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   BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20   

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BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 (https://dejure.org/2020,42167)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 (https://dejure.org/2020,42167)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2187/20 (https://dejure.org/2020,42167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Feststellung eines Abschiebeverbots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Fachgerichte müssen Voraussetzungen von Abschiebungsverboten im Abänderungsverfahren (§ 80 Abs 7 VwGO) ggf auf Grundlage tagesaktueller Erkenntnisse treffen (hier: zu Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Afghanistan) - Verfassungsbeschwerde ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Fachgerichte müssen Voraussetzungen von Abschiebungsverboten im Abänderungsverfahren (§ 80 Abs 7 VwGO) ggf auf Grundlage tagesaktueller Erkenntnisse treffen (hier: zu Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Afghanistan) - Verfassungsbeschwerde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2 ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
    Begründung der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Abschiebungsverbots unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Afghanistan

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Fachgerichte müssen Voraussetzungen von Abschiebungsverboten im Abänderungsverfahren (§ 80 Abs 7 VwGO) ggf auf Grundlage tagesaktueller Erkenntnisse treffen (hier: zu Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Afghanistan) - Verfassungsbeschwerde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20
    Angesichts der sehr dynamischen Entwicklung der Versorgungssituation, der Arbeitsmarktlage und der extrem eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in Afghanistan aufgrund der Covid-19-Pandemie muss das Verwaltungsgericht sich mit entscheidungsrelevanten Behauptungen zur Änderung der Sachlage befassen und auch insoweit eine Entscheidung auf der Grundlage tagesaktueller Erkenntnisse treffen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17, Rn. 11 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Angesichts der Dynamik des Geschehens kann die humanitäre Lage in Afghanistan in Zukunft wieder anders zu beurteilen sein (vgl. zum Erfordernis einer Beurteilung auf der Grundlage tagesaktueller Erkenntnisse BVerfG, Beschluss vom 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 -, juris Rn. 2).

    Denn grundsätzlich bedarf derjenige keines Schutzes in der Bundesrepublik Deutschland, der eine geltend gemachte Gefährdung in seinem Heimatland durch zumutbares eigenes Verhalten abwenden kann, wozu insbesondere die freiwillige Ausreise und Rückkehr in den Heimatstaat gehört (BVerwG, Urteil vom 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, juris Rn. 27; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.02.2014 - A 11 S 2519/12 -, juris S. 40; vgl. zu den Rückkehrhilfen auch jüngst BVerfG, Beschluss vom 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 -, juris Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    (1) Diese Annahmen beruhen auf nachfolgender Beurteilung der derzeitigen Verhältnisse in Afghanistan (vgl. zum Erfordernis einer Beurteilung auf der Grundlage "tagesaktueller" Erkenntnisse BVerfG, Beschlüsse vom 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21 - juris Rn. 7 und vom 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 22.03.2021 - 2 BvR 353/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Nichtannahme einer

    Angesichts der sehr dynamischen Entwicklung der Versorgungssituation, der Arbeitsmarktlage und der extrem eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in Afghanistan aufgrund der Covid-19-Pandemie (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2187/20 -, Rn. 2) spricht aber schon der zeitliche Abstand von fast zwei Jahren zum hier angegriffenen Beschluss, in dem sich zudem die wesentlichen Wirkungen der Pandemie erst zeigten, dafür, dass die für die Klage des Beschwerdeführers entscheidungserhebliche Frage durch das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2019 nicht länger als (aktuell) beantwortet angesehen werden kann.
  • VG Sigmaringen, 26.11.2021 - A 13 K 348/18

    Afghanistan: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.

    Angesichts der Dynamik des Geschehens kann die humanitäre Lage in Afghanistan in Zukunft wieder anders zu beurteilen sein (vgl. zum Erfordernis einer Beurteilung auf der Grundlage tagesaktueller Erkenntnisse BVerfG, Beschluss vom 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 -, juris Rn. 2).

    Denn grundsätzlich bedarf derjenige keines Schutzes in der Bundesrepublik Deutschland, der eine geltend gemachte Gefährdung in seinem Heimatland durch zumutbares eigenes Verhalten abwenden kann, wozu insbesondere die freiwillige Ausreise und Rückkehr in den Heimatstaat gehört (BVerwG, Urteil vom 15.04.1997 - 9 C 38.96-Juris Rn. 27; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.02.2014 - A 11 S 2519/12 -, juris S. 40; vgl. zu den Rückkehrhilfen auch jüngst BVerfG, Beschluss vom 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 27.20

    Zuerkennung des subsidiären Schutzes eines afghanischen Staatsangehörigen wegen

    Wegen des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Sachlage hat die Entwicklung der Verhältnisse im Herkunftsstaat seit März 2020 außer Betracht zu bleiben; für das Revisionsverfahren unerheblich ist mithin, dass das Berufungsgericht angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie seine Rechtsprechung modifiziert hat und auch im Falle eines leistungsfähigen, erwachsenen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK derzeit regelmäßig als erfüllt sieht, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen (VGH Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 2020 - A 11 S 2042/20 [ECLI:DE:VGHBW:2020:1217.A11S2042.20.00] - juris; a.A. weiterhin VGH München, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 13a B 20.31087 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2021 - 1 Bf 388/19.A - juris; s.a. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2187/20 - und vom 22. März 2021 - 2 BvR 353/21 -).
  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 54.20

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines afghanischen Staatsangehörigen aus

    Wegen des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Sachlage hat die Entwicklung der Verhältnisse im Herkunftsstaat seit Mai 2020 außer Betracht zu bleiben; für das Revisionsverfahren unerheblich ist mithin, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie für Afghanistan auch im Falle eines leistungsfähigen, erwachsenen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK derzeit regelmäßig als erfüllt gesehen werden, und zwar auch dann, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen (VGH Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 2020 - A 11 S 2042/20 [ECLI:DE:VGHBW:2020:1217.A11S2042.20.00] - juris; a.A. weiterhin VGH München, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 13a B 20.31087 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2021 - 1 Bf 388/19.A - juris; s.a. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2187/20 - und vom 22. März 2021 - 2 BvR 353/21 -).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 16-IV-21

    Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit im Falle einer Abschiebung nach

    unter Beobachtung zu halten und relevante neuere Erkenntnismittel zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 - juris Rn. 11; Beschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - juris Rn. 11; Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 BvR 2187/20 - juris Rn. 2; Einstweilige Anordnung vom 9. Februar 2021 - 2 BvQ 8/21 - juris Rn. 7; st. Rpsr.).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

    In der zitierten Entscheidung wird - worauf die Antragsbegründung auch ausdrücklich abstellt - anknüpfend an ältere verfassungsrechtliche Rechtsprechung (vgl. auch BVerfG, B.v. 27.3.2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 = juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 13.4.2021 - 1 B 1.12 - juris Rn. 11) ausgeführt, dass sich Behörden und Gerichte mit Blick auf die Sachverhaltsaufklärungspflicht gem. § 86 Abs. 1 VwGO und im Lichte von Art. 19 Abs. 4 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bei der Beantwortung der Frage, ob ein Asylsuchender in ein Land abgeschoben werden darf, in dem wegen einer Verschlechterung der Sicherheitslage die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG oder des § 60 Abs. 5 und / oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG überschritten sein könnte, laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten müssen und nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden dürfen.
  • VG Köln, 04.03.2021 - 21 L 153/21
    BVerwG, Urteil vom 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, juris Rn. 27; VGH B.-W., Urteil vom 17. Dezember 2020 - A 11 S 2042/20 -, juris Rn. 110. Siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 -, juris Rn. 3.
  • VG Köln, 31.08.2021 - 14 K 6369/17
    b) Im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geht die Kammer unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse zu der sehr dynamischen Entwicklung der Lage in Afghanistan insgesamt und damit auch des afghanischen Arbeitsmarktes, vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 - , juris, Rn. 2, und vom 9.2.2021 - 2 BvQ 8/21 -, juris, Rn. 8, sowie der anhaltend schlechten sozioökonomischen Lage davon aus, dass auch im Falle eines erwachsenen, alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen Mannes bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK regelmäßig erfüllt sind, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen.
  • VG Köln, 19.02.2021 - 14 K 3838/17
  • VG Freiburg, 14.01.2022 - A 9 K 2589/19

    Vietnam: Abschiebungsverbot für jungen volljährigen Mann mit

  • VG Köln, 18.02.2021 - 14 K 3724/17
  • VG Köln, 25.03.2021 - 14 K 7043/17

    Inländische Fluchtmöglichkeit, Iran, Zwangsrekrutierung

  • VG Köln, 03.03.2021 - 14 K 6161/20
  • VG Köln, 02.03.2021 - 14 K 13119/17
  • VG Köln, 18.02.2021 - 14 K 378/17
  • VG Köln, 12.10.2021 - 2 K 4649/17
  • VG Cottbus, 24.02.2021 - 2 K 1341/16

    Afghanistan: Flüchtlingseigenschaft bei Zwangsrekrutierung durch Taliban im

  • VG Köln, 18.01.2022 - 2 K 2078/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2021 - 1 A 2692/20

    Nachweis der Sicherstellung des Existenzminimuns in Mali

  • VG Köln, 13.07.2021 - 2 K 15223/17
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