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   BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17   

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BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17 (https://dejure.org/2018,7418)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17 (https://dejure.org/2018,7418)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 (https://dejure.org/2018,7418)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im Zwangsversteigerungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 6 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender fristgerechter Substantiierung iSv § 92 BVerfGG iVm § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG bereits unzulässig - Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zu Sorgfaltspflichten bei der Aufgabe von ...

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens unter Versagung des Zuschlags für ein Grundstück; Fristgerechte Begründung der Verfassungabeschwerde als Voraussetzung für die Annahme der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender fristgerechter Substantiierung iSv § 92 BVerfGG iVm § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG bereits unzulässig - Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zu Sorgfaltspflichten bei der Aufgabe von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Verfahrens unter Versagung des Zuschlags für ein Grundstück; Fristgerechte Begründung der Verfassungabeschwerde als Voraussetzung für die Annahme der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender fristgerechter Substantiierung iSv § 92 BVerfGG iVm § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG bereits unzulässig - Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zu Sorgfaltspflichten bei der Aufgabe von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • rbb24.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 04.08.2022)

    Land weg, Haus weg, Geld weg - Familie steht vor dem Ruin

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 26 m.w.N.).

    Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es danach allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 62, 334 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 26).

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Bei der Übermittlung der Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen auf dem Postweg dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).

    Der Bürger kann darauf vertrauen, dass die nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ; stRspr).

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Der Bürger kann darauf vertrauen, dass die nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ; stRspr).

    Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es danach allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 62, 334 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, juris, Rn. 26).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Der Bürger kann darauf vertrauen, dass die nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Bei der Übermittlung der Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen auf dem Postweg dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Nicht ausreichend ist es hingegen, bis zum Ablauf der Monatsfrist lediglich die Beschwerdeschrift per Telefax zu übermitteln und die angegriffenen Entscheidungen - nach Fristablauf - mit dem Originalschriftsatz nachzureichen, ohne dass die Entscheidungen im Verfassungsbeschwerdeschriftsatz hinreichend wiedergegeben sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06 -, juris, Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Bei der Übermittlung der Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen auf dem Postweg dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Bei der Übermittlung der Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen auf dem Postweg dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Der Bürger kann darauf vertrauen, dass die nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
    Die fristgerechte Begründung erfordert gemäß § 92 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG insbesondere, dass entweder die angegriffenen Entscheidungen selbst vorgelegt oder wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden oder dass sich der Beschwerdeführer mit ihnen in einer Weise auseinandersetzt, dass beurteilt werden kann, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2007 - 1 BvR 2793/07, juris, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07

    Anforderungen an die Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 05.07.2004 - 2 BvR 225/00

    Verschuldetes Versäumnis der Monatsfrist für Verfassungsbeschwerde bei

  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

  • OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20

    Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung;

    Die hiergegen von der Beklagten erhobene Gehörsrüge hatte ebenso wenig Erfolg (Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 17. Juli 2017) wie ihre beim Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 23. März 2018, Az. 2 BvR 2126/17).
  • OLG Brandenburg, 04.08.2022 - 5 U 81/20

    Ansprüche aus Eigentum an einem Grundstück; Später aufgehobener

    Die hiergegen von der Beklagten erhobene Gehörsrüge hatte ebenso wenig Erfolg (Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 17. Juli 2017) wie ihre beim Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 23. März 2018, Az. 2 BvR 2126/17).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2018 - 24 U 158/17

    Wiedereinsetzung: notwendige Vorkehrungen vor Abwesenheit bei Beteiligung an

    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen jedoch nicht überspannt werden; es kommt darauf an, ob dem Betroffenen nach den gesamten Umständen des Falles ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er die Frist versäumt hat bzw. nicht alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, damit das Hindernis baldmöglichst wegfällt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 -, Rn. 20, juris).
  • BVerfG, 15.09.2021 - 2 BvR 30/21

    Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Nichtannahme der

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16-,Rn.26;Beschlussder3.KammerdesZweitenSenatsvom23.März2018- 2 BvR 2126/17 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 21.09.2020 - 2 BvR 660/20

    Effektiver Rechtsschutz gegen eine Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Geltung

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 -, Rn. 20 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris Rn. 12; Beschluss vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 - juris Rn. 20; Beschluss vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22

    Erheben und Begründen der Verfassungsbeschwerde binnen einer Frist von einem

    12; Beschluss vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 - juris Rn. 20; Beschluss vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 26).
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