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   BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94   

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BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94 (https://dejure.org/1995,1887)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94 (https://dejure.org/1995,1887)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 2 BvR 2119/94 (https://dejure.org/1995,1887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1; StPO § 45
    Effektivität des Rechtsschutzes bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzungsgesuch - Wegfall des Hindernisses - Hinweis auf Zeitpunkt - Allgemeinkundigkeit - Gerichtskundigkeit - Aktenkundigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2544
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    Eine solche Verfahrensgestaltung beschränkt den Anspruch des Bürgers auf berechenbaren und gleichmäßigen Zugang zu den Gerichten unzumutbar (vgl. BVerfGE 79, 372 [376 f.]).

    Denn der Bürger darf - wie oben dargelegt - darauf vertrauen, daß sich eine hiervon abweichende Auffassung des erkennenden Gerichts nicht zu seinen Lasten auswirken wird (vgl. BVerfGE 79, 372 [376]).

  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 51/91

    Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    Von dieser Darlegungslast werden jedoch nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 38, 387 [389]), des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1980, S. 264; BGH, FamRZ 1992, S. 48 [49]), des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1973, S. 214), der Oberlandesgerichte in Strafsachen (vgl. OLG München MDR 1985, S. 162 f.; vgl. ferner BayObLGSt.

    Denn der Beschwerdeführer brauchte nicht damit zu rechnen, daß von ihm verlangt werden würde, im Wiedereinsetzungsgesuch ausdrücklich das Nichtvorliegen von Umständen zu behaupten, die der allgemeinen Lebenserfahrung zuwiderlaufen (vgl. dazu BAG NJW 1973, S. 214; BGH FamRZ 1992, S. 48 [49]).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    bb) Art. 103 Abs. 1 GG verwehrt es den Gerichten, ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zu stellen, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]); wird hiergegen verstoßen, so kommt dies einer Verhinderung des Vortrags gleich, die jedenfalls dann, wenn die Verfahrensbeteiligten kraft Gesetzes eine Darlegungslast trifft, mit dem Gebot des rechtlichen Gehörs nicht zu vereinbaren ist.

    In diesem Fall hätte es Anforderungen an das Vorbringen des Beschwerdeführers gestellt, mit denen dieser nicht zu rechnen brauchte, und ihm damit sowohl das rechtliche Gehör vorenthalten (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]) als auch den Zugang zur Revisionsinstanz in unzumutbarer Weise erschwert.

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    Jedenfalls in den Fällen, in denen die Erhebung von Gegenvorstellungen nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde naheliegt, weil mit ihnen ein Verstoß gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Gewährleistungen geltend gemacht wird (vgl. BVerfGE 63, 77 [78 f.]; 69, 233 [240 ff.]; 73, 322 [326 f.]), beginnt die Frist des S 93 Abs. 1 BVerfGG erst mit Zustellung der Entscheidung zu laufen, durch die die Gegenvorstellung zurückgewiesen wird.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    Darum dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    Darum dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    Darum dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (vgl. BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    a) aa) Art. 19 Abs. 4 GG verbietet es, den Zugang zu Gericht oder einer durch die jeweilige Verfahrensordnung eröffneten Instanz in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 332 [334 f.]; 69, 381 [385]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    Jedenfalls in den Fällen, in denen die Erhebung von Gegenvorstellungen nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde naheliegt, weil mit ihnen ein Verstoß gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Gewährleistungen geltend gemacht wird (vgl. BVerfGE 63, 77 [78 f.]; 69, 233 [240 ff.]; 73, 322 [326 f.]), beginnt die Frist des S 93 Abs. 1 BVerfGG erst mit Zustellung der Entscheidung zu laufen, durch die die Gegenvorstellung zurückgewiesen wird.
  • OLG München, 02.10.1984 - 2 Ws 952/84
    Auszug aus BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94
    Von dieser Darlegungslast werden jedoch nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 38, 387 [389]), des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1980, S. 264; BGH, FamRZ 1992, S. 48 [49]), des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1973, S. 214), der Oberlandesgerichte in Strafsachen (vgl. OLG München MDR 1985, S. 162 f.; vgl. ferner BayObLGSt.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 05.12.1979 - VIII ZB 42/79

    Annahme eines stillschweigenden Antrags auf Wiedereinsetzung, wenn sämtliche die

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1982 - 1 Ws OWi 775/82
  • RG, 07.10.1896 - V 85/96

    Muß der Schriftsatz, durch welchen die Wiedereinsetzung beantragt wird, auch

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2021 - 2 RVs 5/21

    Wiedereinsetzung, Begründung, Ladungsmangel, öffentliche Zustellung, Anordnung

    Denn aktenkundige Tatsachen brauchen nicht vorgetragen zu werden (vgl. BVerfG NJW 1995, 2544; OLG Köln NStZ-RR 2002, 142, 143; MüKo-Valerius a.a.O. § 45 Rdn. 5).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    Der Beschwerdeführer braucht ebenfalls nicht damit zu rechnen, dass von ihm verlangt wird, im Wiedereinsetzungsgesuch ausdrücklich das Nichtvorliegen von Umständen zu behaupten, die der allgemeinen Lebenserfahrung zuwiderlaufen (vgl. BVerfG vom 30.3.1995 = NJW 1995, 2544).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Tatsachen, die allgemeinkundig oder aktenkundig sind, brauchen nicht vorgetragen zu werden (BVerfG NJW 1995, 2544 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf VRS 64, 271 u. OLGSt § 44 StPO Nr. 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 45 Rdnr. 5; KMR-Paulus § 45 Rdnr. 6).
  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04

    Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    Entsprechend ist nach einhelliger Rechtsprechung und ganz herrschender Auffassung im Schrifttum im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Antragsteller grundsätzlich gehalten, innerhalb der Wochenfrist für den Wiedereinsetzungsantrag den Zeitpunkt darzulegen, zu dem das Hindernis für die Fristeinhaltung entfallen ist (§ 45 StPO; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 2544).
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien

    Diese vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 40, 46 ; 54, 80, 83 f.>; BVerfG, NJW 1994, 1856; NJW 1995, 2544, 2545; 1997, 1770, 1771 m. w. N.; st. Rspr.) gelten auch für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB (Beschlüsse vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188, vom 15. November 2001 - VerfGH 113/01, 113 A/01 - Rn. 12 und 20. März 2007 - VerfGH 130/02 - Rn. 36).

    Zwar muss ein Wiedereinsetzungsantrag nach der Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur nicht nur Angaben über die versäumte Frist und den Hinderungsgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten; diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gemacht werden (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 338 sowie die Nachweise in BVerfG, NJW 1991, 351; NJW 1995, 2544).

  • BFH, 05.04.2023 - I B 98/21

    Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags

    Etwas anderes gilt nur, sofern es sich um allgemein- oder gerichtskundige, insbesondere aktenkundige Tatsachen handelt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 2544).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97

    Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im

    Deshalb läßt sich die vom Landgericht vertretene Auffassung auch nicht im Ergebnis damit rechtfertigen, daß der Antragsteller im Wiedereinsetzungsverfahren nach herrschender Meinung gehalten ist, in der Begründung des Gesuchs den Zeitpunkt darzulegen, zu dem das Hindernis entfallen ist; für aktenkundige Tatsachen gilt diese Darlegungslast nicht (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 30. März 1995 - 2 BvR 2119/94 - NJW 1995, 2544 ).
  • BVerfG, 22.06.2016 - 1 BvR 1643/14

    Verfassungsbeschwerde einschließlich Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Zu den hiernach darzulegenden Tatsachen gehören auch diejenigen, aus denen sich ergibt, dass der Wiedereinsetzungsantrag rechtzeitig nach dem Wegfall des Hindernisses gestellt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 1995 - 2 BvR 2119/94 -, NJW 1995, S. 2544).
  • KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05

    Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher

    Da dieses Datum aktenkundig ist, war der Beschwerdeführer nicht verpflichtet, es in seinem Antrag zu benennen (vgl. BVerfG NJW 1995, 2544 mit umfangr. Nachw.).
  • BVerfG, 09.11.2000 - 1 BvR 933/97

    Zur Zulassung der weiteren Beschwerde in Notarkostensachen nach Gegenvorstellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt es bei offenkundiger Verletzung rechtlichen Gehörs durch ein Fachgericht von Verfassungs wegen nahe, die Gegenvorstellung zuzulassen (vgl. schon BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 70, 180 ; 73, 322 ; in jüngerer Zeit etwa Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1995 - 2 BvR 2119/94 -, 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1995 - 1 BvR 1822/94 -, 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95, 2 BvR 3000/95 -, 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 2332/99, 2376/99 -, 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2000 - 2 BvR 1245/00 -).
  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

  • VGH Bayern, 15.12.2011 - 16a D 09.1836

    Wiedereinsetzung bei unvollständigen Anträgen; Lehrer; Interview in ...-Sendung

  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2014 - 13 K 4179/12

    Rechtzeitige Beantragung einer Wiedereinsetzung nach Wegfall des Hindernisses

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1996 - 1 Ws (OWi) 344/96
  • VG München, 15.10.2013 - M 16 K 13.3009

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint); erweiterte Gewerbeuntersagung;

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