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   BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19   

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BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19 (https://dejure.org/2019,16383)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.2019 - 2 BvR 217/19 (https://dejure.org/2019,16383)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 217/19 (https://dejure.org/2019,16383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 33a StPO; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens (Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen fristgerechten Sachvortrags; Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist); Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 172 Abs 1 StPO, § 172 Abs 2 S 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 BVerfGG) bei ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahre...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 BVerfGG) bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahren; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Einlegung der Gehörsrüge im ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 BVerfGG) bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerzwingungsverfahren - und die Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 256
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Die Ausführungen der Prozessbeteiligten sind vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 105, 279 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Die Ausführungen der Prozessbeteiligten sind vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 105, 279 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14

    Die Gerichte haben sicherzustellen, dass jede Partei ihre zur Wahrnehmung ihres

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Wenn das Gericht eine Stellungnahmefrist gesetzt hat, sind daher alle fristgerecht eingereichten Schriftsätze bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 49, 212 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Wenn das Gericht eine Stellungnahmefrist gesetzt hat, sind daher alle fristgerecht eingereichten Schriftsätze bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 49, 212 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Wenn das Gericht eine Stellungnahmefrist gesetzt hat, sind daher alle fristgerecht eingereichten Schriftsätze bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 49, 212 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Kostenbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Wenn das Gericht eine Stellungnahmefrist gesetzt hat, sind daher alle fristgerecht eingereichten Schriftsätze bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 49, 212 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Wenn das Gericht eine Stellungnahmefrist gesetzt hat, sind daher alle fristgerecht eingereichten Schriftsätze bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 49, 212 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Die Ausführungen der Prozessbeteiligten sind vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 105, 279 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Die Ausführungen der Prozessbeteiligten sind vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 105, 279 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 745/14

    Recht auf rechtliches Gehör (Pflicht zur Berücksichtigung einer bei der

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19
    Wenn das Gericht eine Stellungnahmefrist gesetzt hat, sind daher alle fristgerecht eingereichten Schriftsätze bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 49, 212 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

  • BVerfG, 20.12.2018 - 1 BvR 1155/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 914/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Erhebung der

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kann nicht festgestellt werden, dass eine Anhörungsrüge offensichtlich aussichtslos gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 217/19 -, Rn. 12), weil er nicht ansatzweise darlegt, welche "gerügten Rechtsverletzungen in keinem Falle berücksichtigt" worden seien.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 5 LA 184/20

    Bildung und Inanspruchnahme von Instandhaltungsrücklagen

    Dieses Recht betrifft die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 217/19 -, juris Rn. 10).In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat.
  • KG, 11.11.2020 - 5 Ws 179/20

    Erfolgloser Antrag eines Strafgefangenen auf Unterbringung in einem

    Zwar hat der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 einen konkreten Gehörsverstoß geltend gemacht, indem er gerügt hat, die Strafvollstreckungskammer habe vor Ablauf der ihm mit gerichtlicher Verfügung vom 8. September 2020 gesetzten Wochenfrist entschieden; denn das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, jedes Vorbringen zu berücksichtigen, das innerhalb einer richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 217/19 -, juris Rn. 11, und vom 13. August 2018 ? 2 BvR 745/14 -, juris Rn. 22).
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