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   BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08   

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https://dejure.org/2008,4477
BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08 (https://dejure.org/2008,4477)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08 (https://dejure.org/2008,4477)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 (https://dejure.org/2008,4477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.V.m. einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Italien zum Zwecke der Strafvollstreckung; Voraussetzungen der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; IRG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Fristwahrung im Verfassungsbeschwerdeverfahren; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 468
 
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Wird zitiert von ... (75)

  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    a) Eine Missbrauchsgebühr kann etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 2190/16 -, juris, Rn. 8 m.w.N.), oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.).

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (BVerfGK 14, 468 m.w.N.).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ).

  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 165/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Hinweis auf Missbrauchsgebühr

    Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20

    DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen

    Hierzu gehört im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2).
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