträge - iÜ Absehen von ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Strafprozess - hier: keine Besorgnis der Befangenheit bei unzulässig kurzer Fristsetzung für Beweisanträge - iÜ Absehen von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 24 ff.
    Verfassungsbeschwerde zur Frage der Zulässigkeit einer Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frist für Beweisanträge im Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 190
  • NJW 2010, 2036
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09
    Eine solche Fristsetzung wird jedoch nur in gewissen Prozesskonstellationen ernsthaft in Betracht zu ziehen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08 -, juris, Absatz-Nr. 29).

    Das Setzen einer Frist zur Stellung von Beweisanträgen verstößt als solches weder gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens noch stellt es eine unzulässige Rechtsfortbildung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08 -, juris, Absatz-Nr. 17).

    Dabei liegt die rechtsstaatlich geforderte Beschleunigung des Strafverfahrens sowohl im Interesse des Opfers als auch des Beschuldigten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08 -, juris, Absatz-Nr. 32).

    Da es sich um keine Ausschlussfrist handelt, kann sich ein Angeklagter auch nach Fristablauf noch aktiv an der Sachverhaltsaufklärung beteiligen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08 -, juris, Absatz-Nr. 27), was in einer Gesamtschau die mit der Fristsetzung einhergehende Beschränkung der Rechte abmildert.

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09
    Diesem Ziel dienen die strafprozessualen Vorschriften der §§ 24 ff. StPO über die Ablehnung von Richtern (vgl. BVerfGK 5, 269 ).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst überschritten, wenn sich die Handhabung der §§ 24 ff. StPO im Einzelfall als willkürlich oder offensichtlich unhaltbar erweist oder wenn die richterliche Entscheidung über das Ablehnungsgesuch Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09
    Der Bundesgerichtshof spricht von einer "vorsichtigen und zurückhaltenden" Handhabung und konkretisiert die Voraussetzungen vorliegend dahingehend, dass regelmäßig zehn Verhandlungstage verstrichen sein müssen, das gerichtliche Beweisprogramm erledigt ist und bestimmte Anzeichen für Verschleppungsabsicht im bisherigen Verteidigungsverhalten gegeben sein müssen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08 -, NJW 2009, S. 605 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09
    Dieses prozessuale Grundrecht schützt den Anspruch des Bürgers auf eine Entscheidung seiner Rechtssache durch den hierfür von Gesetzes wegen vorgesehenen Richter, indem es eine sachfremde Einflussnahme auf die rechtsprechenden Organe verbietet (vgl. BVerfGE 22, 254 ).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    Die strafprozessualen Vorschriften über die Ausschließung (§§ 22, 23 StPO) und Ablehnung (§ 24 StPO) von Richtern dienen dem Ziel, auch im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75, BVerfGE 46, 34, 37; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09, NJW 2010, 2036 Rn. 14; vom 27. Januar 2023 - 2 BvR 1122/22, NStZ 2023, 627, 628 Rn. 25; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGK 5, 269; MüKoStPO/Conen/Tsambikakis, 2. Aufl., § 24 Rn. 1).
  • BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20

    Bescheidung von nach Fristablauf gestellten Beweisanträgen nach erneutem Eintritt

    Das Setzen einer Frist zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren ist verfassungsrechtlich dem Grunde nach nicht zu beanstanden und verstößt als solches nicht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 u.a., BVerfGK 17, 190, 193).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11

    Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

    Auch der hinter der Vorschrift des § 18 Abs. 1 BVerfGG stehende Gedanke, dass es einem vorbefassten Richter an der gebotenen Distanz und Neutralität fehlt (vgl. BVerfGE 89, 28 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 -, Rn. 14), vermag den Mitwirkungsausschluss nicht zu begründen.
  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1399/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Vielmehr handelt es sich um in der Rechtssprache verwendete Begrifflichkeiten (zur Verschleppungabsicht vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 u.a.; zur Schikane vgl. nur § 226 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1786/15

    Wasserversorgungsbeitrag

    Vielmehr handelt es sich um in der Rechtssprache verwendete Begrifflichkeiten (zur Verschleppungsabsicht vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 u.a.; zur Schikane vgl. nur § 226 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.06.2018 - 5 K 1204/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Vielmehr handelt es sich um in der Rechtssprache verwendete Begrifflichkeiten (zur Verschleppungabsicht vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 u.a.; zur Schikane vgl. nur § 226 Bürgerliches Gesetzbuch).
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