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   BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96   

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https://dejure.org/1997,345
BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96 (https://dejure.org/1997,345)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96 (https://dejure.org/1997,345)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 1997 - 2 BvR 2173/96 (https://dejure.org/1997,345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Strafsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 591
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
    Liegt ein Fall rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vor, reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes als eigenständigen Strafmilderungsgrund festzustellen und zu berücksichtigen, vielmehr ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (vgl. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277 ; jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, S. 378).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
    Liegt ein Fall rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vor, reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes als eigenständigen Strafmilderungsgrund festzustellen und zu berücksichtigen, vielmehr ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (vgl. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277 ; jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, S. 378).
  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
    Liegt ein Fall rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vor, reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes als eigenständigen Strafmilderungsgrund festzustellen und zu berücksichtigen, vielmehr ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (vgl. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277 ; jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, S. 378).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
    Liegt ein Fall rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vor, reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes als eigenständigen Strafmilderungsgrund festzustellen und zu berücksichtigen, vielmehr ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (vgl. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277 ; jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, S. 378).
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